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Er hat das alleinige Sorgerecht und kein Kind. Seit über einem Jahr bemüht sich Peter Kaufmann* seinen entführten Sohn wieder zu bekommen. Der damals 9 -Jährige kam im März von einem Besuch bei seiner Mutter in Kiel nicht wieder zurück. Trotz gerichtlicher Beschlüsse auf Herausgabe des Kindes, trotz alarmierender Berichte der Polizei über Betrugsdelikte, Drogen- und Alkoholmissbrauch, trotz eines vernichtenden Gutachtens, dass der Mutter die Erziehungsfähigkeit abspricht, trotz behördlicher Erkenntnisse, das Wohl aller vier momentan im Haushalt lebenden Kinder sei gefährdet - das Kind bleibt mit behördlicher Duldung bei der Mutter und der sorgeberechtigte Vater ist zum Bittsteller geworden.
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Das volle Programm: Eine Frau, die einen 14-jährigen unter Drogen gesetzt und mehrfach vergewaltigt hat, offensichtlich gelogene Beschuldigungen wg. sexueller Belästigung an den Mann, Umgangsboykott, dauerhafte Schulschwänzerei. Dem Jugendamt ist´s egal.
http://www.shz.de/nachrichten/lokales/fl...ut-zu.html
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Ein Mann wäre noch gar nicht aus dem Gefängnis raus. Der 14jährige, den sie 2003 unter Drogen gesetzt hat, um ihn zu vergewaltigen und dabei das siebte Kind entstand, ist übrigens voll unterhaltspflichtig gegenüber dem bei der Vergewaltigung gezeugten Kind.
Ralf Witte, der erwiesen unschuldig war und ist, wurde zu 12 Jahren und acht Monaten Haft verurteilt wegen Vergewaltigung einer 15jährigen. Er wurde 2004 verurteilt und wäre im Jahre 2017 rausgekommen.
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Zwangs-Kindesunterhaltszahlungen ggf. mit Gefängnisstrafe bei erlittener Vergewaltigung, das dürfte wohl weltweit einzigartig sein. Vielleicht setzt die Frau ja noch einen drauf, und fordert auch Unterhalt für sich?
(07-06-2011, 12:23)lordsofmidnight schrieb: Vielleicht setzt die Frau ja noch einen drauf, und fordert auch Unterhalt für sich?
Warum sollte sie auf das verzichten, "was ihr zusteht"?
Wobei ich auch andere Vorstellungen hätte, was ihr zustände. Nach meinem Rechtsverständnis.
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(07-06-2011, 12:23)lordsofmidnight schrieb: Zwangs-Kindesunterhaltszahlungen ggf. mit Gefängnisstrafe bei erlittener Vergewaltigung, das dürfte wohl weltweit einzigartig sein.
Das ist es wohl auch. Um dem Ganzen auch noch die Krone aufzusetzen ist in Deutschland allein die Kausalkette rein geschlechtsrassistisch ausgelegt.
Eine Steigerung der Perversion wäre m.E. nur möglich, wenn der eigene Sohn von der Mutter vergewaltigt worden wäre. An seinen Unterhaltspflichten ändert das freilich nichts und ein Teil der weiblichen Elite in Deutschland hätte damit ein formidables Finanzierungsmodell Micaela-Miou-Hahne-Style.
Damit fördert die Judikative Körperverletzung und Inzest bei gleichzeitiger Aufhebung von Art. 1 GG.
Gibt es etwas Besseres als Art. 20 (4) GG zu rechtfertigen?
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Hier noch mehr Informationen in einem weiteren Artikel: http://www.shz.de/artikel/article/111/da...emter.html
Hammerhart, was da noch alles rauskommt. Auch die Lehrer des Kindes haben Alarm geschlagen.
(12-06-2011, 12:38)p schrieb: Hammerhart, was da noch alles rauskommt.
Zitat:...beantragte in einem Fall das elterliche Sorgerecht für eine bei ihr lebende Halbwaise. Dies übrigens mit dem ausdrücklichen Segen einer Beratungsstelle für Frauen, bei der sie sich auf richterliche Anweisung einer Therapie unterzog. Die Sozialpädagoginnen waren von den Fortschritten ihrer Klientin hellauf entzückt. Entweder hatte Eva Söder sie komplett um den Finger gewickelt oder aber die Berufsauffassung der Sozialarbeiterinnen war jenseits aller Professionalität. Was bei Eva Söder therapiert wurde, bleibt Geheimnis dieser Einrichtung. Die Borderline-Erkrankung jedenfalls war es nicht. Dieser Befund, so das Gutachten, war dort gar nicht bekannt.
Da ist frau wohl davon ausgegangen, dass eine feministische Beratung verlangt wurde und keine krankheitsbedingte Behandlung. Unter dieser Voraussetzung ein schöner Erfolg.
Wenn Borderlinerinnen in erzieherischen Einrichtungen auftauchen, greifen sie oft solche "Erfolge" ab. Es liegt in der Natur ihrer Störung, dass sie sich voll und ganz für die Sache - in diesem Fall für die Erziehung - einsetzen. Alles andere ist dann unwichtig und "fällt hinten runter". Eine Frau, die sich voll und ganz einsetzt für die Kinder und für die alles andere unwichtig ist, ist natürlich ein Glanzstück der Weiblichkeit, zumal sie für die Grundgedanken des Feminismus auch noch alles hergeben (Mißbrauchserfahrungen, Gewalterfahrungen, traumatisierende Trennungen, Konflikte aller Art mit Männern aller Art). Dass da eine Störung vorliegt, die sich im nächsten Moment dahingehend auswirken kiann, dass das Kind "hinten runter" fällt, kommt denen nicht in den Sinn.
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Hervorzuheben ist hier einmal das Gutachten, doch bei der Vorgeschichte kann es sich warsch. kein Gutachter leisten etwas anderes zu schreiben.
Das Jugendamt und Frauenberatungsstellen hellauf entzückt sind einer Mutter (und wenn auch nur durch Untätigkeit) zu helfen erstaunt nicht im Geringsten.
Das Mama nach den ganzen Vorstrafen (alle aus Mutterliebe) noch auf freiem Fuss ist, verwundert auch nicht in einem Europa, in dem jede Mutter der jungfräulichen Maria gleicht.
Das der Vater jetzt aber, wegen einer unbehaupteten Anschuldigung keinen Umgang hat, war klar. Das er noch nicht in U-Haft war, verwundert hier wirklich...
Zitat:Es gibt seit über einem Jahr auch einen richterlichen Beschluss, Kevin in eine Pflegefamilie zu geben. Doch nichts geschieht.
Wo ist denn unsere Staatsmacht, wenn ein Vater oder ein Kind das von der Mutter misshandelt wird, diese denn mal braucht???
Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
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