07-08-2008, 16:06
Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZB 87/06, Pressemeldung http://www.pr-inside.com/de/scheinvater-...742796.htm
"Eine Mutter kann notfalls per Haftbefehl dazu gezwungen werden, einem Scheinvater Auskunft über den tatsächlichen Erzeuger ihres Kindes zu geben."
In Wirklichkeit geht es natürlich nur darum, einen neuen Unterhaltspflichtigen zu finden, nachdem der erste (=Scheinvater) weg ist. Die Mutter kann das trotzdem sehr leicht umgehen, deswegen ist das Urteil leider wertlos. Es reicht, wenn sie irgendetwas von einer Sauforgie am Strand von Mallorca erzählt, keine Erinnerung nach 3 Liter Sangria, zwei Wochen später schlug der Schwangerschaftstest an, natürlich habe sie angenommen dass nur ihr Mann mit ihr etc. etc....
"Eine Mutter kann notfalls per Haftbefehl dazu gezwungen werden, einem Scheinvater Auskunft über den tatsächlichen Erzeuger ihres Kindes zu geben."
In Wirklichkeit geht es natürlich nur darum, einen neuen Unterhaltspflichtigen zu finden, nachdem der erste (=Scheinvater) weg ist. Die Mutter kann das trotzdem sehr leicht umgehen, deswegen ist das Urteil leider wertlos. Es reicht, wenn sie irgendetwas von einer Sauforgie am Strand von Mallorca erzählt, keine Erinnerung nach 3 Liter Sangria, zwei Wochen später schlug der Schwangerschaftstest an, natürlich habe sie angenommen dass nur ihr Mann mit ihr etc. etc....