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Bundesgerichtshof zur Anhörung des Kindes im Sorgerechtsstreit
#1
Ich setze mal diese Meldung in diesen Thread:

Der BGH hat in einem aktuellen Urteil über die Pflicht zur Anhörung entscheidungsfähiger Kinder im Sorgerechtstreit befunden (XII ZB 407/10 ). Die Familienrechtsexperten der Anwaltskanzlei Dobiasch & Richter in Bergen auf Rügen schildern den bedeutsamen Entschluss.

Der zu beurteilende Sachverhalt ging von folgender Situation aus: Die Eltern eines achtjährigen Mädchens, welche sich kurz nach deren Geburt getrennt hatten und bislang das Sorgerecht gemeinsam ausübten, gerieten über die Entscheidung, wo die Einschulung erfolgen solle, in Streit. Das Verhältnis zwischen deutscher Mutter und französischem Vater verschlechterte sich darüber so weit, dass schließlich um das alleinige Sorgerecht gestritten wurde.

Das Beschwerdegericht der Vorinstanz sprach das alleinige Sorgerecht letzten Endes dem Vater zu und forderte die Mutter auf, ihm das Kind zu übergeben, was dessen dauerhaften Umzug von Deutschland nach Frankreich erfordert hätte. Gegen diese Entscheidung zog die Mutter vor den Bundesgerichtshof.

Der zwölfte Senat des BGH erklärte das Urteil der Vorinstanz in seiner Entscheidung per einstweiliger Verfügung für ungültig. Zwar befand auch er, wie das Beschwerdegericht, das Verhältnis zwischen den Eltern als zu zerrüttet für die gemeinsame Ausübung des Sorgerechtes. Eine mangelhafte Berücksichtigung des Kindes in der Entscheidung über dessen zukünftigen Lebensmittelpunkt sah er allerdings als maßgeblichen Rechtsfehler der Vorinstanz, welcher zur Unwirksamkeit ihrer Entscheidung führe.

Wie der BGH betonte, sei die Übertragung des alleinigen Sorgerechtes auf einen Elternteil gemäß § 1671 Abs. 2, S. 2 daran auszurichten, was dem Wohl des Kindes am besten entspräche. Das zum Zeitpunkt der Entscheidung achtjährige Kind sei selbst entscheidungsfähig und in der Lage, seine Interessen, Bedürfnisse und Empfindungen zur Sorgerechtsübertragung und deren Konsequenzen zu äußern. Da der Sorgerechtübergang auf den Vater einen drastischen Wandel des gesamten Lebensumfeldes bedeuten würde, denn das Kind müsse in diesem Fall nach Frankreich umziehen, sei es hierzu vom Gericht umfassend anzuhören.

Das Beschwerdegericht müsse sich hier Versäumnisse zurechnen lassen, aufgrund derer sein Urteil rechtsfehlerhaft und somit aufzuheben sei.

Der zwölfte Senat des BGH betonte hier einmal mehr die Priorität des Kindswohls. Gerade wenn Kinder ein Alter haben, in dem sie ihre individuellen Bedürfnisse und Ansichten artikulieren können, ist die Rechtsprechung verpflichtet, sie anzuhören und ihre Aussagen in der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.

Das deutsche Familienrecht ist durch seine Orientierung am Kindswohl äußerst einzelfallbezogen. Kommt es hier zu Streitigkeiten der Einbezug eines Familienrechtsexperten anzuraten. Die Familienrechtsexperten der Kanzlei Dobiasch & Richter in Bergen auf Rügen setzten sich in diesem Zusammenhang seit vielen Jahren dafür ein, die Interessen ihrer Klienten gerichtlich wie auch außergerichtlich zu verwirklichen.

Weiss der BGH die Bedeutung des Kindeswohl?

http://www.prmitteilung.de/kostenlosepre...chtsstreit
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#2
(15-06-2011, 11:22)marecello schrieb: Weiss der BGH die Bedeutung des Kindeswohl?
Ja.
Wie alle beteiligten Instanzen bastelt sich auch der BGH sein eigenes Kindeswohl entsprechend seiner eigenen Ideologie.

Der BGH folgt dabei dieser einfachen Linie:
Dem Kind geht es nur gut, wenn es der Mutter gut geht und der Mutter geht es gut, wenn sie ihre Kinder bei sich hat.
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#3
Sorry Beppo,

Aber das ist Quatsch. Warum der Vater mit dem Kind kurz nach der heissen Trennungsphase nach Frankreich ziehen darf (was für mich Kindswohlgefährdend ist, wenn das Kind in D aufgewachsen ist), ist erst mal eine andere Frage. Würde aber hier die Eltern Kind Beziehung zu BEIDEN Eltern stören, wenn das Kind in D gross geworden ist. Also gibt es noch andere Hinweise auf eine Kindswohlgefährdung. Das der Wechsel in einen anderen Kulturkreis hier starke Einschnitte für das Kind mit sich bringt, sollte auch klar sein. Was mal wieder anzeigt, wie einfach in Deutschland jemand zum alleinigen Kindesbesitzer werden kann und dann die volle Verfügungsgewalt inne hat...

Und auch wenn ich diese Kindsanhörungen überflüssig wie ein Kropf, wenn nicht sogar Kindswohlgefährdend halte, so ist es Aufgrund der bisherigen Forderungen vieler Väter, die immer danach schreien das Kind anzuhören, doch nun ein Vorteil, wenn ein Gericht ein einseitig beeinflusstes Kind noch fragt was es denn nun möchte. Ob das Gericht im Falle eines "Unfalls" daran hält, ist wie bei Gutachten auch so klar wie Klosbrühe...

Aber die Entscheidung des BGH ist hier für mich logisch, wenn auch falsch, da es dem Kindswohl nicht entspricht (eher zuwieder läuft), wenn es den von einem Elternteil indoktrierten Mist vor einem Gutachter oder sogar vor dem Hohen Gericht zu wiederholen hat...
Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
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#4
PP, ich würde dir sicher Recht geben, wenn es das Urteil auch mit umgekehrten Geschlechtsmerkmalen geben würde.

Da ich felsenfest davon überzeugt bin, dass der BGH dann ganz anders entschieden hätte, habe ich dieses auch noch nicht mal richtig gelesen.

Es hat in dieser Konstellation einfach keinerlei Relevanz.
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#5
Da gebe ich Dir Recht, auch der BGH kann (ist) Väterfeindlich oder Mutterfreundlich sein. Aber die Begründung zum Kindswohl kann ich hier noch halbwegs nachvollziehen.

Hier könnte es auch noch als Inländerfreundlich ausgelegt werden ... Wink
Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
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#6
Also erstens ist das Urteil schon älter und wurde hier bereits diskutiert: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=4225

Und zweitens muss man die PR-Schmonzetten von sich anbiedernden Anwälten hier nicht unbedingt breit verlinken - also die "Kanzlei Dobiasch & Richter in Bergen auf Rügen" kommt auf meine schwarze Liste für kalten Kaffee der zum Mandatenfang neu aufgekocht wurde....
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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