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Die Regierungen wählen sich ihre Richter
#1
Bekanntlich ist es Aufgabe der Justiz, das Unrecht, welches die Regierung verübt, schönzuschwatzen und Widerstand gegen das herrschende Unrecht zu diffamieren. Wenn Leute sich über Rechtsbeugungen, welche Marionetten-Richter begehen, bei der Regierung beschweren, wird dort behauptet, wir lebten glücklicherweise in einem Rechtsstaat, die Justiz sei unabhängig und die Regierungen dürften sich in die Geschäfte der Justiz nicht einmischen: eine bequeme Ausrede und grobe Irreführung.

http://bloegi.wordpress.com/2011/08/24/d...e-richter/
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#2
Zitat:Bekanntlich ist es Aufgabe der Justiz, das Unrecht, welches die Regierung verübt, schönzuschwatzen und Widerstand gegen das herrschende Unrecht zu diffamieren.
Entschuldigung, aber mir die Kenntnis dieses Aufgabenbereichs leider entgangen.
Wo läßt sich diese Aufgabe der Justiz denn nachlesen?
Dazu würde ich gerne mal etwas schreiben und publizieren.

Zitat:Wenn Leute sich über Rechtsbeugungen, welche Marionetten-Richter begehen, bei der Regierung beschweren, wird dort behauptet, wir lebten glücklicherweise in einem Rechtsstaat, die Justiz sei unabhängig und die Regierungen dürften sich in die Geschäfte der Justiz nicht einmischen:
Warum sollten sich Regierungen NICHT in die Geschäfte der Justiz einmischen dürfen? "Geschäfte der Justiz", was immer hier darunter verstanden wird, ist ein weiter Begriff. Justizverwaltung ist Exekutive - Regierung übrigens auch.

Bei begründetem Verdacht einer tatbestandsmäßigen, rechtswidrigen und schuldhaften Rechtsbeugung ist die StA als Anklagebehörde zuständig und das Strafgericht zuständig für eine Verurteilung des Täters, mithin die Justiz!

Damit hat die Regierung nichts zu tun!
Auch für Rechtsbeugungsdelikte ist und bleibt die Justiz zuständig - nicht die Justizverwaltung (die ja dem Bereich der Exekutive zuzuordnen ist), ähnlich, wie auch Regierungstätigkeit teilweise Exekutive und Legislative ist, aber eben nicht Judikative.

Bei (Dienstaufsichts-) Beschwerden geht es um das dienstliche Fehlverhalten eines Richters = Exekutive und insofern könnte, soweit der darüber zu entscheidende Dienstvorgesetzte in der Regierung zu suchen ist, auch diese zuständig sein.

Für juristische "Fehlentscheidungen", die den Tatbestand einer Rechtsbeugung erfüllen, ist der Instanzenweg in Anspruch zu nehmen.

Darin sehe ich ist nichts Schlimmes, weswegen der oben eingestellte Artikel bei mir nur Kopfschütteln verursacht.

Da der Betreiber des Blogs, dem das Posting entnommen wurde, promovierter Jurist zu sein scheint, gehe ich davon aus, dass er diese einfachsten Regeln der Gewaltenteilung kennt.
Man muss also eine andere -nicht juristische- Motivation vermuten, die ihn dazu veranlasst hatte, einen solchen Beitrag zu publizieren.


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