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Sorry, Mißverständnis meinerseits.
Trotzdem eine Regelung, die nicht die schlechteste ist, was die Wochenregelung betrifft.
Warum wurden die Ferien nicht geregelt?
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Die Ferien wurden nicht geregelt, weil 2 Nächte hintereinander bei mir, dem Kind nicht zugemutet werden können. Die Eltern sind zuerstritten (ich bin daran Schuld), haben zu große Differenzen beim Erziehungsstil (wurde einfach unterstellt) und somit wird das Kindeswohl gefärdet. Das wird so einfach behauptet, obwohl JA und Beiständin ein intaktes fröhliches und lebhaftes Kind vorgefunden haben. Also einmal so und dann wieder anders behauptet, gerade wie es passt. Dass der Vater eventuell einen großen Anteil an der psychischen Stabilität des Kindes haben könnte, kommt niemandem in den Sinn.
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War es denn ein Beschluss oder hast du dich in einen Vergleich treiben lassen?
Wenn diese Begründungen so im Beschluss stehen, könntest du ggf. ne Beschwerde einlegen.
Umgang hat weder dem Kindeswohl zu dienen, noch hängt vom Vertrauen der Mutter in dich ab.
Welches OLG wäre denn das?
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(10-12-2011, 14:22)bio schrieb: Die Ferien wurden nicht geregelt, weil 2 Nächte hintereinander bei mir, dem Kind nicht zugemutet werden können. Die Eltern sind zuerstritten (ich bin daran Schuld), haben zu große Differenzen beim Erziehungsstil (wurde einfach unterstellt) und somit wird das Kindeswohl gefärdet. Wenn das auch so als Begründung im Beschluss steht, würde ich Beschwerde einlegen und vor das OLG ziehen.
Auch wenn die "Zerstrittenheit" regelmäßig als unüberwindbare Hürde in gSR-Verfahren herhaltung muss - ist diese kein Argument für eine abgewiesene Urlaubs-und Feiertagsregelung.
Wie ganz genau sollte denn durch die Erweiterung von Übernachtungen das Kindeswohl gefärdet sein?
Zur Einigkeit beim Erziehungsstil (gilt erst recht bei "nur" Umgang:
„Die Rechtsprechung geht von einem Mindestmaß an Kooperation der Eltern aus. Dies liegt hier vor. Eine absolut übereinstimmende und konfliktfreie Erziehung des Kindes durch die Eltern ist utopisch und wird auch nicht verlangt.
Darüber hinaus wäre, auch wenn man die Kooperation zwischen den Eltern als gestört bewerten würde, nicht allein deshalb von einer Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts abzusehen, denn nur dann, wenn die gestörte Kooperation dem Kindeswohl abträglich ist, wäre die Übertragung abzulehnen.“
Amtsgericht Schwarzenbek; 22F 708/10
Falls Dein Antrag jedoch kein Hauptsacheantrag, sondern ein Eilantrag auf eAO war, ist die Beschwerde nicht zulässig.
In diesem Fall einfach einen neuen Hauptsacheantrag stellen oder alternativ doch noch ein Jahr (bis das Kindesalter die magische Zahl 3 erreicht hat) warten.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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s. auch unter II., ... Konkordanz der Grundrechte... http://www.fr-blog.com/2011/01/04/olg-sa...#more-2023
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Ich glaube es ist ein Vergleich. SOmit ist Beschwerde wohl hinfällig. Schöne Sche...e.
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(10-12-2011, 20:59)bio schrieb: Ich glaube es ist ein Vergleich. SOmit ist Beschwerde wohl hinfällig. Schöne Sche...e. Ja was denn nun ?
Glaubst Du, oder weißt Du?
Du musst als Antragsteller und bei der Verhandlung Anwesender doch wissen, was dabei herausgekommen ist?
(10-12-2011, 14:09)bio schrieb: Es gibt keinen Urlaub und Feiertage sind auch nicht geregelt. Da bist Du aber selbst schuld, denn Du hast dem ja schließlich mit Deinem Vergleich zugestimmt!
Mit einem "nein, werte Richterin, ich bestehe auf einem Beschluss" hättest Du Dir den Beschwerdeweg nicht selbst beschnitten.
Ich wundere mich immer wieder über derart naive und unwissende Väter, die so leichtfüssig daherkommen - wieder besseren Wissens.
Als ob Du hier nicht genügend Hinweise bekommen hättest.
Wenn Du Dich auf einen Vergleich eingelassen hast, hättest Du Dich vorher über die Rechtsverbindlichkeit eines solchen informieren müssen.
Entweder bei Deinem Anwalt oder eben auf anderem Wege.
Nun hinterher zu rufen "ich bin über's Ohr gehauen worden" ist ziemlich - sorry, aber - blöd.
Bereits im August 2010 hattest Du mit der KM einen Vergleich zum Umgang geschlossen. Da sollte mann eigentlich inzwischen dazugelernt haben ...
Nichtsdestotrotz bleibt Dir natürlich die Möglichkeit einer erneuten Antragstellung, damit solltest Du nun aber längere Zeit warten, um Dich vor Gericht nicht völlig unglaubwürdig zu machen - vorausgesetzt, die KM hält sich an die vereinbarte Umgangsregelung. Anderenfalls hättest Du dann einen Grund für einen neuen Antrag.
Das sollte dann aber - zwecks Beschwerdemöglichkeit - kein eAO-Verfahren, sondern ein Hauptsacheverfahren werden.
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Ja ich weiß, ich bin ein Depp!
Ich habe nun jemanden vom VafK dabei. Wir werden also dann im Frühjahr einen neuen Antrag stellen. Und diesmal gibt es sicherlich keinen Vergleich.
Mein Anwältin will nur Kohle, die ist raus.
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@all
Danke für die Kommentare und Einsichten.
Tatsächlich bin ich nun wohl erst richtig aufgewacht. Obwohl ich hier alles nachlesen konnte, brachte doch erst die direkte emotionale Beziehung zum Thema Väterbehandlung vor Gerichten die Erkenntnis.
Ich werde mich sicherlich nach den Feiertagen wieder mit dem Thema Umgansantrag beschäftigen. Und ich würde gerne Hilfe durch Euch in Anspruch nehmen wollen.
Das öffentliche Forum hier ist dabei sicher nicht die geeignete Plattform für Details; eher Email oder persönliche Gespräche. Dennoch können wir hier natürlich weiter diskutieren und auch allgemeine Rat- und Vorschläge unterbreiten.
Gibt es jemanden aus dem Raum Nord(Ost)deutschland, die mich unterstützen würde?
(24-12-2011, 09:15)bio schrieb: Obwohl ich hier alles nachlesen konnte, brachte doch erst die direkte emotionale Beziehung zum Thema Väterbehandlung vor Gerichten die Erkenntnis. Da bist Du leider nicht der erste und wirst auch nicht der letzte sein.
Höre ich doch häufig von Arbeitskollegen und Bekannten, dass deren Frau/Partnerin doch gaaaanz anders ist.
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24-12-2011, 18:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-12-2011, 18:47 von bio.)
Traurig aber wahr...dennoch wünsche ich schöne Feiertage.
So meine Tochter bis morgen früh nicht krank wurde, werde ich mit ihr für gut 24 h zu ihren Großeltern fahren. Das wird sie genießen!
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Wie soll ich mich verhalten?
(ich bleibe mal hier im Thema, da ich kein neues aufmachen möchte)
Ich habe Umgangsrecht von Samstag 9 Uhr bis Sonntag 16 Uhr.
Es war nun so, dass meine Tochter sich seit heute vormittag zunehmend unwohler fühlte, aber kein Fieber hatte. Sie hustete viel und war auch ziemlich müde. Sonst war sie einigermaßen gut drauf. Nach dem Aufstehen schlief sie noch von 10:30 bis 11:30 und dann nochmal ab 14 Uhr. Ich hatte mich auch mit hingelegt und wachte 15 Uhr auf und geriet schon fast in Panik den Übergabertermin zu verpassen. Ich wollte die Mutter anrufen, aber niemand ging ans Telefon.
Die Kleine wurde etwas später wach. Ich sagte ihr, dass wir uns anziehen und losgehen müssen. Dann fing sie an zu weinen an, sie wolle nicht zu Mama, sondern hier bleiben - das ging eine ganze Weile so. Ich konnte nichts machen. Ich ließ sie und sie schien wieder zu schlafen.
Ich habe noch mehrmals versucht die Mutter anzurufen. Als es kurz nach 16 Uhr war ging sie ran. Ich sagte was los war und dass die Kleine noch schläft. Sie wolle vorbeikommen und sie holen. Das tat sie auch. Meine Tochter zog sich nun freiwillig an und beide gingen.
Durch meinen eher gescheiterten Antrag auf Umgangsregelung, bin ich nun verunsichert. Ich möchte keine Fehler machen, die die KM nutzen kann. Denn es wird sicher noch einmal zu einem Verfahren kommen.
Wie soll ich mich in solchen Situationen verhalten?
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In dieser Situation kann man nicht abschätzen, was sich als falsch und richtig herausstellen wird. Meiner Meinung nach hast du dich optimal verhalten. Dokumentiere stichwortartig (auch durch einen Auszug aus der Anrufliste), was du getan hast.
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Vielen Dank @p, ich werde umsichtig bleiben und dokumentiere sowieso stets die Ereignisse.
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