Da ist mir ein interessantes, weil recht übersichtliches, Dokument zwecks Datenschutz im JA über den Weg gelaufen.
Einigen ist ja schon passiert, dass diese unsägliche Behörde bei Dritten Informationen eingeholt hatten wegen "Leistungsfähigkeit" bei Unterhaltsansprüchen.
Hier ein wichtiger Grundsatz zum Thema "Erhebung von Daten". Stand 05/2011
2. Ein weiterer wichtiger Grundsatz für die Datenerhebung des Jugendamtes ist nach § 62 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII die gesetzliche Verpflichtung, Sozial-daten (zumindest zunächst) bei den Betroffenen zu erheben . Den Betroffenen ist grundsätzlich zunächst ausreichend Gelegenheit zu geben, die fehlenden Unterlagen und Nachweise selbst beizubringen. Auf hierdurch möglicherweise eintretende zeitliche Verzögerungen in der Sachbearbeitung gegenüber einer Erhebung durch das Jugendamt bei den Dritten sind die Betroffenen rechtzeitig hinzuweisen.
3. Auch wenn beispielsweise Bescheinigungen dritter Personen oder Stellen für die Arbeit des Jugendamtes benötigt werden, sind, soweit möglich, zunächst die Betroffenen selbst aufzufordern, die gewünschten Bescheinigungen beizubringen. Hierdurch wird es den Betroffenen ermöglicht zu verhindern, dass dritte Personen oder Stellen von ihren Kontakten bzw. ihrem Hilfebedarf gegenüber dem Jugendamt erfahren. Insoweit dient die Regelung in § 62 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII ganz wesentlich zur Wahrung des Sozialgeheimnisses nach § 35 Abs. 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch und zur Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen.
Quelle: http://anonym.to/?https://www.ldi.nrw.de...ndamt1.pdf
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"Datenschutz im Jugendamt", ich dachte erst du hättest aus Versehen im falschen Forum gepostet und wolltest eigentlich im Witzethread etwas schreiben. Jugendamt und Datenschutz, gröhl.
Fakt ist folgendes: Das Jugendamt kann wie eine Vollstreckungsbehörde nach Belieben von überallher Daten anfordern. Vielleicht ist ja viel davon mit "darf nicht", "soll nicht" etikettiert, aber was passiert wenn sie es doch tun? Richtig: Nichts. Oder hat schon mal jemand hinterher erfolgreich geklagt, dass die z.B. bei der ARGE angefragt haben? Wie soll denn so etwas sanktioniert werden, etwa mit unbezifferbarem Schadenersatz?
Also passiert das, was bei allen Behörden mit zu viel Macht passiert: Es wird getan, was möglich ist und nicht das, was erlaubt ist. Und bei Bedarf pappt man sich einen Sticker mit einer erfundenen Begründung drauf.
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24-12-2011, 13:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-12-2011, 13:09 von Skipper.)
Ein weiteres Problem ist, daß man gar nicht weiß, nicht prüfen kann, was die da machen...., WEIL sie sich auf Datenschutz berufen und keine Ensicht gewähren.
Selbst Datenschutzbeauftragte beißen da auf Granit, wie mir versichert wurde.
Das Jugendamt - Ein Amt außer Kontrolle.
(24-12-2011, 12:56)p schrieb: Jugendamt und Datenschutz, gröhl. Ich weiß, Theorie und Praxis. Ich wollte das Ding auch erst in meinem Lieblingsthread "Das Jugendamt" posten, doch den scheinst Du gelöscht zu haben. Falls nicht, dann hänge diesen doch bitte da dran.
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Muss mal suchen. Gelöscht nicht, aber ich glaube aufgespalten.
(24-12-2011, 12:56)p schrieb: Also passiert das, was bei allen Behörden mit zu viel Macht passiert: Es wird getan, was möglich ist und nicht das, was erlaubt ist. Und bei Bedarf pappt man sich einen Sticker mit einer erfundenen Begründung drauf. na ja, das scheint ja immerhin Realität zu sein.
Ein Teil des uns widerfahrenden Unrechts, das so lange praktiziert wird oder werden kann, wie wir es dulden oder solange wir nur darüber reden oder schreiben, anstatt uns dagegen zu wehren.
Sich dagegen zu wehren setzt Information und Kenntnis über rechtmäßiges Verwaltungshandeln voraus.
Ich habe eine mittlerweile recht dicke Akte vor mir liegen.
Die (zwztl. verstorbene) Mitarbeiterin der in Umgangsangelegenheiten von dem hiesigen JA eingeschalteten Diakonie hatte aus einem Gutachten (natürlich eine für mich nachteilige) Passage zitiert, das ihr nach meiner Rechtsauffassung zu unrecht übersandt wurde. (es gibt aber zwztl. mehrere OLG-Urteile, die die Übersendung eines Gutachtens an (nur) VerfahrensMITWIRKENDE) absegnen (altes Recht).
Nun wollte ich wissen, wer das Gutachten übersandt hatte.
Die Sache ging zum JA, zum Famgericht, zum Oberlandesgericht, zum Datenschutzbeauftragten des Kreisrechtsamt, zum gemeinsamen Datenschutzbeauftragten der EKD und Diakonie, zum Landesdatenschutzbeauftragten .....
Sie geht auch ganz sicher noch zum Petitionsausschuss des nrw-Landtags.
Mittlerweile steht nicht mehr die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Übersendung des Gutachtens im Vordergrund, sondern die Einhaltung des Datenschutz bei der Aktenführung.
Die (verstorbene) Dipl.-Päd. hatte nämlich schriftlich erklärt, sie könne die Datenherkunft (den Adressanten des GA) -bedauerlicherweise - nicht mehr feststellen. Nun soll -ich muss nur die Zeit dazu finden- die gemeinsame Datenschutzbeauftragte Akteneinsicht nehmen.
Denn die Akte muss paginiert sein ( § 78a SGB X). Und es ist insoweit nicht vorstellbar, das ein Gutachten ohne Begleitschreiben übersendet wird ...
Wenn sich also letztlich Unzuverlässigkeiten beim Datenschutz herausstellen sollte, dann werde ich den Antrag stellen, die Diakonie hinsichtlich ihrer "Geeignetheit" als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu überprüfen.
Das alles erfordert Zeit und Nerven. Andere Sachen müssen zurückgestellt werden.
Deswegen plädiere ich nach wie vor dafür, dass wir Väter uns besser Organisieren und besser zusammen arbeiten.
(24-12-2011, 17:24)Ibykus schrieb: Nun wollte ich wissen, wer das Gutachten übersandt hatte. Derjenige, der das Gutachten in Auftrag gegeben hat! Denn nur dieser bekommt das Gutachten ausgehändigt. Also das Familiengericht!
Du schneidest da übrigens ein Thema an, mit dem ich mich auch beschäftigt hatte. Vom NRW-Landesdatenschutzbeauftragten bekam ich die lapidare Antwort, dass es sich somit um den "Bereich der Rechtspflege" handle, und ich mich somit an den Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Gerichts zu wenden hätte, da der Landesdatenschutzbeauftragte da nix machen kann.
Das Gericht untersteht somit dem Bundesdatenschutzgesetz. An diesem Punkt angelangt, hatte ich die Faxen dicke und leider nichts mehr unternommen. Die Antwort von diesem Gerichts-Datenschutzbeauftragten kann ich mir selbst schreiben.
(24-12-2011, 19:41)blue schrieb: (24-12-2011, 17:24)Ibykus schrieb: Nun wollte ich wissen, wer das Gutachten übersandt hatte. Derjenige, der das Gutachten in Auftrag gegeben hat! Denn nur dieser bekommt das Gutachten ausgehändigt. Also das Familiengericht! das vermeint das FamG und das OLG bestätigt das!
blue schrieb:Das Gericht untersteht somit dem Bundesdatenschutzgesetz. An diesem Punkt angelangt, hatte ich die Faxen dicke und leider nichts mehr unternommen. Die Antwort von diesem Gerichts-Datenschutzbeauftragten kann ich mir selbst schreiben. Hier ist wegen der Diakonie (die Kirche hat ihr eigenes Datenschutzgesetz) der gemeinsame Datenschutzbeauftragte der EKD/ Diakonie zuständig.
Die anderen -das muss ich anerkennend erwähnen- haben sich aber konstruktiv verhalten.
Einmal angeleiert, muss man die Verfahren unbedingt weiter verfolgen.
Sonst wird man irgendwann nicht mehr ernst genommen und sie fangen an, einen zu verscheißern und auf dem Kopf rum zu tanzen.
(24-12-2011, 21:56)Ibykus schrieb: Einmal angeleiert, muss man die Verfahren unbedingt weiter verfolgen.
Sonst wird man irgendwann nicht mehr ernst genommen und sie fangen an, einen zu verscheißern und auf dem Kopf rum zu tanzen. Du gehst mir so richtig was von sowas von auf den Sack!
Und damit meine ich Deine unterschwelligen Vorwürfe. Laß das doch einfach!
Ich werde Deine "Zukunft" mit besonderem Interesse verfolgen.
blue schrieb: (24-12-2011, 21:56)Ibykus schrieb: Einmal angeleiert, muss man die Verfahren unbedingt weiter verfolgen.
Sonst wird man irgendwann nicht mehr ernst genommen und sie fangen an, einen zu verscheißern und auf dem Kopf rum zu tanzen. Du gehst mir so richtig was von sowas von auf den Sack!
Und damit meine ich Deine unterschwelligen Vorwürfe. Laß das doch einfach! Spinn nicht rum, blue! Ich sag's wie es ist.
Wenn Du die Wahrheit nicht erträgst, musst Du sie nicht lesen.
Setz mich einfach auf Deine Ignor-Liste und gut isses.
Im Gegensatz zu Dir kann ich folgendes Zitat oder auch Musikstück für meine Ex als mein Herzenzwunsch verbreiten.
http://www.clip4e.com/play_bloodhound_ga...ou_die.htm
Die "Verbrecheransprache" habe ich längst hinter mir!
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Man wir wird nicht nur ernst genommen, sondern gilt als Querulant. Ob dieser Status besser ist? Ich persoenlich finde das Leben eindeutig besser, sich mit dem Jugendamt nur minimalistisch zu beschaeftigen. Erwartet jemand ernsthaft, dass man "Recht" bekommt oder sich etwas aendert?
(25-12-2011, 00:33)blue schrieb: Im Gegensatz zu Dir kann ich folgendes Zitat oder auch Musikstück für meine Ex als mein Herzenzwunsch verbreiten.
http://www.clip4e.com/play_bloodhound_ga...ou_die.htm
Die "Verbrecheransprache" habe ich längst hinter mir!
nicht, dass ich kein Verständnis für derartige (frommen) Wünsche hätte.
Aber ich bin in einer anderen Situation als Du und gönne der Mutter meine Kindes ein angenehmes und entspanntes Leben mit meiner Tochter.
Solange meine Interesen dabei nicht ausser acht gelassen werden!
Deswegen ist es hin und wieder erforderlich, dass ich bei konkreten Geschehnissen auch einmal "unangenehm" ihr ggü werden muss. Denn sie darf keinesfalls die Früchte ihres Unrechts genießen, sondern muss lernen, dass die Erziehung des gems. Kindes mit meinem Einvernehmen ein angenehmeres Leben ermöglicht, als Konfrontation und Ausgrenzung.
Im Grunde genommen funktionierte das bislang immer am Besten mit Zuckerbrot und Peitsche.
Anstrengend ist das Ganze deswegen, weil man dabei auch gg die stets an ihrer Seite stehende Helferbande ankämpfen muss.
Das geht wesentlich leichter, wenn man Väter zur Seite hat, die sich ggseitig unterstützen, indem sie sich absprechen und kooperativ zusammenarbeiten.
Richtig ist auch meiner Meinung nach, die Zusammenarbeit mit Jugendämtern zu meiden. Insofern stimme ich @Exilierter ausdrücklich zu.
Allerdings ist dieses Amt für mancherlei Schweinereien, die uns Väter nachhaltig betreffen, verantwortlich, weswegen ich das JA vollkommen unabhängig davon, ob man mir den Titel 'Querulant' zuerkennt, genau auf die Finger schaue.
Das ich damit insgesamt etwas ändere, habe ich auch manchmal meine Zweifel.
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