10-02-2012, 16:44
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Online-Befragung zur elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
Schenken Sie uns fünf Minuten Zeit, um sich für das gemeinsame Sorgerecht von nicht miteinander verheirateten Eltern einzusetzen?
Sind Sie Vater eines Kindes, das nichtehelich zur Welt gekommen ist?
Dann bitten wir Sie, die folgenden Fragen zu beantworten.
Hintergrund:
Mit seiner Entscheidung vom 21. Juli 2010 hat das Bundesverfassungsgericht einen Rechtsweg geschaffen, damit Väter, die mit der Mutter ihres gemeinsamen Kindes nicht verheiratet sind, das gemeinsame oder auch das alleinige Sorgerecht einklagen können.
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. möchte jetzt eine Übersicht erheben, inwieweit Väter davon Kenntnis besitzen und ggf. dieses Klagerecht genutzt haben oder nutzen möchten.
http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=697