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5jährige Tochter will nicht mit Vater verreisen
Korrektur: Staatsanwältin natürlich!
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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(07-09-2014, 01:09)Pistachio 00 schrieb: Angenommen (solche Fälle gibt es, trotz aller negativer Erfahrungen dennoch) die KM wird wegen Kindesentzuges verurteilt, stellt sich die Sorgerechtsfrage niemals wieder.

Sicher, aber es geht in beide Richtungen. Angenommen, sie wird freigesprochen, dann hat sie den Beweis, dass sie unschuldiges Opfer väterlicher Machenschaften und besorgte Mutter ist, ihre Position im Sorgerechtsstreit wird gestärkt.

Auf Shows hereinfallen ist nie gut. Es war nun mal keine Kindesentführung und keine Kindesentziehung, sondern offenbar lautes herumgehopse vor einer Wohnung, in der Dritte sind, nicht mal der Vater selber. Auch der Versuch einer Kindesentziehung muss der Norm einer Entziehung genügen - die nicht ausgeführt, sondern vorgehabt war. Der Richter wird fragen, wie bewiesen werden kann, ob es eine Entziehung gewesen wäre? Oder wollte die arme, von ihrem Kind getrennt Mutter einfach zu ihrem Kind vordringen? Das ist nicht Strafrecht, sondern verzweifelte Besorgnis, wird ihr Anwalt sagen.

Deshalb habe ich gesagt, dass der richtige Weg erst einmal der Einsatz der Polizei gewesen wäre, um die Situation zu klären, als sie andauerte. Einen eindeutigen Verstoss eines Platzverweises oder Missachtung des Hausrechts kann man viel besser ahnden wie eine behauptete Kindesentziehung. Damit hat man einen Vorgang polizeilich dokumentiert, aus dem sich beim Sorgerechtsverfahren kein Nachteil, sondern Vorteile für den Vater ergeben kann.

Shows ohne Inhalt - egal ob von Vater oder Mutter - führen nicht weit. Ist Inhalt vorhanden? Diese Frage mündet in vorliegendem Fall keinesfalls eindeutig in ein "ja", ganz im Gegenteil.
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(07-09-2014, 10:15)p schrieb: Auf Shows hereinfallen ist nie gut.

Danke!
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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@asturias hatte seinen OLG-Termin und durfte danach mit seiner Tochter wieder zurück nach Hause fahren. Nach dem Verhandlungsverlauf wird wohl der erstinstanzliche Beschluß bestätigt werden.

Mal schauen, ob ich @asturias dazu bringen kann, etwas mehr zu berichten, wenn ihm der OLG-Beschluß vorliegt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Gratulation, die Strategie scheint aufzugehen. Auf seinen Bericht über den Gerichtsweg bin ich gespannt.
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Ich hatte gerade Kontakt zu @asturias: Der OLG-Beschluß ist da und bestätigt die erste Instanz. Interessant finde ich folgenden Passus:

"...dass die Kindesmutter in der Vergangenheit immer für (Tochter) gesorgt, sie erzogen und betreut, sie das Kind gefördert hat und für (Tochter) lange die engste Bezugsperson war. Zugleich hat sie (Tochter) aber durch Fixieren auf ihre Person, ..., Freiräune, -soziale Kontakte- genommen, die wichtig für die Persönlichkeitsentwicklung eines jeden Kindes sind."

Ich hoffe @asturias wird hier noch ´mal selber ´was schreiben. Es wird aber wohl 2015 werden, denn in der Advents- und Weihnachtszeit erwartet sein Arbeitgeber von seinem Personal immer besonderen Einsatz.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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(05-04-2012, 00:12)asturias schrieb: Auf die Frage, ob meine Tochter auch alleine wieder kommen wolle, sagte sie in der Weise des Machtspiels: "Ich komme, wenn ich keinen Mittagsschlaf mehr machen muss! Ich ging nicht näher darauf ein.
LG Asturias

Angry  Mittagsschlaf .... wenn das kleine Madel nicht will lass sie doch in Ruhe.   Confused

Es gibt einfach zu viele Regeln, Gesetze und Vorschriften in Deutschland ...

egal. Ich finde der Papa macht alles prima Heart
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