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Hallo Ihr Lieben,
ich bin durch zufall auf dieses recht informative forum gestoßen, und glaube das uns hier eventuell mit rat geholfen werden kann.
Ich will zum verständniss aller lesenden versuchen vorab unsere lebensumstände zu schildern, und hoffe das ich die richtigen worte finde um alles verständlich zu beschreiben.
Meine Frau und ich haben uns vor 2,5 jahren wegen gesundheitlichen problemen ( schwere Depressionen ) auf anraten unserer psychologen räumlich getrennt( 150 KM entfernung ), auch hatte in dieser zeit unsere beziehung einen massiven tiefpunkt erreicht.
Seit nunmehr einem jahr geht es uns wieder besser und wir haben auch wieder zueinander gefunden.Wir wohnen noch getrennt, aber wollen es noch ruhig angehen lassen, Sie ist noch krank geschrieben und unterstüzt ihre familie bei der pflege ihrer großmutter, und ich arbeite und wohne 150KM weit weg, natürlich sehen wir uns jedes WE, doch es ist preiswerter eine 2t wohnung zu unterhalten als täglich 300 KM zu fahren( hin+rückweg)
Aber nun fangen die probleme seitens der Ämter an, so möchte das FA das ich meine steuerklasse wechsele, von der 3 in die 1, wodurch meine pfändungsfreigrenze von ca 1450 euro auf 1030 euro reduziert wird, was wiederum zu vielen problemen führt, gespräche mit dem FA blieben fruchtlos, wir sollen uns doch scheiden lassen, da eine fernbeziehung auf dauer nicht funktionieren wird, diese aussage kriege ich natürlich nicht schriflich, um dagegen anzugehen, sondern nur verbal unter vorgehaltener hand ins gesicht geschmettert, es ist doch sehr befremdlich und für uns unverständlich das es so weit kommen kann, vieleicht hat ja jemand von euch auch solche erfahungen sammeln können, und kann uns evtl mit ein paar tip's helfen?
Vielen Dank vorab
Fonzi
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Diese Einmischung in eure private Lebensgestaltung ist nicht Statthaft.
Allerdings solltet ihr, zur Dokumentation des Endes eurer Trennung, wieder einen gemeinsamen Wohnsitz anmelden und deinen Arbeitswohnsitz als 2. anmelden.
Das Ganze natürlich nicht in "Diskussion" mit dem FiAmt, sondern als Mitteilung.
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Wenn du dort arbeitest, dann kann du berufliche Gründe für den zweiten Wohnsitz anführen. Das kann sogar steuermindernd berücksichtigt werden.
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Vielen Dank für eure zeitnahen antworten, die idee mit dem 2ten wohnsitz werde ich schnell beim einwohnermeldeamt umsetzen, hoffentlich spielt das FA dann auch mit, denn für meinem arbeitgeber ist nur die steuerklasse zur berechnung meiner pfändungsfreigrenze relevant, das ich auch bei steuerklasse 1 meiner frau zu unterhalt verpflichtet bin scheinte ihm im ersten vorgespräch nicht geläufig zu sein, oder ist das mein denkfehler?
Auch bei nicht nachweisbaren Aussagen in dieser Richtung hätte es eine deftige Dienstaufsichtsbeschwerde von mir gegeben. Das Wesen Eurer Beziehung definiert Ihr selbst und nicht so ein Amt.
In Ruhe Bescheide abwarten und ggf. dagegen angehen, alles andere ist nur Theaterdonner. Allerdings schlimm genug.
Bei Steuerklasse 3 wirtschaftet Ihr offiziell als Paar zusammen.
Bei Steuerklasse 1 seid Ihr getrennt und Du zahlst hohe Steuer. Die Gemeinschaft gilt als nicht nur vorübergehend aufgehoben. Es wird nicht mehr gemeinsam gewirtschaftet, sondern Unterhalt gewährt bei entsprechender Kombination Bedürftigkeit / Leistungsfähigkeit. Bei Unterhaltszahlung für eine Ex kann (mit Anlage U) der Unterhalt abgesetzt werden.
Die Pfändungsfreigrenze richtet sich meines Wissens nach der Anzahl der Unterhaltsberechtigten und nicht nach der Steuerklasse.
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(11-04-2012, 17:45)karlma schrieb: ... Die Gemeinschaft gilt als nicht nur vorübergehend aufgehoben. Es wird nicht mehr gemeinsam gewirtschaftet, sondern Unterhalt gewährt bei entsprechender Kombination Bedürftigkeit / Leistungsfähigkeit...
Die Pfändungsfreigrenze richtet sich meines Wissens nach der Anzahl der Unterhaltsberechtigten und nicht nach der Steuerklasse.
Danke für die Info karlma,
darf ich diesbezüglich 2 kleine fragen an dich richten?
1. wenn das Fa die gemeinschaft als "nicht nur vorrübergehend aufgehoben" ansieht, stehen dann meine chancen gut das ich meine ursprüngliche steuerklasse nach meinem gang zum einwohnermeldeamt wieder bekomme?
2. wie kann ich meinem arbeitgeber den temporär davon überzeugen das ich noch verheiratat bin? er richtet sich laut eigener aussage nur nach der steuerklasse, und meine bescheinigung von der schuldnerberatung wegen meines p-kontos ist von Dez 2011, also für ihn nicht aktuell genug...vieleicht eine neue p-bescheinigung? *grübel*
nichtsdestsotrotz vielen vielen dank an euch
Zu 1: Verbindlich ist nicht die Sichtweise des Finanzamtes sondern Eure. Für die Registrierung des Getrenntlebens hat das Ordnungsamt Formulare. Da kann man selbst mitteilen, dass die Trennung gegeben ist. Oder wenn die Trennung von jemandem von Euch anderswo offiziell bekundet wurde. Ehe beinhaltet nicht die Verpflichtung, am selben Ort zu wohnen. In derselben Wohnung gemeldet sein, ist allerdings ein guter Beleg für eheliche Gemeinschaft. Wichtig ist, dass Eure Erklärungen übereinstimmen. Wenn Deine Frau das Getrenntleben erklärt hat (um beispielsweise Unterhalt beanspruchen zu können), ist das auch verbindlich.
Zu 2: Wenn ich Dich richtig verstanden habe, steht die 3 noch auf der Steuerkarte. Dann erübrigt sich die Frage. Wenn die 1 darauf steht, kommt es darauf an, ob Du Unterhalt für sie leistest. Den könntest Du ja belegen. Dann muss der Lohnbuchhalter in der Liste in die nächste Spalte gehen.
http://www.pkonto.biz/schuldnerberatung/...ommen.html
Das gilt aber nicht für Pfändungen von Unterhalt.
Das P-Konto hat damit nicht direkt was zu tun. Es soll Dir nur Geld zum Wirtschaften bleiben, deswegen wird die Pfändung ins Konto begrenzt. Eine Bescheinigung für die Bank kann die Anzahl der Personen belegen, die von dem Geld leben. Das wäre auch ein Beleg für den Arbeitgeber. Sonst musst Du Dir eine Bescheinigung vom Gericht holen über Deinen Pfändungsfreibetrag. Ich habe damals im Endeffekt einen wesentlich höheren Freibetrag bescheinigt bekommen, weil der sozialhilferechtliche Bedarf höher war. Den wiederum bescheinigt (mit viel Mühe) die ARGE.
Deine Fragen lasen sich so, als hättest Du bereits die Steuerklasse 1.
Dem Finanzamt gegenüber seid Ihr nicht mehr - wegen der unterschiedlichen Wohnsitze - als eheliche Gemeinschaft eingestuft. Das ist Finanzrecht. Hat erstmal mit anderen Sachen rein gar nichts zu tun.
Der Arbeitgeber MUSS sich nach den Vorgaben des FA richten, also rechnet Er entsprechend in der Lohnbuchhaltung die Lohnsteuer analog Deiner Steuerklasse aus. Das Ihr trotzdem noch verheiratet seid, darf den Arbeitgeber nicht dazu veranlassen, dass Er eigenmächtig eine andere Entscheidung trifft als die Vorgabe vom Finanzamt ist.
Also folgendes ändern : Du meldest den Erstwohnsitz wieder bei Deiner Frau an. Den jetzigen Wohnsitz meldest Du als zweiten Wohnsitz an. Sollte in der Zwischenzeit beispielsweise ein anderslautender Bescheid des Finanzamtes eintreffen, legst Du Einspruch ein. Du kannst mir aber auch eine PN senden, dann lasse ich Dir von meiner Freundin antworten, die arbeitet in dem Fach.
Den zweiten Wohnsitz hast Du wegen des entlegenen Arbeitsplatzes. Den setzt Du dann ab in Form der "doppelten Haushaltsführung".
Wenn Du nicht klar kommt, kannst Du auch zu einem Lohnsteuerhilfering gehen. Meist können die helfen gegen einen Mitglieds-Jahresbeitrag. Ein Steuerberater ist zu teuer !!!
Alles klar?
Themen wie P-Konto oder Unterhalt haben erst mal mit der richtigen Einstufung Deiner Steuerklasse nichts zu tun.
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