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Anruf eines Vaters.....
#1
...da bin ich ja mal gespannt. Termin habe ich mal auf den Montag gelegt.

Mich ruft ein Vater an, der nicht mehr Ein noch Aus weiß und Angst hat, Er müsse nun sein Haus verkaufen.
Das Telefonat habe ich erst mal kurz gehalten und lasse mir Mo. mal alles erzählen.

Er hatte seine beiden Kinder bei sich. Für die Kinder wurde Unterhaltsvorschuß gezahlt. Seinerzeit war Er auch mal bei zwei Anwälten, die einhellig folgendes sagten :

"Sie werden von der Mutter sowieso keinen Unterhalt bekommen, dann macht die nämlich auf Krank."

Ah! So eingach geht das also!

Nun ist Eines der Kinder zur Mutter gegangen. Das Zweite ist bei ihm geblieben.

Nun teilte das JA ihm mit, dass kein Unterhaltsvorschuß mehr gezahlt würde, da man diesen aufrechnet, wenn ein Kind bei der Mutter sei und das Andere beim Vater.

Jetzt fehlt ihm natürlich das Kindergeld, der Unterhaltsvorschuß UND siehe da (!) : Er soll jetzt Unterhalt an Mammi zahlen !

Es ist kaum noch zu fassen. Und dann gibt es ja in Unterhaltssachen die tolle Anwaltspflicht. [Unterschreitung des Mindestniveaus] eingeschädelt, wenn dann die Anwälte ihm sagen, dass Er es doch sein lassen soll, bei Mammi Unterhalt ein zu fordern.

Vorab könnt Ihr mir gerne etwas auf den Weg geben für meinen Termin am Montag ;-), frei nach dem Motto: Jeden Tag eine gute Tat !

(Könnte sich aus dem vorangegangenem Schriftverkehr ergeben, dass Er Unterhaltsansprüche an die Mutter hat, die rückwirkend aufgelaufen sind und tituliert werden könnten?)
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#2
Zitat:Nun teilte das JA ihm mit, dass kein Unterhaltsvorschuß mehr gezahlt würde, da man diesen aufrechnet, wenn ein Kind bei der Mutter sei und das Andere beim Vater.

Das ist mal wieder absoluter JA-Blödsinn!
Die sollten einfach mal ins Gesetz schauen. Da steht nirgendwo als Ansrpuchvoraussetzung, dass alle Kinder in einem Haushalt leben müssen.

Abgesehen davon müssten die selbst beim JA wissen, dass sich Kindesunterhalt niemal gegeneinander aufrechnet. Da es sich jeweils um einen eigenständigen Anspruch des Kindes handelt und nicht der Eltern gegeneinander. Das Selbe gilt für den UV.

Zitat:Er soll jetzt Unterhalt an Mammi zahlen !

Das Problem hab ich oben ja schon angerissen. Er zahlt nicht an Mami, sondern an sein Kind. Mami ist nur die Vermögensverwalterin.
Falls er leistungsfähig ist wird er wohl kaum darum herumkommen.

Das Wohneigentum erhöht dabei zusätzlich noch sein unterhaltsrechtliches Einkommen.

Das ist wieder mal so eine Situation, die die ganze Schieflast des deutschenFamilienrechts aufzeigt.

Was soll man da raten?
Der Vater ist hier voll der gear......!

Er muss, wenn er es behalten will, ein Haus abbezahlen. Er muss für ein Kind sorgen, das bei ihm lebt und zusätzlich noch Unterhalt für das Kind zahlen, dass nun bei der Mutter lebt.

Den Unterhaltsvorschuss wird er jedoch weiterhin bekommen, sofern die zeitlichen Anspruchsvoraussetzungen noch bestehen.

Rückwirkend kann Unterhalt grundsätzlich nicht gefordert werden. Ansprüche laufen nur ab dem Zeitpunkt der Inverzugsetzung im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Plichtigen auf.
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