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Was hat Vorrang ?
#1
Nur mal angenommen, man steckt mitten in einem Unterhaltsverfahren (KU) und beantragt VKH. Das Gericht entscheidet, man solle VKH auf Ratenzahlung bekommen. Der KU wird ein Mangelfall werden, wenn nicht sogar eine Leistungsunfähigkeit dabei rauskommen.

Ist der monatlich Abtrag zu VKH vom unterhaltsrelevantem Einkommen abzugsfähig ? Oder ginge der KU vor, dann wäre aber kein finanzieller Raum mehr für Ratenzahlungen zur VKH und diese Entscheidung des Gerichtes widerrum nicht begründet. Derzeit wird nichts an KU gezahlt, aber ein Urteil würde ja rückwirkende Zahlungen ergeben.
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#2
Hi,

also die VKH wird ja normalerweise vor der Klage usw. beantragt und normalerweise nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse auch bewilligt, sofern die Gründe oder Voraussetzungen hierfür gegeben sind.

Ob Mangelfall oder nicht. Bei mir wurde jedesmal ohne Ratenzahlung bewilligt, weil ich eh ein wirtschaftlicher Totalschaden bin.

Wenn eine Rückzahlung bei dir wegen beispielsweise "Überzahlung" herauskommen würde, kann ich mir gut vorstellen, dass dann der Betrag fürs Gericht komplett fällig wäre, weil dann hast du ja "Vermögen".

Abzugsfähig denke ich nicht, weil der Staat dir quasi das Geld für die Gerichtskosten vorstreckt, weil du es nicht aufbringen kannst. Der Staat möchte es jedoch wiederhaben, deswegen die Stundung, bzw. Ratenzahlung.
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