zwangszahler
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Habe heute bei Facebook entdeckt dass meine 13 jährige Tochter ein Zungen- Piercing hat. Ich habe das Sorgerecht allerdings Dank
meiner Borderline Ex keinen Kontakt mehr zu meinen Kindern.
Nun meine Frage, ist das rechtens dass meine Ex so ein Piercing erlauben kann? Ich finde so ein Piercing bei einer 13 jährigen unmöglich.
Gruß
zwangszahler
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12-09-2012, 19:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-09-2012, 19:27 von Das Nerdliche Orakel.)
(12-09-2012, 19:14)zwangszahler schrieb: ist das rechtens dass meine Ex so ein Piercing erlauben kann? Da fragst du noch?
Sei froh, dass deine Tochter dadurch keine Sprachstörung erhalten hat. Sonst müsstest du dafür auch noch zahlen.
zwangszahler
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Hm, ob das rechtens ist oder nicht kann ich Dir leider nicht sagen.
Ich hatte das Thema vor vielen Jahren auch mit der Tochter meiner Ex- Lebensabschnitts- Partnerin. Die Tochter wollte unbedingt ein Bauchnabel- Piercing haben. Das konnte ich ihr ausreden und sie hat sich dann zu einem Zungen- Piercing entschlossen (Bauchnabel- Piecing macht viele Entzündungen durch Gürtel- Tragen etc...).
Wenn die Tochter mit 13 Jahren das unbedingt will....was willste machen? verbieten?
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Soweit ich weiß, gibt es für Piercings keine rechtliche Altersbeschränkung, wenn die Eltern zustimmen. Medizinisch gesehen ist es nämlich - wenn fachgerecht gestochen - nicht viel anders als ein Ohrloch.
Mich erinnert das übrigens ein wenig an meine kleine Schwester... die kam eines Tages mit süßen 14 rauchend und mit Bauchnabel- UND Zungenpiercing nach Hause. Die Unterschrift meiner Eltern für den Piercer hatte sie einfach gefälscht. Meine Eltern waren hochgradig begeistert... ;-D
zwangszahler
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Verbieten geht ja nicht mehr, aber vielleicht geht ja der "Übermutter" die Erziehungsfähigkeit absprechen zu lassen?
Ich fühle mich gerade diesbezüglich etwas hilflos
zwangszahler
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(12-09-2012, 19:51)Jessy schrieb: Soweit ich weiß, gibt es für Piercings keine rechtliche Altersbeschränkung, wenn die Eltern zustimmen.
Gefragt wurde ich ja nicht, obwohl ich auch das Sorgerecht habe
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So ein Piercing ist kein Weltuntergang, viel schlimmer ist der fehlende Kontakt zum Vater.
Zwei bis drei Wochen Suppe schlürfen und gut ist.
http://www.youtube.com/watch?v=c_4UaIbxfwk
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Hauptsache es kommen keine Tellerlippen in Mode. Diese riesen gespreizten Ohrlöcher finde ich schon schlimm.
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Hallo,
garnix machen!
Du bekommst sonst nur den "Schwarzen Peter". Wenn die Kleine das Piercing wollte, dann hilft da garnix.
Stecke gerade in einer ähnlichen Situation: Sohn muss wegen KM zur Konfirmation gehen (lt. KM hätte die verstorbene Ex-Schwiegermutter sich das innigst gewünscht)
Er will nicht! Ich bin der Meinung, dass er nicht gezwungen werden sollte. Ich bin nicht religiös (gehöre auch zum anderen Verein) und würde ihn sich gerne mit 14 selbst entscheiden lassen.
Ich freu mich allerdings aus versch. Gründen schon diebisch auf die Konfirmationsfeier
Ich seh es kommen, dass er vor der Konfi 14 wird und dann aus der Kirche austritt und die Konfi hinfällig wird
Abwarten !
(12-09-2012, 22:02)GeckoMan schrieb: Ich bin nicht religiös (gehöre auch zum anderen Verein) Das habe ich jetzt nicht verstanden.
Ich gehöre nix an. Wenn die Kids meinen, ihren Körper verunstalten zu wollen? Dann sollen Sie es doch tun!
@Rumpel: Es unterstreicht Dein Gefühl und Gewissen für Verantwortlichkeit!
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@ blue: Anderer Verein ? Na katholisch
@ rumpel: Sowas war mir auch bekannt, war mir aber nicht sicher. Letztendlich würde ja nur ne Anzeige gegen den Piercer helfen. Aber ob der wusste, dass die Kleine erst 13 ist? Wenn Muttern sagt, das ist schon i.O. wird der Piercer wohl nicht anzweifeln.
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Wenn die Eltern damit einverstanden sind ist das Alter egal, ansonsten ab 18.
Und ist eh besser wenn sowas von einem Piercer gestochen wird der sein Handwerk versteht.
Verbietet man es, geht das Kind evtl zu nem Pfuscher welcher sich nicht um die Gesetze kümmert und evtl auch keine Ahnung hat was er da macht.
Seit Piercings in Mode gekommen sind gibt es an jeder Ecke selbsternannte "Professionelle".
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Ich habe heute meine RAin gefragt, die rät mir die KM bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen.
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(13-09-2012, 15:16)zwangszahler schrieb: Ich habe heute meine RAin gefragt, die rät mir die KM bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen.
Dann mach das und lass uns wissen, wie es ausgegangen ist.
Ich persönlich habe drei Kinder durch die Pubertät begleitet und weiß, wie bekloppt die bisweilen sind. Wenn das Mädchen unbedingt diesen Knopf im Mund haben will (wozu eigentlich? Die wird sich in dem Alter noch nicht als Blowjobberin betätigen wollen,oder?), dann wird sich der Erziehungsberechtigte, der sich diesem unbedingten pubertären Willen entgegenstellt, nichts als Hass und Verachtung ernten. Das Prädikt "uncool" darf man als Vater dann fast noch als Kompliment auffassen.
Ich würde erst die Tochter intensiv befragen, bevor ich zur Staatsanwaltschaft ginge....
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1
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[/quote]
Ich würde erst die Tochter intensiv befragen, bevor ich zur Staatsanwaltschaft ginge....
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Das geht nicht weil ich keinen Kontakt mehr zu den Kindern habe da
die KM schon ganze Arbeit geleistet hat.
Mir ist es auch völlig egal was meine Tochter über mich denkt.
Wichtig ist für mich das ich das tue was ich für richtig halte.
Desweiteren was kommt morgen "Fuck" Tattoos auf den Fingern?
Implantate im Stirnbereich?
Letztendlich muß ich wieder für die Fehler der KM gerade stehen.
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(13-09-2012, 16:10)zwangszahler schrieb: Letztendlich muß ich wieder für die Fehler der KM gerade stehen.
Eine der positiven Folgen des fehlenden Kontakts ist, dass der Schwachsinn, den die Mutter dem Kind erlaubt keine Folgen für dich hat. Du stehst für gar nichts mehr gerade. Auch nicht später, wenn die erwachsen gewordene Gothik-Göre rumnölt, sie hätte nur Narben aber keinen Ausbildungplatz.
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@p
Ich sehe das nicht so, wenn die später keinen Job bekommen bin ich wieder unterhaltspflichtig. Ich unterstelle mal der KM=BL das sie das absichtlich macht, um mir als Akademiker zu zeigen dass meine Kinder nun genau so assi sind wie sie.
Aber nun bin ich wieder bei einem Thema das ich beileibe nicht beackern will
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Für arbeitslose Volljährige bist du nicht unterhaltspflichtig. Wer nichts macht, kriegt keinen Unterhalt. Sogar schon vor Volljährigkeit.
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Kann mich der Meinung von Austriake voll anschliessen. Wenn das Mädchen unbedingt ein Zungenpiercing will würde ich mich nicht dagegen stemmen. Das schafft nur Groll bei der Tochter gegen Dich. Vielleicht wird ihr das Teil auch irgendwann lästig und dann wird sie zukünftig solche Aktionen sein lassen. Vielleicht hat sie auch soviel Gefallen daran daß sie mal ne Ausbildung in der Richtung macht, scheint mir noch ne echte Wachstumsbranche zu sein...
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Hab letztens ein Baby mit Piercings in den Ohrläppchen im Schwimmbad gesehen. Vater meinte das Mädchen wäre 17 Monate alt.
Aus irgendeinem mir nicht nachvollziehbaren Grund werden Ohrlöcher nicht als Piercings gesehen.
Ohrläppchen, Bauchnabel, Nase, Lippe oder Intim. Piercing bleibt Piercing unabhängig vom Ort.
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(13-09-2012, 17:22)Absurdistan schrieb: Hab letztens ein Baby mit Piercings in den Ohrläppchen im Schwimmbad gesehen. Vater meinte das Mädchen wäre 17 Monate alt.
Aus irgendeinem mir nicht nachvollziehbaren Grund werden Ohrlöcher nicht als Piercings gesehen.
Ohrläppchen, Bauchnabel, Nase, Lippe oder Intim. Piercing bleibt Piercing unabhängig vom Ort.
In Spanien übrigens vollkommen normal. "Sonst sehen die Kleinen nicht aus wie ein richtiges Mädchen".
Meine Ex hatte mächtig lang gerissene Ohrlöcher. Warum wohl?
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schon zu früheren zeiten hat man gauner durch einen schnitt in die ohren als "schlitzohren" gekennzeichnet. es gibt zu denken, dass man inzwischen bei den mädchen damit schon im kleinkindstadium anfängt. obwohl: da weiß man wenigstens woran man ist
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Hier das Ergebnis der Strafanzeige gegen die KM
"Von der Erhebung der öffentlichen Klage wird gegen Medusa Schrecklich abgesehen
.....Die Erhebung der öffentlichen Klage ist in diesen Fällen nur zulässig, wenn ein öffentliches Interesse an der
Strafverfolgung besteht. Dieses ist in der Regel dann gegeben, wenn Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus
gestört und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist zum Beispiel wegen des Ausmaßes
der Rechtsverletzung wegen der Roheit oder Gefährlichkeit der Tat oder wegen der niedrigen Beweggründe des Täters.
Diese Vorraussetzung liegen hier nicht vor."
Weiterhin meint er weiter, dass es sich hier um private Streitigkeiten handelt und man ja Privatklage einreichen kann
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