@p: Was hällst Du von folgendem Satz im Vergleich?
Zwischen den Beteiligten besteht Einigkeit darüber, dass mit Zahlung des Vergleichsbetrags sämtliche Ansprüche auf Zahlung nachehelichen Unterhalts abgegolten sind.
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20-02-2013, 15:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-02-2013, 15:18 von Clint Eastwood.)
Tja, die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
Meine Exe wäre blöd, wenn sie sich nicht wieder einen neuen Sponsor suchen würde. Die Vollzeitarbeit ist richtig anstrengend für sie, das kam bei Gericht deutlich rüber .
Mein Anwalt meinte, dass es bei vollständigem Verzicht aller Ansprüche beim derzeitigen Status Quo auf jeden Fall sehr schwer für Staat, Exe, etc.. werden wird, da nochmal einen Fall zu konstruieren. Aber man(n) weiß nie, daher Ratenzahlung..
Den Karren vor die Wand fahren kann ich jederzeit, habe ja mehrere Jahre Geldentzug betrieben und weiß, wie es geht.
Auf der anderen Seite muss festgehalten werden:
Ich habe Umgang mit unserem Kind, sie kümmert sich sonst die ganze Zeit um es, bzw. muss Betreuung organisieren.
Und ja: Kinder sind nicht nur die reine Freude, sondern vor allem anstrengend!
Ich würde sie sehr gerne dabei finanziell über den KU hinaus unterstützen, es muss allerdings absehbar und limitiert sein und beide Elternteile müssen dabei ein bisschen Opfer bringen.
Werde weiter berichten und dann hoffentlich bald "meine Geschichte" vollständig hier reinstellen.
Vom Heiraten und Kinder zeugen bin ich jedenfalls geheilt, auch wenn ich gerne mehr Kinder gehabt hätte, aber das Risiko dann irgendwann mit 65 festzustellen, dass man(n) sein Leben lang nur für die [Unterschreitung des Mindestniveaus] gearbeitet hat, ist einfach zu hoch.
(20-02-2013, 15:10)Clint Eastwood schrieb: Ich würde sie sehr gerne dabei finanziell über den KU hinaus unterstützen,... Und warum nicht durch Betreuung Deinerseits?
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(20-02-2013, 15:23)blue schrieb: (20-02-2013, 15:10)Clint Eastwood schrieb: Ich würde sie sehr gerne dabei finanziell über den KU hinaus unterstützen,... Und warum nicht durch Betreuung Deinerseits?
Geht aufgrund der Entfernung (>10000 km) nicht.
Bei einer Rückkehr nach Deutschland würde ich nie und nimmer ein Wechselmodell bekommen, nicht mal @iglu, der den ganzen Tag Zeit hätte, und es gerne hätte, bekommt so was von der deutschen Familiengerichtsbarkeit zugestanden.
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(20-02-2013, 14:58)blue schrieb: Zwischen den Beteiligten besteht Einigkeit darüber, dass mit Zahlung des Vergleichsbetrags sämtliche Ansprüche auf Zahlung nachehelichen Unterhalts abgegolten sind.
Das ist der Standardsatz. Er kann ausgehebelt werden durch die üblichen Begrenzungen, dass Verträge zu Lasten Dritter für sittenwidrig erklärt werden können. Wenn die Ex das Geld verjuxt oder krank wird oder oder oder und beim Staat wegen Hilfen anklopft, dann kannst du den Satz in der Pfeife rauchen.
Ansonsten ist eine Abfindung in Ratenform nichts weiter als eine besonders unflexible Unterhaltszahlung. Die Vor- und Nachteile davon sind schon in anderen Threads beschrieben. Die Ex kann z.B. nach der Unterschrift unter die Abfindung zum Standesamt gehen und den Next heiraten, trotzdem muss auf Heller und Pfennig weitergezahlt werden. Bei normalem Ehegattenunterhalt wäre ihr Anspruch verwirkt.
Regelmässig ist es so, dass im Laufe der Zeit eher Verwirkungsgründe für Ehegattenunterhalt kommen wie Gründe, länger und mehr zu bezahlen. Das Maximum wird immer am Anfang ausgeschöpft. Der Erwartungswert einer Abfindung ist für den Pflichtigen somit immer höher wie bei normalem Unterhalt. Wer das in die Abfindung einpreisen kann und eine Ex hat, die sich Berechenbarkeit und Fairness bewahrt hat, der kann auch auf Abfindungen gehen.
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(20-02-2013, 15:10)Clint Eastwood schrieb: Ich habe Umgang mit unserem Kind, sie kümmert sich sonst die ganze Zeit um es, bzw. muss Betreuung organisieren.
Und ja: Kinder sind nicht nur die reine Freude, sondern vor allem anstrengend!
Ich würde sie sehr gerne dabei finanziell über den KU hinaus unterstützen, es muss allerdings absehbar und limitiert sein und beide Elternteile müssen dabei ein bisschen Opfer bringen.
Mit der Mutter meiner anderen Kinder war das möglich. Ich wünsche Dir, dass es mit Deiner Ex auch klappt. Wenn Du dann noch das Gefühl hast, dass sie ihren Mutterjob gut macht, ist das ´ne Situation, mit der sich leben läßt...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
(20-02-2013, 15:49)p schrieb: Das ist der Standardsatz. Er kann ausgehebelt werden durch die üblichen Begrenzungen, dass Verträge zu Lasten Dritter für sittenwidrig erklärt werden können. Irgendwann ist aber doch mal die sogenannte "Unterhaltskette" unterbrochen. Nach, sagen wir mal einem Jahr, wäre sie es doch, oder? Wer so einen Vergleich vor Gericht eingeht, muss also beten, dass Ex das Geld nicht nach zwei Monaten verjubelt hat?
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Die Ex kann machen was sie will. Das Problem ensteht, wenn sie vom Staat Geld will und bekommt, warum auch immer. Das muss nicht wegen verjubeln passieren (kommt aber vor, es gibt Exen die sich mit einem Loverboy in Hurgada ruinieren), dafür reichen z.B. auch die Folgen einer schlimmer gewordenen Krankheit.
Die Unterhaltskette ist nichts Abfindungsspezifisches. Deren Bruch hilft bei Abfindungen wie bei Unterhaltszahlungen. Nach nur einem Jahr bricht aber nichts.
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Hurghada - das passiert meiner Ex garantiert nicht, die schaut nur nach oben..
Wie oben bereits geschrieben, bin ich mir sicher, dass sie irgendwann mal wieder in den Hafen der Ehe einlaufen wird. Nachdem sie am eigenen Leib die Vorteile erfahren hat, wäre sie bescheuert, nicht mehr zu heiraten.
Klar können immer Dinge passieren, wie Krankheit, etc.. In diesem Fall würde ich auch stante pede wieder heim ins Reich kommen, um das Kind zu betreuen.
Meine Ex ist im Zuge der Scheidung und auch als der Geldfluss urplötzlich stoppte sicherlich auch etwas reifer und selbständiger geworden (wie gesagt, die Hoffnung stirbt zuletzt..) - die will sich nicht auf einen verlassen, der in Asien rumspringt und überschaubar verdient.
Ich habe es im Urin, dass es bald vorbei sein wird, es mich nochmal eine Stange Geld kosten wird, aber die Freiheit ist es mir wert.
Falls irgendetwas inakzeptables in der Zukunft auf mich zukommen solle von Seiten der StaatIn:
Den Karren an die Wand fahren kann ich so schnell, so schnell können die nicht mal "Mittagspause" sagen..
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