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Einstweilige Verfügung Näherungsverbot
#1
Hallo TFAQ-Gemeinde,

das Thema hat vielleicht nur indirekt mit Vater-Mutter-Kind-Sachen zu tun, aber ich bin gerade ein wenig unkonzentriert und evtl. hat ja einer von euch schon Erfahrung damit, daher frage ich ausnahmsweise bevor ich das INet durchwälze.

Mein LG hatte die KM seiner beiden Mädels (der Dezember-Umgang war übrigens absolut problemfrei und auch die Elternkommunikation klappt bisher) vergangenen Sommer wegen versuchten Betruges und Sozialbetrug angezeigt. Heute kam nun offensichtlich Post von der Staatsanwaltschaft an, denn der LG der KM rief vorhin bei uns an und drohte uns damit "alternative Maßnahmen gegen dich und deine ganze Familie zu ergreifen, falls du das nicht zurückziehst".
Mal ab davon, dass wir die Anzeige gar nicht zurückziehen können (Offizialdelikt), und wir uns tatsächlich wenig um seine Drohung scheren, denn bis auf viel heiße Luft hat der Mensch noch nichts von sich gegeben, wird es langsam etwas nervig.

Daher die Frage: Hat jemand Erfahrung mit der Erwirkung einer einstweiligen Verfügung? Wir würden uns gerne das Geld für den Anwalt sparen und es selbst machen.
Konkret möchten wir, dass der Typ uns nicht anrufen/besuchen darf. "Uns" schließt meinen LG, mich und meine Familie, sowie seine dritte Tochter und deren Familie ein. Kann er das für alle beantragen oder müssen alle einzeln?

Zu gerne würden wir ja auch erwirken, dass er sich den beiden anderen Kindern meines LGs nicht mehr nähern darf, aber das sind Wunschträume, solange die KM und ihr LG zusammenleben.

Ein wenig Sorgen machen wir uns allerdings wegen des Januar-Umgangstermines nächste Woche. Ihr LG hatte die KM während des letzten Umganges etliche Male angerufen, und wir befürchten, er könne vielleicht diesmal plötzlich auf der Matte stehen. Eine unschöne Situation möchten wir aber schon um der Kinder willen vermeiden. Was also tun? Neutralen Zeugen mitnehmen, der dem Umgang sowie der An- und Abreise meines LG beiwohnt? Oder es einfach drauf ankommen lassen?

Danke für Meinungen, Ratschläge, Vorlagen.
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#2
habe keine erfahrung, aber eine klugscheißerfrage: wenn mit ihr alles so prächtig läuft, wie in fast allen deiner threads behauptet, warum zeigt ihr sie dann an?
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#3
Für den Antrag auf eine einstweilige Verfügung braucht man keinen Anwalt. Man geht ins Amtsgericht zur Rechtsantragstelle und beantragt.

Alle Details stehen hier: http://www.juris.de/jportal/portal/page/...PK4ESR0531

Bitte wirklich lesen. Mit welcher Begründung soll das Annäherungsverbot ausgeprochen werden? Wegen der "alternativen Massnahmen" am Telefon? So etwas Unbestimmtes reicht nicht.
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#4
??? Nicht die eine KM mit der anderen verwechseln bitte. Smile
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#5
achso, sorry!
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#6
Danke, @ p - allerdings bin ich aus dem Link nicht recht schlau geworden. Nach was sollte ich da konkret suchen?

Bisher dreht es sich "nur" um eine paar dämliche Kommentare in sozialen Netzwerken, ein paar unfreundliche E-Mails und zwei oder drei persönlich und telefonisch ausgesprochene Gewaltandrohungen. Allerdings ist der Mann mehrfach einschlägig vorbestraft, d.h. auszuschließen ist nicht, dass ihm mal endgültig eine Sicherung durchbrennt.
Etwas heikel sind halt die Umgangstermine - wir möchten wie gesagt nicht, dass er da mal aufkreuzt und Probleme macht.

Was "reicht" denn, um ein Kontaktverbot auszusprechen?
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#7
(18-01-2013, 22:00)Jessy schrieb: Was "reicht" denn, um ein Kontaktverbot auszusprechen?

Ein Richter, der die Drohung als Drohung sieht. Ich sehe gerade, dass der Link oben nicht funktioniert. Nochmal: http://goo.gl/eroyV
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