14-03-2013, 00:42
Danke, @ p.
Ich kann wirklich nicht mit den entsprechenden Gesetzestexten aufwarten, tut mir leid.
Ich weiß nur, wie es bei uns gelaufen ist:
Letztes Jahr kam der GV. Hat sich die Wohnung angeguckt, die relevanten Daten aufgenommen. Keine Sachpfändung (da kann ohnehin kaum mehr was gepfändet werden außer teurer Schmuck, teure Autos, teure Hightech-Anlagen). Ein paar Tage später kam die Aufforderung zur EV. Brav hingelaufen, EV abgegeben. Da fährt man im übrigen nicht im Polizeiauto hin...
Vor ca. acht Wochen schneite dann (im gelben Umschlag) die erste von inzwischen drei Kontenpfändungen rein. Inhalt: Beglaubigte Abschrift des Beschlusses des Vollstreckungsgerichtes über die Kontenpfändung. Dann ist vier Wochen gar nichts passiert. Daher haben wir in aller Ruhe ein (kostenfreies!) P-Konto eingerichtet, hat übrigens keine 48 Stunden gedauert. Der darüberliegende Betrag wurde seitdem monatlich eingefroren, an die Gläubiger überwiesen wurde noch immer nichts.
Da in unserem Fall eine Diskrepanz zwischen dem möglichen P-Betrag und der Pfändungstabelle besteht (scheint eine Gesetzesdifferenz zu sein - laut Tabelle kann nur ein geringerer Betrag gepfändet werden als durch ein P-Konto geschützt werden kann), haben wir zudem beim Vollstreckungsgericht (Rechtsantragstelle) einen Schutzantrag nach § 850 k (4) ZPO gestellt. Endgültiger Beschluss ist noch nicht da, aber ein Zwischenbeschluss, dass bis zum Endbeschluss keine Überweisung an die Gläubiger getätigt werden darf.
Fazit: Ärgerliche Angelegenheit, aber relativ simpel in erträgliche Bahnen zu lenken, wenn man sich gezielt darum kümmert.
Ich kann wirklich nicht mit den entsprechenden Gesetzestexten aufwarten, tut mir leid.
Ich weiß nur, wie es bei uns gelaufen ist:
Letztes Jahr kam der GV. Hat sich die Wohnung angeguckt, die relevanten Daten aufgenommen. Keine Sachpfändung (da kann ohnehin kaum mehr was gepfändet werden außer teurer Schmuck, teure Autos, teure Hightech-Anlagen). Ein paar Tage später kam die Aufforderung zur EV. Brav hingelaufen, EV abgegeben. Da fährt man im übrigen nicht im Polizeiauto hin...
Vor ca. acht Wochen schneite dann (im gelben Umschlag) die erste von inzwischen drei Kontenpfändungen rein. Inhalt: Beglaubigte Abschrift des Beschlusses des Vollstreckungsgerichtes über die Kontenpfändung. Dann ist vier Wochen gar nichts passiert. Daher haben wir in aller Ruhe ein (kostenfreies!) P-Konto eingerichtet, hat übrigens keine 48 Stunden gedauert. Der darüberliegende Betrag wurde seitdem monatlich eingefroren, an die Gläubiger überwiesen wurde noch immer nichts.
Da in unserem Fall eine Diskrepanz zwischen dem möglichen P-Betrag und der Pfändungstabelle besteht (scheint eine Gesetzesdifferenz zu sein - laut Tabelle kann nur ein geringerer Betrag gepfändet werden als durch ein P-Konto geschützt werden kann), haben wir zudem beim Vollstreckungsgericht (Rechtsantragstelle) einen Schutzantrag nach § 850 k (4) ZPO gestellt. Endgültiger Beschluss ist noch nicht da, aber ein Zwischenbeschluss, dass bis zum Endbeschluss keine Überweisung an die Gläubiger getätigt werden darf.
Fazit: Ärgerliche Angelegenheit, aber relativ simpel in erträgliche Bahnen zu lenken, wenn man sich gezielt darum kümmert.