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Hauptverhandlung Unterhaltsabänderung krank melden
#1
Hallo Leidensgenossen,

kurz zu meiner Situation:
Ich bin seit 5 Jahren getrennt, 1 Jahr darauf Scheidung. 2 Kinder (8 und 11). Seitdem schleichende Manipulation der Kinder bis zum Umgangsboykott. Exe verweigert Auskünfte zu den Kindern. Bis vor kurzem immer gearbeitet und Unterhalt bezahlt. Titel vorhanden. Arbeitsunfähig geworden. Arbeitsunfähigkeit dauert länger an. Anwalt rät zur Unterhaltsänderungsklage. Termin in 4 Wochen.

Nun ehrlich gesagt habe ich keine Lust auf die Verhandlung weil:

1.) für was bezahle ich den Anwalt
2.) macht mir die "Benutzung" der Kinder als Racheobjekt seitens der Exe zu schaffen - das macht mich krank
3.) der Richter entscheidet doch so wie der Wind gerade weht


Kennt jemand die Situation und möchte seine Erfahrungen teilen?

BE

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#2
Dann laufen halt Schulden auf, wenn du den alten Unterhalt nicht weiter bezahlen kannst. Mit einer Klage hast du wenigstens Chancen, dass der Unterhalt runter geht.
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#3
(18-03-2013, 08:50)Blumentopferde schrieb: Titel vorhanden. Arbeitsunfähig geworden. Arbeitsunfähigkeit dauert länger an. Anwalt rät zur Unterhaltsänderungsklage.
Es bleibt Dir nichts anderes übrig!
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#4
Du kannst selbstverständlich der Verhandlung fernbleiben, ärztliches Attest (Krankschreibung) genügt.

Auf einen taktischen Fehler, der dir unterlaufen könnte, möchte ich dich hinweisen:

Du machst dich völlig unglaubwürdig, wenn du auf Reduzierung des Unterhaltstitels klagst, gleichzeitig aber den titulierten Betrag weiterhin bezahlst. Wenn du den titulierten Unterhalt bezahlen kannst, was du offensichtlich mit deiner regelmässigen Zahlung beweisen tust, dann hast du eine Argumente für eine Herabsetzung des Zahlbetrags - es geht ja offensichtlich.

Deshalb (falls noch nicht geschehen) runter mit den Zahlungen! Zahl erst mal die Hälfte oder noch weniger, unter dem Vorbehalt der Rückforderung bei Überzahlung.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#5
Vorsicht an einer Stelle: Krankschreibung ist nicht gleich ärztliches Attest! Eine "normale" Krankschreibung genügt nicht jedem Gericht - es muss meist ein gesondertes (kurzes) Attest sein, dass du verhandlungsunfähig bist. Im Zweifelsfall vorher beim Gericht erfragen, mit was sie sich begnügen.
Ausserdem: Das entschuldigte Nichterscheinen zu einem Termin führt möglicherweise nur zu einem Ersatztermin, sofern das Gericht "zur Aufklärung des Sachverhaltes das persönliche Erscheinen der Beteiligten angeordnet hat". Möchtest du aber grundsätzlich der Verhandlung fernbleiben, brauchst du ein Attest, dass dir bescheinigt, dass du aus gesundheitlichen/psychischen Gründen grundsätzlich der Belastung eines Gerichtstermines nicht gewachsen bist.
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#6
Die Frage ist, was es einem Pflichtigen bringen soll, eine Abänderungsklage zu verzögern, die den Unterhalt senken könnte. Dann kann man auch gleich die Anträge zurückziehen und aufgeben. Vorher sollte man sich aber pfändungsfest machen.
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#7
An der Verhandlung teilnehmen.
Musst ja nicht reden und kannst das Deinem Mietmaul überlassen.

Kinder: wenn sie Dir fehlen und wenn Dich das krank macht, dann kämpfe um sie. Mit 8 und 11 Jahren sollten sie eigentlich nicht mehr so einfach zu manipulieren sein.

Schau' dass Du wieder auf den Damm kommst, denn sonst hat Deine Exe gewonnen..
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#8
Von der Attestierung würde ich jedoch genau meine Überlegungen anstellen welche Erkrankung Du gerade unterliegst! Jedenfalls würde ich alles um die Diagnosen einer psychischen Gebrechlichkeit vermeiden. Ich sehe da sonst wieder eine Angriffsfläche für die Gegenseite!
Der Noro- Virus grassiert aktuell überall. Nimm ihn ruhig als Vorwand.
Keiner will eine Person mit diesem hochansteckenden Potential neben sich sitzen haben!
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#9
(18-03-2013, 10:54)Austriake schrieb: Du machst dich völlig unglaubwürdig, wenn du auf Reduzierung des Unterhaltstitels klagst, gleichzeitig aber den titulierten Betrag weiterhin bezahlst. Wenn du den titulierten Unterhalt bezahlen kannst, was du offensichtlich mit deiner regelmässigen Zahlung beweisen tust, dann hast du eine Argumente für eine Herabsetzung des Zahlbetrags - es geht ja offensichtlich.

Ich habe bis jetzt bis zum Selbstbehalt bezahlt und das war meistens Mangelfall - also nicht die titulierten 100%.


Was die Kinder betrifft muss ich loslassen um sie nicht weiter der Manipulation und den Loyalitätskonflikten, in die sie offensichtlich gebracht werden, auszusetzen - so hart es klingt - das ist das Beste für meine Kinder.

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#10
(18-03-2013, 21:07)Blumentopferde schrieb: Was die Kinder betrifft muss ich loslassen um sie nicht weiter der Manipulation und den Loyalitätskonflikten, in die sie offensichtlich gebracht werden, auszusetzen - so hart es klingt - das ist das Beste für meine Kinder.
Mach Dir selbst nix vor. Auch ich habe dem Mist den Rücken gekehrt um selbst nicht mehr mit der Familienvernichtungsmafia belästigt zu werden.

Wenn Du zu häufig miterlebt hast, dass Du als Vater, bis auf Unterhaltszahlungen, völlig irrelevant bist, dann dürfen Dir die Kinder auch mal irrelevant werden.

Zumindest ich würde keinem Vater eine Schuld zuweisen, wenn er neu startet und das verlorene Leben hinter sich läßt!

Zu unwirklich sind die Hürden hier in diesem Lande, als dass man sich selbst als verantwortungsbewußter Vater ansehen könnte.

Ich habe durch meine Exfrau zwei Kinder verloren. Sie wird sich vielleicht mal verantworten müssen.
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#11
der Richter weigert sich beharrlich die aktuelle Pfändung und meine krankheitsbedingten Kosten mit in die Unterhaltsabänderungsklage einzubeziehen. Stattdessen schwatzt er meinem Anwalt dauernd faule Kompromisse auf welche mir sehr zum Nachteil gereichen. Auch will er "wegen 60 eur" keinen Titel ändern da sich das wegen der "geringen Summe" nicht lohnt und er damit keinen Handlungsbedarf sieht.

Kann mir jemand was dazu sagen?

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#12
Feuer den Anwalt. Wenn er auf diese faulen Kompromisse eingeht, die du nicht leisten kannst, ist er sein Geld nicht wert. 60 € - davon kann man eine ganze Menge Lebensmittel kaufen. Wenn der Richter einen Beschluss fällt, der dir nicht passt, ist anschließend wenigstens der Weg zum OLG frei. Dann hast du eine weitere Chance.
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#13
Der Unterhalt sollte schon geklärt sein, zumal Du von "aktueller Pfändung schreibst". Ich sehe auch keinen Sinn darin, sich durch Terminschwänzerei um eine -wenn auch geringe- Chance einer Verbesserung zu bringen.

(09-04-2013, 13:37)Blumentopferde schrieb: der Richter weigert sich beharrlich die aktuelle Pfändung und meine krankheitsbedingten Kosten mit in die Unterhaltsabänderungsklage einzubeziehen. .....
Auch will er "wegen 60 eur" keinen Titel ändern da sich das wegen der "geringen Summe" nicht lohnt und er damit keinen Handlungsbedarf sieht.

Kann mir jemand was dazu sagen?
Unterhaltsabänderungsklagen wegen 10 oder 20 € zu führen, macht sie unzulässig. Sowas ist -meinerseits aber nicht nachvollziehbar- rechtsmißbräuchlich.

Sechszig Euro sind aber kein "Pappenstiel"! Mag sein, dass der Richter das in Bezug auf sein Einkommen, anders bewertet. Ich kennen nicht wenige Menschen, für die das aber viel Geld ist.

Mit anderen Worten:
diese Rechtsauffassung des Richters würde ich nicht hinnehmen. Sollte er die Klage aus diesem Grund abweisen, würde ich ihn als befangen ablehnen und Rechtsmittel einlegen.
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#14
(18-03-2013, 08:50)Blumentopferde schrieb: - schleichende Manipulation der Kinder bis zum Umgangsboykott.
- Exe verweigert Auskünfte zu den Kindern.
- Arbeitsunfähig
Eine saubere Historie. Bei Umgangsboykott und Auskunftsverweigerung, kann man den Unterhalt einstellen und den Mindestbetrag auf ein Sperrkonto einzahlen, bis das wieder klappt.

(18-03-2013, 08:50)Blumentopferde schrieb: - Anwalt rät zur Unterhaltsänderungsklage. Termin in 4 Wochen.
- ich keine Lust auf die Verhandlung
Das Lust-Prinzip zählt nicht. Ich würde hingehen und den jämmerlichen Eindruck hinterlassen, den alle sehen wollen. Vielleicht kannst Du Dich von irgendjemandem im Helfer-Outfit vom RK, ASB oder ähnliches bis vor die Tür des Gerichtssaals begleiten lassen - eine Sauerstoffmaske wäre auch eindrucksvoll aber eventuell etwas übertrieben.

Dann Immer schön 'ja' sagen und den Anwalt den Rest machen lassen.
https://t.me/GenderFukc
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#15
(09-04-2013, 13:43)Jessy schrieb: Feuer den Anwalt. Wenn er auf diese faulen Kompromisse eingeht, die du nicht leisten kannst, ist er sein Geld nicht wert. 60 € - davon kann man eine ganze Menge Lebensmittel kaufen. Wenn der Richter einen Beschluss fällt, der dir nicht passt, ist anschließend wenigstens der Weg zum OLG frei. Dann hast du eine weitere Chance.

das ist schon der 5. anwalt der mir in dieser sache eigentlich nicht weiterhilft.
das macht mich langsam mürbe und ich weiss mir bald nicht mehr zu helfen

er meinte auch dass es nicht viel sinn macht "wegen 60 eur" zum OLG zu gehn

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#16
(09-04-2013, 14:17)Petrus schrieb:
(18-03-2013, 08:50)Blumentopferde schrieb: - schleichende Manipulation der Kinder bis zum Umgangsboykott.
- Exe verweigert Auskünfte zu den Kindern.
- Arbeitsunfähig
Bei Umgangsboykott und Auskunftsverweigerung, kann man den Unterhalt einstellen und den Mindestbetrag auf ein Sperrkonto einzahlen, bis das wieder klappt.
man kann Vieles!
Entscheidend ist ja stets, was man darf und wieviel es nutzt.

Aber ich halte das trotzdem für eine ausgesprochen gute Gegenmaßnahme, auf die Du hinweist.
Vielleicht sollten Väter davon viel öfter Gebrauch machen um zu zeigen, dass sie sich zu wehren bereit sind und sich keinesfalls in die Ecke des "Nur Zahlers" drängen lassen.

Unterhalt und Umgang stehen zwar nicht in einem (synallagmatischen) Verhältnis von Leistung und Gegenleistung.
Genau so wenig wie Sorgerecht und Unterhalt.

Dennoch sehe ich nicht ein, dass ich verzichten soll, während die Mutter kassiert.

Deswegen gilt Kein Umgang - kein Unterhalt genau so wie:
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#17
(11-04-2013, 12:21)Ibykus schrieb: Unterhalt und Umgang stehen zwar nicht in einem (synallagmatischen) Verhältnis von Leistung und Gegenleistung.

Leider gilt das beiderseits. Frau Blumentopf wird sich titulierten Unterhalt einfach holen plus Vollstreckungskosten, wenn sie nichts mehr bekommt weil alles auf einem Sperrkonto landet. Umgang kann sie ungerührt wie bisher weiter sabotieren.

Die Sperrkontosache ist sinnvoll bei einer Abänderungsklage, aber nur über den strittigen Teil und wenn die Aussetzung der Vollstreckbarkeit gelungen ist.
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#18
Soo, der Richter sieht keinen Handlungsbedarf wegen "ein paar Euro" den Titel anzupassen. Krankheitsbedingte Kosten werden nicht berücksichtigt. Hierzu keine saubere Begründung. Die UHN-RAin hat ein riessiges Alice-Schwarzer-Gejammer veranstaltet und weiter brav behauptet ich könnte problemlos arbeiten (arbeitsunfähigkeit und atteste, befunde usw wurden komplett ignoriert).
gerade kam eine drohung auf §170 StGb per post weil ich im pfändungsmonat keinen unterhalt bezahlen konnte wegen kontosperrung und rückbuchern und doppelzahlungen und mahngebühren und bei 1028,79 iss halt mal schluss, der rest wurde gepfändet.

mein anwalt versteht die welt nicht mehr und ich schon lange nicht

NIE wieder Geldsorgen yuhuu - Pleite

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#19
(18-04-2013, 12:07)Blumentopferde schrieb: NIE wieder Geldsorgen yuhuu - Pleite

Es gibt nicht wenige hier im Forum, die behaupten, dass die wahre Freiheit erst mit diesem Stadium erreicht sei......

Ich weiß nicht, wie alt du bist - aber vielleicht wäre es jetzt an der Zeit, über den endgültigen Ausstieg aus der Leistungsgesellschaft und den Einstieg in die Empfängergesellschaft nachzudenken.

Am Rande: meine Exe hat es geschafft, sich mit ein paar Krankmeldungen "wegen temporärer depressiver Verstimmungen aufgrund einer Trennungs-/Scheidungsproblematik" lebenslangen Unterhalt zu sichern. Ein 17-seitiges arbeitsmedizisches Gutachten, das ihre Arbeitsfähigkeit bescheinigt, hat daran nichts geändert....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#20
(18-04-2013, 12:07)Blumentopferde schrieb: der Richter sieht keinen Handlungsbedarf wegen "ein paar Euro" den Titel anzupassen

Das kann für sich allein kein Grund sein, wenn es um mehr wie 10% Änderung geht. Hat dein Anwalt noch mehr Ideen wie die Aussage, dass er die Welt nicht versteht?

Drohungen mit §170 StGB sind für dich eher ein Grund zur Beruhigung, es wäre gut wenn du möglichst bald angezeigt wirst damit das auch abgehakt ist. Verurteilt wirst du eh nicht, aber der Gegenseite wird zur Erkenntnis verholfen, dass Ende der Geldkassierfahnenstange ist und nichts, überhaupt nichts mehr zieht, um kassieren zu können.
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#21
(18-04-2013, 12:29)Austriake schrieb: Ich weiß nicht, wie alt du bist - aber vielleicht wäre es jetzt an der Zeit, über den endgültigen Ausstieg aus der Leistungsgesellschaft und den Einstieg in die Empfängergesellschaft nachzudenken.

Das würde ich auch sagen. Wie schon häufig hier im Form geraten wurde: Hör auf zu zahlen, fang endlich an zu leben! Lass dir eine heftige Depression (wie die Frau von Austriake schlauerweise gemacht hat) oder so ein ähnliches Zeug attestieren und gut isses.
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#22
Hallo Leidensgenossen,

nun ist es soweit. Ich muss einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen da mein Krankengeld demnächst ausläuft.

Hat hier jemand Erfahrung damit und weiss wo man(n) aufpassen muss oder den einen oder anderen Kniff?

Weiss auch jemand wie hoch so eine Rente ausfällt - im Vergleich zum Krankengeld (%)?

Grüße
BTE

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#23
schau mal bitte im elo-forum

ich sag dir aber ehrlich ich weiss nicht ob eine
a) Erwerbsminderungsrente überhaupt durchgehen wird. Weil dazu musst eigentlich schon so gut wie tod sein
b) unbedingt anstrebenswert ist. Lieber Hartz 4 Empfänger sein. Ich glaube das rechnet sich besser. Du hast dein Regelsatz, kriegst deine KdU, Deine Nebenkosten

Aber ich sage es Dir ehrlich noch kenne ich mich da zu wenig aus. Da ich noch ein Jahr Zeit habe bis mich das trifft.

Ware aber schön von Dir wenn du was rausbekommst was da geschickter ist wenn mich informieren würdest.
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