12-04-2013, 14:16
Wieder ein Hallo
Ich versuche ganz kurz zu beschreiben, was bisher geschah. Ich möchte bewusst nicht in den alten Post schreiben, da es für alle viel zu viel zu lesen wäre
Obwohl ich studiere und BaföG erhalte, wurde ich zur Zahlung von KU verpflichtet, weil ich verheiratet war! Zitat des Beschlusses: "Auf einen derartigen Selbstbehalt kann die Antragsgenerin sich vorliegend aber nicht berufen, nachdem offenbar ihr jetziger Ehemann derart gut verdient, dass er die Antragsgegnerin aus seinen Einkünften ohne weiteres unterhalten kann, wie er dies auch in der Vergangenheit bereits getan hat."
( Angemerkt sei, dass es eine Vermutung des Gerichts ist, da nie die Einkünfte des Ehemannes eingetragen wurden )
So, nun bin ich geschieden ( der Staat hat meine Ehe ruiniert ) .
Kein "toll" verdienender Ehemann, kein Geld
Eine EV habe ich auch schon abgeben müssen und vom GV wurde bestätigt, dass Bafög-leistungen nicht gepfändet werden können.
Ich möchte nun eine Abänderungsklage angehen.
Meine Fragen dazu wären
1. Hat die Abänderungsklage chancen?
2. Kann man auch den KU ändern lassen, der vor der Scheidung festgesetzt wurde oder nur das, was nach der Scheidung ist
3. Kann ich selbst erst mal einen VKH- Antrag für die bevorstehende Kosten stellen?
Liebe Grüße
Ich versuche ganz kurz zu beschreiben, was bisher geschah. Ich möchte bewusst nicht in den alten Post schreiben, da es für alle viel zu viel zu lesen wäre
Obwohl ich studiere und BaföG erhalte, wurde ich zur Zahlung von KU verpflichtet, weil ich verheiratet war! Zitat des Beschlusses: "Auf einen derartigen Selbstbehalt kann die Antragsgenerin sich vorliegend aber nicht berufen, nachdem offenbar ihr jetziger Ehemann derart gut verdient, dass er die Antragsgegnerin aus seinen Einkünften ohne weiteres unterhalten kann, wie er dies auch in der Vergangenheit bereits getan hat."
( Angemerkt sei, dass es eine Vermutung des Gerichts ist, da nie die Einkünfte des Ehemannes eingetragen wurden )
So, nun bin ich geschieden ( der Staat hat meine Ehe ruiniert ) .
Kein "toll" verdienender Ehemann, kein Geld
Eine EV habe ich auch schon abgeben müssen und vom GV wurde bestätigt, dass Bafög-leistungen nicht gepfändet werden können.
Ich möchte nun eine Abänderungsklage angehen.
Meine Fragen dazu wären
1. Hat die Abänderungsklage chancen?
2. Kann man auch den KU ändern lassen, der vor der Scheidung festgesetzt wurde oder nur das, was nach der Scheidung ist
3. Kann ich selbst erst mal einen VKH- Antrag für die bevorstehende Kosten stellen?
Liebe Grüße