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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
Puh, gerade mit Ex telefoniert. Übergabe statt 15 Uhr jetzt 16:30 in der nähe der Wohnung der Mutter.
Meine Tochter und ich haben dadurch nun eine Stunde mehr, sie wird nicht irgendwo zwischengeparkt und die Eltern haben einen Kompromiss erzielt. Smile
E-Mail Adresse wollte sie trotzdem nicht rausrücken.
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Schön! Solange sie bei mündlichen Abreden verlässlich ist, muß ja email auch nicht unbedingt sein. Mußt Du eben protokollieren.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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@Skipper...

Du könntest Dir deine Worte durch Umzug nach Pößneck ersparen. Vorausgesetzt, die Mütter deiner Kinder ziehen mit.

Denn dort in Pößneck herrschen dunkle Mächte. Wenn sich dort unverheiratete Eltern voneinander trennen, so sind die Muttis größtenteils mit der Einrichtung der gemeinsamen, elterlichen Sorge einverstanden.

Ehrlich! Hier steht es schwarz auf weißWink

http://www.tlz.de/startseite/detail/-/sp...9.facebook
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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Thüringen halt. Da können Frauenbeauftragte ja auch Männer sein - Gleichstellungsbeauftrage heißt das denn oder so. Ne, ne... wo soll dieser neumodische Kram nur hinführen? Big Grin
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Mein Anwalt hat mir heute erzählt die Beschwerde wurde vom Amtsrichter abgewiesen. Vom Amtsrichter! Nicht OLG.
Auf die Beschwerde kam keine Stellungnahme der KM. Der Amtsrichter meint, da Km keine Stellungnahme abgegeben hat, deutet das darauf hin das sich die Situation nicht verbessert hat. Was für ein Alptraum!!!!!!!
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(12-03-2014, 00:38)Absurdistan schrieb: Mein Anwalt hat mir heute erzählt die Beschwerde wurde vom Amtsrichter abgewiesen. Vom Amtsrichter! Nicht OLG.
das ist nicht ungewöhnlich!
Den Dich beschwerenden Teil muss er aber zur Entscheidung dem OLG vorlegen:

"... wird der Beschwerde nicht abgeholfen und zur Entscheidung dem Oberlandesgericht vorgelegt."

Ob die KM in der ihr gesetzten Frist Stellung nimmt oder nicht, ist dafür unerheblich. Es sollen lediglich IHRE Rechte gewahrt werden. Denn es könnte ja sein, dass sie von einer nicht angeführten Lebensversicherung oder von sonstigem Kapital weiß, das einer Gewährung der beantragten PKH entgegen stehen würde.
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Hier jetzt mal der Originaltext des Richters:
Hier gehts wohlgemerkt um VKH.Die Beschwerde gibt nach Auffassung des Gerichts keinen Anlaß, den Verfahrenskostenhilfe ablehnenden Beschluß vom xxx zu ändern. Der Vater wiederholt im Wesentlichen seine Sicht der Dinge, die sich aber von derjenigen der Mutter grundlegend unterscheidet. Soweit er meint, das Verhältnis zwischen den Eltern habe sich in letzter Zeit etwas gebessert, hat das Gericht die Antragsgegnerin hierzu zu einer Stellungnahme aufgefordert, aber diese hat darauf nicht reagiert. Es gibt demnach keine Anhaltspunkte, die Erfolgsaussicht des Antrages auf ein gemeinsames Sorgerecht anders zu beurteilen als im Beschluss vom xxx.

Das wars. Kein weiterreichen ans OLG, keine Rechtsbelehrungen.
Anwalt überlegt seit einer Woche was zu tun ist. Er will die Beschwerde jetzt selbst zum Olg bringen. Ob und wie man sich über den Richter beschwert will er noch überlegen. Anwalt hat mal einen Kollegen gefragt, der sowas auch noch nie erlebt hat.
Welche Fristen gelten denn jetzt?
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Sollte der Anwalt wissen. Ziemlich irrer Fall, den Rechtsrahmen auszuschöpfen ist da sicher nicht verkehrt.
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Deutet für mich auch darauf hin, dass er sich selbst nicht ganz sicher fühlt mit seiner Entscheidung und hofft, dass so unter den Teppich kehren zu können.
Ein Grund mehr, da jetzt nachzufassen.
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Beschwerde kopieren und selber dem OLG einreichen.

Dienstaufsichtsbeschwerde an den Direktor des Amtsgericht.

Richterablehnungsantrag an ihn selbst und -ganz wichtig- sich auf keine weiteren Verfahrenshandlungen mit ihm einlassen!
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Das hilft dir @absurdistan natürlich nicht, aber weil hier wohl auch Neu-Antragsteller mitlesen:

Allen, die einen neuen SR-Antrag stellen sei doch dringend geraten, diesen OHNE VKH-Antrag einzureichen. Und diesen erst nachzuschieben, wenn das Verfahren seinen Lauf nimmt.
Habe jetzt jedenfalls die Verfahrensverschleppung über die VKH-Frage schon mehrfach mitgekommen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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das wird noch merkwürdiger.
Die KM hatte nämlich eine Stellungnahme abgegeben die auch ca. 3 Wochen bei Gericht rumlag. Hat der Richter wohl übersehen. Die Ablehnung mit der erwähnten Begründung und Stellungnahme trudelten gleichzeitig beim Anwalt ein.
Die Stellungnahme der Mutter ist jedenfalls so was von lächerlich. Ich könnte mir vorstellen das die Mutter der gemeinsamen Sorge im Verfahren zustimmt. Wenn sie jetzt der gemeinsamen Sorge zustimmt bekommt sie keine VKH mehr und müsste die Anwältin selber behzahlen. Dazu hat die Anwältin auch keine Lust. Ex zahlt höchstens 20 Euro Rate pro Monat. Ich glaube Ex und ihre Anwältin haben auch nicht damit gerechnet das VKH abgelehnt wird.
Wenn ein Richter demenzkrank wird fällts wahrscheinlich nicht auf. Die dürfen machen was sie wollen.

@Sorglos

hab ich gemacht. Der Vkh Antrag wurde erst gestellt als ein Termin feststand. Der Termin wurde aber verschoben.
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Gerichte, die bemüht sind, das Sorgerechtsverfahren gem § 1626a BGB im Wege des vorgeschalteten VKH-Verfahren zu verzögern, werden vermutlich erst nach Einzahlung eines Gerichtskostenvorschuss tätig werden.

Kriminelle Energie wird so nicht verhindert werden können.

Das Gesetz formuliert ausdrücklich "auf Antrag eines Elternteils".
Damit dürfte es sich -davon gehe ich jedenfalls bis zum Beweis des Gegenteils aus- um ein reines Antragsverfahren handeln, bei dem §§ 12 ff FamGKG Anwendung finden.
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Streitwert 3000 EUR, macht 89 EUR mal zwei. Ist für einige Väter schwer, aber für viele kein echtes Hindernis.

Teuer wirds erst mit Anwalt - das sind häufig 350-400 EUR, je nachdem auch mehr.
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oh je ..!
Mein Gott - was ist das für ein Land ....
Absurdistan könnte den VKH-Antrag zurück ziehen Wink

So könnte man leicht (vielleicht auch schnell) mehr über die Rechtslage erfahren.
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Raid, da wird die Frau Anwalt deiner Ex wohl die VAMV Strategie angeraten haben:

"......da die Alternative die gemeinsame Sorge mit einer womöglich gewaltbereiten oder unberechenbaren bzw. handlungsunfähigen Person ist."
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die Beschwerde wurde auch vom OLG abgeschmettert. Ich bekomme keine VKH. Was kann ich jetzt machen?
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§ 32 BVerfGG !
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Trotzdem vorher schon Termin für Anhörung verlangen?

Unter anderem wurde bemängelt das wir uns nicht auf einen Lebensmittelpunkt einigen können. Verstehe nicht was heutzutage das Gefasel mit Lebensmittelpunkt noch soll. Gerade weil es den seit 1,5 Jahren nicht wirklich gibt.
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(28-04-2014, 15:33)Absurdistan schrieb: Trotzdem vorher schon Termin für Anhörung verlangen?

Unter anderem wurde bemängelt das wir uns nicht auf einen Lebensmittelpunkt einigen können. Verstehe nicht was heutzutage das Gefasel mit Lebensmittelpunkt noch soll. Gerade weil es den seit 1,5 Jahren nicht wirklich gibt.
natürlich!
Ich denke, dort geht es um die Ablehnung der eA. (?)
Vor dem BVerfG geht es um die Gewährung der VKH!
Google mal ein bischen - man wird schnell fündig!
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