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Ein Jahr und acht Monate ohne Bewährung wegen falscher Beschuldigung
#26
(17-04-2014, 22:37)Das Nerdliche Orakel schrieb: Ich glaube nicht, dass die Artikelschreiber oder die Juristen das bewusst hervorrufen wollen.
Die habe ich auch nicht gemeint.
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#27
Und was hast du gemeint?
Verhinderung der Produktion neuer Menschen, Georgia Guidestones?
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#28
(17-04-2014, 12:02)p schrieb: Die üblen Fälle sind keine Seltenheit. Heute wieder aus der Zeitung: http://www.derwesten.de/staedte/dortmund...50989.html

Sieben Jahre Haft für den Ex-Freund der Falschbeschuldigerin, die er bis zum letzten Tag abgesessen hat. Später dann schriftlich von ihr: "Die vorgeworfenen Vorwürfe sind frei erfunden". Jetzt steht sie vor Gericht.

Auf das Urteil bin ich gespannt.

Robert Stegmann
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#29
(17-04-2014, 22:37)Das Nerdliche Orakel schrieb: Wenn diese Frau jetzt nicht für mindestens sieben Jahre in den Knast kommt (und danach sieht es aus), müssen Männer daraus die Konsequenz im Umgang mit Frauen und dem Rechtsstaat ziehen.

Eine gewisse Form von Selbstjustiz ist in solchen Fällen angebracht. Anträge bei staatlichen Stellen werden gefiltert, verschleppt oder wandern haufig in den Papierkorb. Abzuraten ist in jedem Fall von Gewalt. Aber eine nette Falldarstellung im Internet mit ausführlicher Namensnennung und ein paar Bildern der Täter ist schnell erstellt und kann nur unter erheblichem Aufwand wieder beseitigt werden. Sofern man bei der Wahrheit bleibt, ist das auch keine üble Nachrede oder Verleumdung. Schlimmstenfalls kommen sie dann mit Persönlichkeitsverletzung - darauf muss man aber auch erst nach gerichtlicher Aufforderung reagieren oder eben gar nicht, weil bei solchen Straftaten ein öffentliches Interesse zu bejahen ist und der Staatsanwalt schlichtweg seiner Aufgabe nicht nachkam.
https://t.me/GenderFukc
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#30
Ich habe gerade Folgendes bei Telepolis gefunden.
Hier die interessanten Passagen.
Zitat:Nach fast sieben Jahren wird ein wegen Vergewaltigung und Freiheitsberaubung verurteilter Mann entlastet. Die ihm zur Last gelegten Taten waren frei erfunden.
Zitat: Zur Last gelegt wurden ihm die zweifache Vergewaltigung seiner Exfreundin sowie Freiheitsberaubung. Diese Exfreundin, Claudia K., war im Dezember 2001 zur Polizei gegangen. Thomas E., so gab Claudia K. damals an, hätte sie 1997 und 2001 vergewaltigt. 1997 habe er sie außerdem zwei Stunden lang an ein Heizungsrohr gekettet.
Zitat:Das Gericht schenkte Claudia K. Glauben und verurteilte Thomas E., für den sich damit eine Dilemmasituation ergab, in die alle unschuldig Verurteilten geraten: Hafterleichterungen oder gar frühzeitige Entlassung sind unmöglich, wenn nicht eine Auseinandersetzung mit der begangenen Tat erfolgt. Kurz gesagt: Jemand muss erst ein falsches Geständnis ablegen, um eine Chance zu haben, frühzeitig aus der Haft entlassen zu werden, die ihm für eine Tat auferlegt wurde, die er nicht begangen hat. Eine, dezent ausgedrückt, verfahrene Situation.
Zitat:Nachdem Thomas E. die gesamte Haft abgesessen hatte, konnte er zu seiner Tochter wieder einen verstärkten Kontakt aufbauen. Dieser hatte er stets gesagt: "Ich habe nichts getan."
Zitat:Im Juni 2010 gestand Claudia K. ihrer Tochter, dass sie die vermeintlichen Straftaten bloß erfunden hatte. Sie hätte, so Claudia K., ihren ehemaligen Freund loswerden wollen und gemeinsam mit ihrem Freund David K. beschlossen, Thomas E. falscher Straftaten zu bezichtigen. Hintergrund der gesamten Geschichte war die Tatsache, dass sich Thomas E. nicht mit einem Kontaktverbot zur gemeinsamen Tochter abfinden wollte, welches Claudia K. verhängt hatte.
Zitat:Fast vier Jahre später verurteilte das Landgericht Dortmund Claudia K. wegen mittelbarer Freiheitsberaubung zu drei Jahren und vier Monaten – exakt 50% der Haftdauer, zu der Thomas E. verurteilt worden war. David K. konnte nicht nachgewiesen werden, dass er an dem Komplott beteiligt war, er blieb daher strafrechtlich unbehelligt. Claudia K. wurde auch der Anspruch auf monatlich 122 Euro gestrichen, der ihr nach dem Opferentschädigungsgesetz zugesprochen wurde. Ob und wann sie die vorher kassierten Geld zurückzahlen kann und wird, bleibt offen.
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#31
Es gibt in solchen Situationen keine Lösung!

Wer mit derart "gut" vorgetragenen Vorwürfen konfrontiert wird, hat eigentlich keine Chance.

Da wird jeder seinen eigenes Verhalten überlegen müssen. ...

Ich hätte in diesem Fall äußerst viel Verständnis für (entfernt zum Schutze des Verfassers wg. http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffent...Straftaten) - wenn das der "Gegner" ahnen kann oder sicher weiß, wird er sich derartige Vorwürfe sparen!

Was hat jemand noch von seinem Leben zu erwarten, wenn es durch solche Vorwürfe "beendet" wurde? Nichts !!!

Da würde ich es mit meinem freundlichen Revolutionär und Namensgeber halten!

Dass der nebenbei auch noch ein Massenmörder war, wird geflissentlich übersehen.

LG

Che
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#32
(21-05-2014, 06:39)CheGuevara schrieb: Es gibt in solchen Situationen keine Lösung!
Der Unfug mit dem Opferzeugen muss fallen. Es kann nicht sein, dass nur auf Grund der Aussage dessen, der durch die Verurteilung Vorteil hat, verurteilt wird.
Eine passende Verteidigungsrede im Gerichtssaal ist: Der Richter ist vor zwei Jahren in meine Wohnung eingedrungen und hat mir meine Ersparnisse, fünfhundert tausend Euro Bargeld, aus dem Küchenschrank geklaut. Wann genau das war, weiß ich nicht mehr. Der einzige Zeuge bin ich.
(21-05-2014, 06:39)CheGuevara schrieb: Ich hätte in diesem Fall äußerst viel Verständnis für (entfernt zum Schutze des Verfassers wg. http://de.wikipedia.org/wiki/öffentliche...Straftaten ) - wenn das der "Gegner" ahnen kann oder sicher weiß, wird er sich derartige Vorwürfe sparen!
Du musst es so formulieren, dass Frauen weiterhin Opfer sind. Zum Beispiel so:
Diese Praxis der Rechtsprechung wird dazu führen, dass Beschuldigte andere Mittel ergreifen, die sie vor der Inhaftierung bewahren, ... Um Frauen davor zu schützen, muss die Praxis der Rechtsprechung geändert werden.
(21-05-2014, 06:39)CheGuevara schrieb: Was hat jemand noch von seinem Leben zu erwarten, wenn es durch solche Vorwürfe "beendet" wurde? Nichts !!!
Das Leben des Thomas Ewers ist nicht beendet worden. Es gibt genug Leute, die wissen, was Sache ist. Es sollte sich auch inzwischen im Knast rumgesprochen haben, dass viele, die wegen Vergewaltigung sitzen, gedinkelt worden sind.
Der Unterschied zwischen der veröffentlichten Meinung und dem, was man erfährt, wenn man mit Leuten spricht, ist riesig.
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#33
Bei Wikepedia gibt es einen Artikel zu Thomas Ewers.
Jetzt weiß ich auch, warum der vorbestraft war. Er hat sich mit dem Next geprügelt, der drogensüchtig war und Thomas Tochter geschlagen hatte.
Wenn jemand weiß, wie Claudia K. mit vollem Namen heißt, dann bitte Mitteilung an diesen Blogger.

Kann hier jemand einen gelernten Koch gebrauchen?
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#34
(21-05-2014, 11:40)Das Nerdliche Orakel schrieb: Kann hier jemand einen gelernten Koch gebrauchen?

Was hat das mit diesem Forum und Thread zu suchen ?
https://t.me/GenderFukc
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#35
Thomas Ewers hat im Knast eine Kochlehre gemacht. Er hat aber, laut den in Wikipedia verlinkten Zeitungsartikeln, bisher keine bezahlten Arbeit. Er ist seit 2010 in Freiheit. Aber rehabilitiert ist er noch lange nicht. In den Knast war er aber sehr schnell gekommen.
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#36
Thomas Ewers ist, laut diesem Artikel, immer noch nicht freigesprochen worden.
Der Rechtsstaat wird ihm nicht helfen. Wenn, dann hilft ihm ein Mensch. Möglicherweise gibt es hier jemanden.
Nach dem, was in den Zeitungsartikeln steht, ist Thomas Ewers vor seinem Knastaufenthalt durch die Mutter seiner Tochter von ihr ferngehalten worden. Es wäre schön, wenn der Mann hier auftaucht.
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#37
Freispruch heute: http://www.ruhrnachrichten.de/staedte/do...30,2409254

"Erst nach Ewers Entlassung gab die Frau zu, dass sie die Vorwürfe frei erfunden hatte. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung atmete Thomas Ewers tief durch. Dann schüttelte er seinem Rechtsanwalt Michael von Glahn kräftig die Hand. Seit 2010 hatte er für dieses Wiederaufnahmeverfahren und einen nachträglichen Freispruch gekämpft."

Vier Jahre für das Wiederaufnahmeverfahren trotz Geständnis der Beschuldigerin.
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