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Die Verfassungsbeschwerde betrifft die aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkungen aus Art. 6 GG zugunsten des umgangsberechtigten Vaters eines deutschen Kindes.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...06408.html
Sobald ein Vater nicht zahlfähig ist, ist er überflüssig und kann abgeschoben werden.
Andererseits: Schwanger werden oder Kinder zeugen als Aufenthaltserschleichung im Wohlfahrtstaat ist schon eine üble Sache.
mal ganz davon abgesehen, dass hier versucht wird ein aufenthaltsrecht sich zu besorgen, kann man sehr schön die ablehnung der kindsmutter und des jugendamtes lesen. ein vater ist nicht nötig, mutter erzieht alleine und vater hat auch kein sorgerecht. also wegtreten! ende! so schnell entscheiden die jugendämter. kind kommt auch ohne vater zurecht. zum wohle des kindes ist ein vater nicht nötig.
in der regel dürfen asylbewerber auch nicht arbeiten, sondern nur warten und vom staat leben. wenn die arbeiten dürften, dann wäre schnell feststellbar, wer ein faulpelz oder eben fleißig ist. das nenne ich verfehlte ausländerpolitik.