Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Fragebogen zur Auskunft in einer Unterhaltsangelegenheit nach § 1605
#1
"Nach § 18 Abs. 1 SGB VIII haben allein erziehende Elternteile Anspruch auf Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes oder Jugendlichen. Die Unterstützung umfasst dabei nicht eine Befugnis des Jugendamtes, das Kind bzw. den Jugendlichen im Verfahren rechtlich zu vertreten. Demgemäß kann im Rahmen dieser Rechtsgrundlage weder ein eigenständiger Auskunftsanspruch noch ein solcher aus übergeleitetem Recht nach § 1605 Abs. 1 BGB durch das Jugendamt geltend gemacht werden; dieser ist vielmehr an die Person des Unterhaltsberechtigten gebunden.

Unterhaltsangelegenheit § 1605 BGB

Frage:
Wenn die KM über die Einkünfte des KV informiert ist (Nachweis Gehaltsabrechnung), der Mindestunterhalt nach DDT Stufe 1 bezahlt wird, kein Titel besteht oder von der KM gefordert wird, dass Kind regelmäßig vom KV betreut wird an durchschnittlich 11 Tagen im Monat mit Übernachtung.

Kann diese umfassende Auskunft tatsächlich verweigert werden?

Auch oder gerade dort, wo ein Titel besteht? Wo in der Vergangenheit geprüft wurde und sich die Einkommen nicht um mindestens 20% erhöht haben?

Es betrifft mittlerweile drei Väter, wo z.B. nachmittägliche Betreuung (Hort), Wohngeld, die KM`s Leistungen erhalten und diese Leistungen sollen ja wie üblich die Väter auch noch übernehmen.

Die Nettoeinkommen liegen in allen drei Fällen bei 1.250, 1.450€ mit jeweils einem Kind und in einem Fall bei 1.800€ mit drei Kindern.

Danke für eure Unterstützung.
Zitieren
#2
Wer möchte denn gerne "umfassende Auskunft" von wem und mit welcher Begründung? Das Jugendamt vom Vater, die Mutter vom Vater, der Vater von der Mutter? Geht es um eine versuchte Umgehung der Zweijahresfrist? Oder geht es um eine bereits gegebene Auskunft, die angeblich unvollständig ist? Irgendwie ist die Schilderung sehr freischwebend.
Zitieren
#3
Das geht aus den Schreiben, mein Fall inklusive, nicht genau hervor? In meinem und einem weiteren Fall ist die KM definitiv nicht die treibende Kraft, erhält mittlerweile vollen Satz 1 nach DDT bei einem schwankenden Einkommen bis maximal 1.450€ Netto, eher niedriger. Ich selbst betreue mein Kind sogar manchmal 14. Tage im Monat, mindestens aber 10 Tage wie die anderen Väter auch.

Die Schreiben ähneln sich stark und verweisen auf angeblich gewährte Leistungen nach SGBII (Kinderhort und Wohngeld für die KM`s).

Um welche Leistungen es sich dabei genau handelt erfährt man nicht. In meinem Fall laut KM um den Hort.

Die verstecken sich mittlerweile in "Kreisausschüssen" und nennen sich Arbeitstechnisch "Amt für Arbeit und Soziales" - Bereich Unterhalt.

Unterhalt wird von allen Vätern unstrittig Voll bezahlt nach den jeweiligen Stufen in der DDT.

Ich vermute man will sehen ob es sich lohnt Forderungen bzw. gewährte Leistungen an die KM auf den KV abzuwälzen. In meinem Fall können die Herrschaften vollsten Väterwiderstand erwarten, wie in der Vergangenheit (2008 - 2011) auch.
Zitieren
#4
Update:

Heute Abend habe ich mich mit den beiden anderen Vätern getroffen und es wurde eine Entscheidung getroffen.

Fall 3
Der Vater wo für drei Kindern Auskunft geben soll, wird diese auch geben und abwarten was passiert. Die letzte Abfrage war bei ihm 10.2010. Bei ihm läuft derzeit die Privatinsolvenz. Hier hat sich heute geklärt, dass die KM über das Jugendamt Auskunft fordert und eine Beistandschaft existiert.
Das Verhältnis zur KM ist sehr Schlecht.


Fall 2 und 1
Bei dem anderen Vater war 06.2012 die letzte Abfrage, wegen des geringen Einkommens, er kann gerade so die erste Stufe DDT bedienen, kam nichts mehr nach, die Forderung wurde eingestellt. Er verdient ca. 80€ mehr seit der letzten Abfrage.

Bei meinem und dem zweiten Fall, besteht die Einigkeit das wir unter Hinweis auf den gezahlten KU nach DDT und die Betreuung, Auskunft fordern nach dem Motto "Wieso, Weshalb, Warum". Und zwar in einem ähnlich knappen 5-Zeiler wie der vom Kreisausschuss!

Die Auskunftsersuchen kommen nicht von den Müttern, hinzu kommt, dass in meinem Fall die KM nichts abgetreten hat sondern lediglich einen Antrag auf Kostenübernahme für die nachschulische Betreuung gestellt hat.

Bei mir war die letzte Anfrage 11.2011 und ich hatte damals schon jeder Forderung Widersprochen und gebeten man möge die Klagedrohung doch bitte Umsetzen. Nichts passiert bis 06.2013.

Kein Stress und gutes bis freundschaftliches Verhältnis zu den KM`s.
Zitieren
#5
Dann ist Fall 3 erstmal erledigt, er gibt Auskunft. Im anderen Fall ist erneute Auskunft vom Vater abzulehnen, wenn vor einem Jahr bereits Auskunft gegeben wurde. Er kann hier diesen Kreisausschuss auf die Unterlagen verweisen, die er im Juni 2012 der Mutter geschickt hat, neue Unterlagen gibts im Juni 2014. Gegen Kostenerstattung (gleicher Satz wie ihn die Behörden nehmen) kann er die auch nochmal kopieren.

Wie du selbst erlebt hat, sind solche Ersuchen häufig nur billige, rechtswidrige Erpressungsversuche. Die aufgeblasenen Klagedrohungen scheitern.
Zitieren
#6
gar nicht reagieren!
Zitieren
#7
Zu dem Vater mit der Beistandschaft möchte ich erwähnen das ich diese Praxis alle paar Monate neue Forderungen zu stellen für klar Unverschämt wenn nicht Rechtswidrig halte. Die KM arbeitet bis heute nicht, dass jüngste Kind ist 12. Und aus meiner Sicht wurde dieser Vater in die Privatinsolvenz getrieben, über die anderen Probleme berichtete ich bereits.

Was mich so ärgert ist, dass nicht von Anfang an klar ist "Wer" Auskunft möchte und "Weshalb" er Auskunft möchte. Das ist in allen Fällen gleich, auch die knappe Schreibweise der Standardsätze fällt auf. Das werde ich in meine Schriftsätze einfliessen lassen.

Bei mir kommt hinzu das ich noch bis 07.2013 selbst Aufstocker bin, es ist ja nicht so das man das nicht weis. Ebenso weis man das ich derzeit Arbeitssuchend bin da noch nicht sicher ist ob mein Vertrag verlängert wird?

Wohngeld fällt ab Juni weg wegen meinem etwas höherem Einkommen.

Meine Antwort werde ich hier und im Väterwiderstand veröffentlichen.

@Ibykus - in meinem Fall werde ich aus Prinzip reagieren! Noch gibt es Elternautonomie, ich sehe da eine Verletzung. Gegenüber der KM hat man dort zugegeben das ich in der Vergangenheit eh schon mehr bezahlt habe als ich konnte/musste.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Manns größter Fehler nach einer Scheidung mit Kind neuleben 8 3.818 22-01-2022, 20:48
Letzter Beitrag: neuleben
  Neue Beistandschaft: Schon wieder Auskunft nach 1605 BGB?! Sebastian1989 11 6.933 02-12-2019, 05:25
Letzter Beitrag: IPAD3000
Question Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? markus 88 94.876 01-12-2013, 03:13
Letzter Beitrag: gleichgesinnter
  Unterhaltsangelegenheit und Vollstreckungsankündigung Antiworld 9 7.742 25-06-2013, 16:39
Letzter Beitrag: Antiworld

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste