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Kind soll Namen des Stiefvaters erhalten, was tun?
#1
Werte Freunde,

ich habe einen Sohn mit 8 Jahren. Dieser trägt den Namen der Kindesmutter. Nun heiratet die Kindsmutter. Sie möchte dem Sohn auch den Nachnamen des neuen Mannes, dem Stiefvater geben. Daher ist - ich bin ziemlich überrascht - sogar die Zustimmung des leiblichen Vaters nötig.
Sollte tatsächlich das Motto "Wer zahlt, der bestimmt zumindest mit" zumindest im Namensrecht gelten?
Ich bin nicht sorgeberechtigt. Das Standesamt fordert mich auf vorzusprechen und doch bitte zu unterschreiben. Dort werde ich plötzlich als Kindsvater angeredet, während in der Steuerlichen Lebensbescheinigung nur steht, daß ich " im 1. Grad mit meinem Kind verwandt bin".
Im Gegensatz zum Deutschen Staat, der inklusive Kindergeld einem Kind gerademal 211 Euro zugesteht (laut Urteil verfassungswidrig), leiste ich, obwohl ich keine Solidargemeinschaft habe, die mich unterstützt, für mein Kind 240 Zahlbetrag+ 164 Euro Kindergeld, was einem Endbetrag von 404 Euro entspricht. Somit hat mein Kind fast das doppelte zur Verfügung, was der Staat zahlt, falls es keinen leiblichen Dukatenesel gäbe. Umgangsrecht kann ich zum Glück regelmäßig wahrnehmen. Durch meine Regelmäßige Zahlung konnte ich bislang Streit wegen Umgang und Zahlungshöhe vermeiden, es gibt also keinerlei Titel. Der Stiefvater ist nicht bereit, auch nur einen Cent für das Kind auszugeben, soll aber seinen Namen tragen. So musste ich mein Kind anmelden bei meiner gesetzlichen Krankenkasse, weil der Stiefvater nicht einen geringen Krankenkassenbeitrag zahlen wollte.

Wie stehen die Chancen der Kindsmutter die Namensänderung durchzusetzen ?
Falls es für Sie relativ einfach wäre, entstehen ihr dann wenigstens die Kosten für den Unsinn ?
Und da mein Kind leider den Geburtsnamen der Kindsmutter trägt, schämelt das die Chancen ?

Ich sehe es so, daß der Mädchenfamilienname der Mutter schön ist, und dass mein Kind kein Problem damit haben wird, so zu heissen, wie die Kindsmutter früher, und daß das Kind nicht den Namen eines sog. "Stiefvaters" bekommt.

Eine Adoption lehnt die Kindsmutter ab wegen der Unterhaltsrente von mir. Wichtig ist mir, daß das Kind, wenn es älter wird, auf Mutter und Stiefpa weniger hört, sondern sich für den wahren Pa interessiert. Denn wer will schon in einer Wohnung quasi eingesperrt sein, wo man dem Kind nur ne Playstation in die Hand drückt ?
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#2
OLG Frankfurt vom 09.12.1999 - 1 UF 334/98: "Für die Ersetzung der Einwilligung zur Namensänderung reicht es nicht, daß die Kinder, wie festgestellt, diese Namensänderung wünschen und daß dies ihrem Wohl förderlich wäre. Erforderlich ist vielmehr, daß die Namensänderung zum Wohl der Kinder erforderlich ist, wobei dieses Verschärfung der Voraussetzungen gegenüber der bisherigen Rechtslage vom Gesetzgeber ausdrücklich, wie aus der Entstehungsgeschichte ersichtlich, gewollt war." Und: "Der Umstand, daß die Kinder in der neuen Familie integriert sind, ist ebenso wenig ausreichend wie deren zu Protokoll des Amtsgerichts wiederholter Wunsch nach der Namensänderung. Irgendwelche gravierenden Nachteile für die Kinder durch die Beibehaltung ihres bisherigen Namens sind nicht ersichtlich. Es ist inzwischen auch nicht ungewöhnlich, daß Mitglieder einer Familie unterschiedliche Namen tragen, nachdem Stieffamilien häufig sind und inzwischen auch die Notwendigkeit unter Ehegatten zur Führung eines gemeinsamen Ehenamens entfallen ist.
Der Wunsch des Vaters, durch den beibehaltenen gemeinsamen Namen die Bindung an die Kinder zu erhalten, ist legetim und nicht rechtsmißbräuchlich."


Das Urteil geht freilich von einem Namen aus, den auch der Vater getragen hat. Du bist weder sorgeberechtigt noch ist es dein Namen, der geändert werden soll, das könnte für einen Richter (fälschlicherweise) eine niedrigere Hürde bedeuten. Trotzdem gilt §1618 Satz 4 BGB:

"Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist."

Weitere Urteile: BGH Beschluss vom 24. Oktober 2001 Az.: XII ZB 88/99 (Volltext hier), BGH vom 30.1.2002 - XII ZB 94/00, OLG Köln vom 07.08.2002 (4 UF 73/02), und OLG Frankurt vom 04.10.1999 - 6 UF 218/99. Daraus zitiert:

"...mit der Erforderlichkeit ist Eingriffsschwelle hoch gesteckt, und die Möglichkeit der Einbenennung ist damit gegenüber dem früheren Namensänderungsrecht merkbar geringer (Wagenitz - FamRZ 1998, 1545) Im vorliegenden Fall bedarf es insbesondere der weiteren Aufklärung, ob die Namenserteilung für das Kind wirklich einen so hohen Nutzen durch die Förderung der Integration in die neue Familie verspricht, daß ein sich um sein Kind verständig sorgender Elternteil auf der vollen oder teilweisen Erhaltung des Namensbandes zu seinem Kind nicht bestünde, oder ob sie Teil eines Versuches ist, den Vater aus dem Leben des Kindes zu verdrängen..."

Eine Relevanz wird in den Urteilen aber der tatsächlichen Bindung zum Kind gegeben. Wer keine Bindung zu seinem Kind hat, den würde eine Namensänderung nur "marginal berühren", so die Formulierung in einem BGH-Urteil. Soweit die Abhandlung zur juristischen Seite :-)

Hattest du mal eine Adoption angeboten? Das ist schlecht, kann es doch die Kindsmutter als Nichtbindung anführen. Wie ist deine Beziehung zum Kind?
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#3
(11-02-2009, 02:33)Vater schrieb: Nun heiratet die Kindsmutter.

Betrachte es mal von 2 Seiten und unabhängig von gesetzen und Empfehlungen:

Einerseits seitens der Mutter, die heiraten will und auch mit dem Namen demonstriert sie diesen Bund. Welcher Name das nun ist, sei erstmal dahingestellt. Aber um eine "richtige" Familie zu sein, erscheint es mir auch sinnvoll, daß das Kind den Familiennamen trägt. Der Stiefvater wurde sicher gut bei den Beiden aufgenommen und muß ja auch eine gute Beziehung zum Kind haben, ansonsten würde ja eine Eheschließung nicht in Frage kommen.
Mein Sohn wurde jahrelang von einem "fremden" Stiefvater erzogen und ich kann sagen, daß er seine Sache gut gemacht hatte. Dafür bin ich ihm auch tatsächlich dankbar.

Andererseits hast Du auf das Kind "Anspruch".
Meine Ex wollte auch mal heiraten und ich sollte mein Einverständnis zur Namensänderung geben, was ich nicht tat. Damit war das Thema vom Tisch und niemand fragte jemals wieder nach.
(Sie wurde kurz darauf vom Zukünftigen wegen Fremdgehens vor die Türgesetzt! Big Grin)
Ich habe es aber abgeleht, weil mein Sohn der Einzige aus unserer Sippschaft ist, der den Familiennamen weitergeben kann und ansonsten unser Name aussterben würde.
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#4
Ich denke auch, es gibt nicht viele Gründe, sich das weg nehmen zu lassen aber manchmal auch Gründe freiwillig zuzustimmen.

Ich habe, neben meinen 3 ehelichen Kindern, eine voreheliche Tochter die jetzt 16 ist.
Wir haben uns schon vor der Geburt getrennt und ich habe kein Sorgerecht, allerdings auch kein Problem mit der Mutter.
Da sie 600 Km weg gezogen sind sehe ich sie nicht so oft aber halbwegs Regelmässig und wann immer ich will und kann.

Sie sind weggezogen als die Mutter von einem Anderen Schwanger war und sie dann geheiratet haben.
Mutter, Vater und neue Kinder hatten dann alle seinen Namen, nur meine Tochter hätte den der Mutter behalten.
Das wollte ich auch nicht, deswegen habe ich der Mutter die Zustimmung mündlich gegeben. (Amtlich hat mich niemand gefragt.)
Der "Neue" war ein guter Stiefvater, der, soweit ich es beurteilen kann, nie einen Unterscheid zwischen den Kindern gemacht hat, sich mir aber auch nie in den Weg gestellt hat.
Deswegen wollte ich auch nicht, dass sie sich als einzige mit einem anderen Namen diskriminiert fühlt.
Sie war aber auch erst 2 und es war auch eine stabile Familie. (Bis vor kurzem. Sie haben inzwischen auch scheiden lassen)

Ich habe also aus gutem Grund für die Änderung gestimmt.
Das sollte aber dem Vater überlassen bleiben und der Gesetzestext formuliert es, denke ich, auch gut und richtig.
Fraglich bleibt immer, was die Justiz daraus macht.
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#5
Das spricht echt für Dich, beppo!
Ich finde es gut, wie Du das so erzählt hast und ich glaube, daß in so einer Situation nichts gegen eine Namensänderung (im Sinne des Kindes) stehen sollte.
Persönlicher kann eine Situation gar nicht sein!
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#6
Das ganze Namenswechselspiel halte ich für überflüssig und kurzsichtig. Zum Schluss enden die Kinder meistens mit dem Namen eines Stiefelternteils, der gar nicht mehr da ist weil er irgendwann genauso weggestossen wird wie der Vater. Statistische Chancen, dass eine zweite Ehe hält: 30%. Dann tragen sie den Namen eines nichtverwandten Ex-Mütterpartners, der nicht einmal Umgangsrecht hat. Was soll das? Wenn eine Mutter auf Namenswechsel besteht, offenbart das nur ihre Sucht nach äusseren Schein und ihre Ignoranz gegenüber dem Inhalt, den wichtigen Dingen. Mit so einer Forderung stellt sie eigentlich nur ihre eigene Erziehungskompetenz in Frage. Es ist ganz gut, dass die Hürden für eine Namensänderung höher geworden sind. Eigentlich gehören sie noch höher.

Für den Vater kann es trotzdem besser sein, einer derartigen Forderung nachzugeben. Vielleicht im Tausch gegen eine anständige Umgangsregelung. Für das Kind ist die Änderung selten oder nie positiv - daran ändern auch entsprechende Kinderwünsche nichts, die meistens von der Mutter induziert sind. Der Katzenjammer kommt erst später.

Namenswechsel kostet auch Geld. Es zeigt auch, dass die Mutter offenbar genug davon hat, wenn sie es mit aller Macht in ein paar Buchstaben investierten will.
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#7
janee, iss klar...

das Kind darf erbberechtigt bleiben, unterhaltsberechtigt sein, familienkonform dastehen.
Der Vater darf zahlen.
Und um den schönen Schein der heilen Familie zu wahren soll das Kind nach dem Mann benannt werden, der es NICHT adoptieren will und dem Vater NICHT die Unterhaltslast abnehmen will.

Wenn Zustimmung, dann nur unter dem Deal Adoption, Wegfall der Unterhaltspflicht und beibehalten der bisherigen Umgangsmodalitäten.
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#8
Hattest du mal eine Adoption angeboten?
------
Ich habe zu ihr mal als Test mündlich gesagt, wenn sie unbedingt ganz schnell den Namen wechseln will und mich sowieso meiner Rechte berauben will, dann wäre Adoption für Sie doch auch eine gemeine Möglichkeit. Dann probierte sie es wie folgt, daß ich dann mein Kind nicht sehe. Und dann dämmerte es ihr wohl "Nein, Nein, daß machen wir nicht, ich will das du zahlen musst". Ist doch dann ein Argument für mich, das mein Kind also einen Namen von jemanden bekommen soll, der für das Kind gar nicht aufkommen will. Und warum verweigert sie mir das Sorgerrecht ?
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#9
(11-02-2009, 22:13)Vater schrieb: Und warum verweigert sie mir das Sorgerrecht?

Sie sollen zahlen, nicht dreinreden!
Ist doch (sonnen)klar.
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#10
Dann schreibe dem Standesamt höflich, dass du gegen eine Namensänderung bist. Verweise kurz auf §1618 BGB. Sprich mit der Mutter nicht mehr darüber. Schweige einfach, wenn sie davon anfängt. Schweigen oder unbestimmte Fomulierungen ist überhaupt das Beste, auch bei anderen dummen Forderungen.

Wenn sie vor Gericht geht, argumentiere mit Formulierungen aus den obigen Geichtsurteilen. Zuerst wird sie aber bloss einen Anwalt seine Giftbriefe verschicken lassen. Darauf antwortest du mit einem Satz: "Ich lehne die Namensänderung von X ab, irgendwelche gravierenden Nachteile für das Kind durch die Beibehaltung ihres bisherigen Namens sind nicht ersichtlich."
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#11
Das ist doch für die Ex und den Stiefvater sehr praktisch, das Kind hat den Familiennamen und es wird dadurch auch nach aussen hin eine intakte, "normale" Familie dargestellt. Auf das läuft es im Endeffekt hinaus, wenn jemand unbedingt auf eine Namensänderung besteht.
Als äusserst praktisch stellt sich für die "neue" Familie allerdings dar, dass sie ausser den Alimentierungen vom Staat auch noch einen Zahlesel bei der Hand hat, der zum Beispiel den einmal im Jahr gewünschten 3wöchigen Karibikurlaub im 5 Sterne-all-inclusive-Club bezahlt, oder die Leasingrate eines schönen SUVs, oder...... egal - wichtig ist doch eigentlich nur, dass der lästige Nachname wegfällt, der den äusseren Schein der gutbürgerlichen Familie ankratzen könnte.

Das sind jetzt einfach nur so ein paar Gedanken, ist natürlich in jedem Einzelfall sicherlich anders, aber wenn ich eine Freundin mit Kind hätte die ich heiraten möchte würde ich auf jeden Fall zusätzliche, geschenkte, 400 euro im Monat nicht als unangenehm empfinden, das macht das Familienleben doch sicherlich stressfreier, nicht?
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#12
auf solche ideen kommen nur frauen. vater zahlt, hat umgang und die ex hat einen neuen. und wenn der neue wieder zum ex wird, will sie dann den namen des kindes wieder ändern? der neue soll mal ein richtiger mann sein und verantwortung übernehmen, dann darf das kind auch seinen namen tragen. adoptieren und schon hat der nächste den staffelstab, bis dieser ihn wieder weiter reicht Smile
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#13
Was sagt denn dein Sohn dazu?
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#14
Also gegen einen Befehl zur Zustimmung würde ich mich auch wehren.

Bestenfalls kann man über eine freundliche und plausible Bitte nachdenken.
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