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BVerfG, Beschl. v. 18.04.2013 – 1 BvR 1119/13
#1
http://www.familienrecht.de/sorge-umgang...n=enl_famr

Offener Verfassungsbruch durch das Bundesverfassungsgericht im April 2013.

Näheres erfährt man hier: http://www.leitsatzkommentar.de/umgangsrechte.htm

Die Kinder sind 4 und 7 Jahren dürfen nicht für eine Woche am Stück beim Vater sein, wenn die Mutter berufsbedingt abwesend ist.
Schon die formalrechtliche Begründung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das BVerfG nach BVerfGG § 32 Abs. 1 wird mindestens gebeugt, denn es besteht weder ein Anhalt für die Gefahr von drohender Gewalt, noch von einem schweren Nachteil, noch von einer Bedrohung des Gemeinwohls.
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#2
Bitte http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3977 beachten, der Betreff sagt z.B. nichts aus, Link zum Urteilstext? Links zu sekundären Seiten gehen schnell wieder ins Leere.

Aus der Entscheidung ist auch nichts Grundsätzliches abzulesen, insbesondere nicht, dass Kinder nicht zum Vater dürfen wenn die Mutter wegen Berufspflichten weg ist. Es ging vielmehr um eine sehr kurzfristige einstweilige Anordnung und die Abwägung deren Folgen. Es war die Kurzfristigkeit, die hier alles entschieden hat.

Sinnvoll bei der Besprechung solcher Urteile sind vor allem die Elemente, die Vätern und Kinder helfen. Die gibt es auch hier. Die Kurzfristigkeit wird z.B. als Contra-Argument genommen, weil sie kaum Vorbereitungszeit liesse, die Kinder auf den Wechsel einzustimmen. Das ist dann auch vorzubringen, wenn Umgang, Urlaub, gemeinsame Tage mit dem Vater kurzfristig abgesagt werden!
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#3
Sorry, ich habe mich so aufgeregt über das Urteil, dass ich tatsächlich einfach abgeladen habe.
Ich wüsste auch zu gerne wo die Kinder dann untergebracht waren. Bei Oma? Bei einer Pflegefamilie? Alleine?
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#4
Zitat: Insbesondere wurde von keiner Seite vorgetragen, dass die Kinder in dieser Zeit unversorgt wären.

Das war wohl auch der Strategiefehler des Vaters.
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#5
Wenn ich so ein Verfahren zu führen hätte, würde ich natürlich anführen, dass Scylla und Charybdis über die Kinder kommen, wenn sie nicht von mir betreut würden.
Er hat wohl auf solche Ausführungen verzichtet.
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#6
Das war eine extrem überhastete Aktion, bei der es nur verwunderlich ist, dass die Folgen daraus es bis vors BVerfG geschafft haben.
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#7
Ich frage mich, warum das überhaupt hier Erwähnung findet.

Zitat:
"Wägt man die Folgen gegeneinander ab, so wiegen die Nachteile, die im Falle des Erlasses der einstweiligen Anordnung dem Kindesvater drohen, weniger schwer als die Nachteile, die den Kindern und der Beschwerdeführerin im Falle der Versagung des Erlasses der einstweiligen Anordnung entstehen könnten"

Jeder sollte wissen, dass solche Phrasen, die den Richterinnen aus den Vorlagen ihrer Rechtssprechungs-Software aus dem Drucker fallen, in jedem AG-Beschluss zu finden sind. Also nix Neues!
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