22-10-2013, 14:40
Sie muß nur günstig und verhältnismäßig sein.
Das würde ich mir nicht zweimal sagen lassen.
Das würde ich mir nicht zweimal sagen lassen.
Zitat:Der Fall: In dem von dem Deutschen Anwaltverein mitgeteilten Fall kehrte ein Deutscher von einem längeren Auslandsaufenthalt in Australien nach Berlin zurück, arbeitet hier als Rechtsanwalt und bezieht aufstockend Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV).http://www.ihre-vorsorge.de/magazin/nach...eisen.html
.
.
Zwar könne das Jobcenter die Übernahme der Kosten für eine Australienreise nicht grundsätzlich ablehnen. Dies sei schon darum nicht möglich, weil es den Anspruch des Vaters grundsätzlich akzeptiert habe.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !