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Unterhalt / Gehaltserhöhung
#1
Liebe Unterhaltszahlergemeinde,

mir steht eine Gehaltserhöhung bevor.
Unterhalt zahle ich qua Beistandschaft stellvertretend an das Jugendamt.

Kann ich irgendwie jetzt eine Prüfung meiner wirtschaftlichen Verhältnisse provozieren, damit die nächste erst in zwei Jahren vorgenommen werden kann, um in dieser Zeit meine Gehaltserhöhung nicht direkt an die Kindesmutter weitergeben zu müssen?

Ach so: Ich bin ein Vater, der sich fortwährend für das Wechselmodell einsetzt und leider sein Aufenthaltsbestimmungsrecht verloren hat, so dass ich zahlen muss, anstatt mein Kind gleichberechtigt zu erziehen. Dodgy

Danke für Eure Hinweise.

Herzlich
Jens
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#2
Da fällt mir kein einfacher Trick dazu ein. Du müsstest die Beistandschaft dazu verführen, vor Ablauf der zwei Jahre, nämlich jetzt, dich zur Einkommensauskunft aufzufordern.
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#3
Wann wäre denn die nächste Auskunft fällig?

Blöd wäre natürlich, wenn die nächste Auskunft in ziemlich genau einem Jahr fällig wird.

Warum lässt du dir die Gehaltserhöhung nicht in eine Arbeitszeitverkürzung umwandeln? Wenn du direkter Weitergabe der Gehaltserhöhung sprichst, bist du eher ein Mangelfall und hättest von einer kürzeren Arbeitszeit mehr als von einer Abschöpfung.
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#4
Ja, man muss sein Einkommen rückwirkend offen legen, deshalb wäre die Konstellation: Lohnerhöhung jetzt, Auskunft in einem Jahr maximal üngünstig. Wäre die Auskunft früher würde nur ein Teil der Lohnerhöhung einfließen.

Und auf Knopfdruck Auskunft anfordern geht noch nicht: Okay, es besteht die Möglichkeit die Sozialversicherungsdaten abzufragen, aber das geht sicher nicht auf Knopfdruck.
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#5
Hast du Kontakt zur Ex? Einfach mal ein bisschen rumprahlen. Was du dir in letzter Zeit so alles gekauft hast, dass du einen längeren Urlaub in der Südsee planst, etc. Je nachdem, wie raffgierig die Ex ist, wird sie dann schon die Beiständin auf Trab bringen.

Unsere Ex zumindest wurde bei jedem "neues Auto, neues Haus, neue Möbel" extrem hellhörig.
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#6
Ich würde einfach die Beistandschaft anschreiben dass Du nächsten Monat ne dicke Prämie erwartest und die vorsorglich in den Unterhalt einpreisen möchtest damit Du sie nicht verprasst.

Dann kriegst bestimmt die Formulare und oh Wunder... gab kurzfristig doch keine Prämie.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#7
Damt hätte er bewiesen, dass er die Prämie hätte bekommen können, somit wird sie als fiktives Einkommen angerechnet, auch wenn er sie gar nicht bekommt :-)
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#8
Er muss ja nix zur Höhe der Prämie sagen und außerdem kann die ja betriebsbedingt ausgefallen sein.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#9
Schwer zu sagen..man könnte ZWEI Baustellen eröffnen:
- vor der Ex direkt (Gehaltserhöhung) oder indirekt (erzählen/zeigen von hochwertigen Sachen, Reisen, Luxusgütern) damit angeben und
- das JA mit der Nase drauf stossen, vielleicht besser telefonisch? Anrufen und sich dumm stellen.."Muss ich jetzt mehr zahlen, da ich mehr verdiene?" und drauf hoffen dass sie dir SCHRIFTLICH eine Aufforderung zur Gehaltsoffenlegung schicken.

Plan B (so ist zb meiner) wäre die Arbeitszeit zu reduzieren, bevor man mehr zahlen muss in der nächst höheren Stufe der DDT
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#10
(14-11-2013, 11:42)raid schrieb: Darüber hinaus muss man doch auch von sich aus mitteilen, wenn sich der Lohn, ich glaube, um ca. >10 % verändert bzw. man dadurch zumindest in eine höhere Unterhaltsstufe rutschen würde.
Nein. Muss man nicht.

Der Pflichtige muss sich nicht selbst ans Messer liefern.
Nur auf, berechtigte!, Anfragen reagieren.

Die Berechtigte muss dagegen sehr wohl von sich aus Einkommenserhöhungen melden.
Nur wenn sie es nicht tut, kräht da meistens auch kein Hahn nach.
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#11
Vielleicht der Ex einen anonymen Hinweis schicken, Denunziere dich selbst :-)
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#12
Danke für Eure Hinweise.

Am sinnigsten scheint mir bis jetzt der Vorschlag zu sein, einfach da JA zu fragen, ob denn die aktuelle Unterhaltshöhe überhaupt richtig berechnet ist.
Die Beistandschaft ist nämlich neu, und die haben noch nie Unterlagen von mir bekommen, sondern einfach den 2010 titulierten Mindestunterhaltsbetrag, den die KM bis kurzem direkt von mir bekommen hat, gefordert.
Eigentlich müssten die doch mit der Forderung nach Offenlegung des Einkommens reagieren.
Oder soll ich lieber keine schlafenden Löwen wecken, und hoffen, dass das JA auch in Zukunft vergisst, regelmäßig meine Einkünfte zu kontrollieren? (Kann mir kaum vorstellen, dass die da nachlässig sind.)
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#13
Mit so deiner Frage hast du nichts zu verlieren. Entweder sie springen drauf an und berechnen "neu" oder sie lassen es. Dann hast du auch nicht mehr verloren wie ohne Frage.
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#14
(15-11-2013, 13:14)p schrieb: Mit so deiner Frage hast du nichts zu verlieren. Entweder sie springen drauf an und berechnen "neu" oder sie lassen es. Dann hast du auch nicht mehr verloren wie ohne Frage.

Möglicherweise doch:
Wenn die sich mit dem derzeit bezahlten Betrag zufrieden gäben und nie wieder, oder zumindest längere Zeit, nicht mehr nachfragten, wäre es unter Umständen nicht klug, auf mich aufmerksam zu machen, weil das JA spätestens dann ein Auge auf mich hätte.

@alle: Wer hat denn entsprechende Erfahrungen mit dem JA? Fragen die automatisch alle 2 Jahre, oder nur sporadisch, oder gar nur auf ein Stichwort von der KM?
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#15
(15-11-2013, 15:31)resistance01 schrieb: [@alle: Wer hat denn entsprechende Erfahrungen mit dem JA? Fragen die automatisch alle 2 Jahre, oder nur sporadisch, oder gar nur auf ein Stichwort von der KM?

Ich habe persönlich nur wenig Erfahrung mit dem JA in
Unterhaltssachen. In diesem Kontext habe ich aber aus Berichten
der Mütter mitbekommen, das die Beistände mitunter auch jahrelang
gar nichts unternehmen und ggf. eine Aufforderung zur Offenlegung der Einkommensverhältnisse durch die Mutter sogar abwimmeln ("der hat doch nichts, verdient zuwenig").

An diesem Punkt wird dann die Beistandschaft gekickt und ein Anwalt
ins Boot geholt ("Es geht schließlich um das Geld des Kindes.").

Man kann das aber nicht verallgemeinern. Es gibt wohl einen
Zusammenhang mit dem persönlichen Ehrgeiz des jeweiligen
Beistands vom Jugendamt.
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#16
Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass durch die Anfrage des Pflichtigen plötzlich ein Kalender im Jugendamt zu laufen beginnt, der ansonsten nicht gelaufen wäre und der alle alle zwei Jahre Einkommensauskünfte abfragt.

Lasst euch nicht verunsichern.
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#17
Das JA scheut Arbeit, wenn Du immer pünktlich zahlst, dann kann es sein, dass Du Jahre Ruhe hast (so passiert bei mehreren Bekannten von mir).
Wenn die Exe allerdings in ihrer Geldgier ständig stänkert und nachfragt, dann muss der Beistand reagieren. Betonung liegt auf Reagieren, mit Agieren haben es die meisten nicht so.
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#18
Nabend zusammen,

also ich berichte jetzt mal von Mutterseite. Ich musste vor drei Jahren den Unterhalt neu berechnen lassen, weil der Staat von mir Unterhalt für meine Mutter haben wollte.

Die Ökotante vom JA hat mich dann darauf hingewiesen, dass ich alle zwei Jahre eine Einkommensauskunft von meinem Ex verlangen kann und mich melden darf, wenn er dem nicht nachkommt. In dem Fall würde sie ihn dann wieder anschreiben uns Auskunft verlangen, weil sie ja ganz andere Möglichkeiten hat als ich.

Da ich keine Auskunft verlangt habe, hat auch das JA keine verlangt. Ob das auch so ist, wenn ans JA gezahlt wird, weiß ich allerdings nicht.

Feinen Abend Euch,

Freaky
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#19
(15-11-2013, 15:31)resistance01 schrieb: @alle: Wer hat denn entsprechende Erfahrungen mit dem JA? Fragen die automatisch alle 2 Jahre, oder nur sporadisch, oder gar nur auf ein Stichwort von der KM?

Meine (!) Erfahrung ist:

Wenn Du regelmäßig zahlst und nicht von Dir aus irgendetwas machst, was sie auf Dich aufmerksam macht, fragen sie nicht regelmäßig nach, sondern nur, wenn die KM darauf besteht.

Aber selbst die denkt oft nicht daran.

Insofern würde ich (!) in Deiner Situation eher nichts machen und nach dem Motto handeln:

"Ich schweig fein still..." Tongue

Simon II
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#20
(15-11-2013, 16:47)Clint Eastwood schrieb: Das JA scheut Arbeit, wenn Du immer pünktlich zahlst, dann kann es sein, dass Du Jahre Ruhe hast (so passiert bei mehreren Bekannten von mir).

Dieser und die ähnlich lautenden Berichte lassen mich nun doch von der Idee Abstand nehmen, mich beim JA zu melden.
Sicher bin ich mir da aber nicht, denn es bleibt das Problem der KM: Sie ist auf jeden Fall gierig bis aufs Äußerste und will mir schaden, wo immer es geht.
Es könnte aber gut sein, dass ihre zusätzlich vorhandene Realitätsferne sie nicht daran denken lässt, dass sie u.U. noch mehr Geld von mir erpressen kann.
Noch ist da für mich nichts spruchreif.

Dank Euch für die Infos!
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#21
(16-11-2013, 19:24)resistance01 schrieb: Es könnte aber gut sein, dass ihre zusätzlich vorhandene Realitätsferne sie nicht daran denken lässt, dass sie u.U. noch mehr Geld von mir erpressen kann.
Bin in ähnlicher Situation wie der TO.

Diesen Satz fand ich wirklich gut!
Big Grin
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#22
(15-11-2013, 21:50)Simon ii schrieb: Wenn Du regelmäßig zahlst und nicht von Dir aus irgendetwas machst, was sie auf Dich aufmerksam macht, fragen sie nicht regelmäßig nach, sondern nur, wenn die KM darauf besteht.
Wenn die "Unebenheiten" in der eigenen Referenz fehlen sollte, dann werden sie mit Sicherheit die ursprünglichen Quellen anzapfen wollen!

Nicht alle Mütter werden in die Vorstandsetage "gequotet". Tongue
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#23
Also ich bin bereits das 2te mal vom JA genau immer nach 2 Jahren um Auskunft gebeten worden. Ich zahle auch den Unterhalt an das JA direkt. Ob die Exe so gierig ist kann ich nicht beantworten. Scheint wohl jedes JA anders zu handhaben.
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#24
(16-11-2013, 19:24)resistance01 schrieb: das Problem der KM: Sie ist auf jeden Fall gierig bis aufs Äußerste und will mir schaden, wo immer es geht.
Es könnte aber gut sein, dass ihre zusätzlich vorhandene Realitätsferne sie nicht daran denken lässt, dass sie u.U. noch mehr Geld von mir erpressen kann.

Willkommen im Club und Gruß aus dem Ausland, meine einzige Chance auf ein selbstbestimmtes Leben, auch wenn es ein täglicher Kampf ist..
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