14-11-2013, 15:51
Hallo liebe Forumsmitglieder ( ob mit oder ohne Glied ),
bevor ich mein aktuelles Problem/Frage stelle um Eure Meinungen, Rat und Erfahrungen zu erhalten, moechte ich mich im Vorfeld fuer die vielen Genesungswuensche und Aufmunterungen die mich per PN erreicht haben bedanken.
Stecke noch drin im Sumpf aber kann jetzt sagen das ich Moeglichkeiten sehe um im Sumpf nicht unterzugehen. Rauskommen aus dem Sumpf werde ich wohl nie, dafuer sind die juristischen Knebel zu stark, aber ich kann mittlerweile sagen " ich kann leben " und darum geht es letztlich.
so nun zu meiner Frage :
ich war ja nun 12 Wochen in der vollstationaeren Behandlung in der Psychatrie.
Hatte die Wochenenden zwar immer Ausgang mit einer Ubernachtung zu Hause, aber ich fuhlte mich defintiv nicht dazu in der Lage Umgang wahrzunehmen.
anfangs war das sehr schwer, aber mittlerweile sage ich die Entscheidung von mir den Umgang nicht wahrzunehmen war gut und richtig.
Jetzt ist es ja so das 6 Umgangswochenenden ausgefallen sind.
Hatte der KM eine Email ( telefonieren ist ja aufgrund der mangelnden Kommunikationsbereitschaft der Herrscherin nicht moglich ) geschrieben, das unser Kind die ausgefallene Zeit gerne nachholen mochten.
Die Herrscherin gab per schriftlicher Nachricht bekannt.
Es wird keine Nachholwochenenden geben.
Sie wurde sich an die Wochenendtermine halten. Wenn ich diese nicht wahrnehme oder wahrnehmen kann sei das mein Problem. Sie GESTEHT ( was fuer ein Wort in diesem Zusanmenhang ) mir meine Wochenenden zu. Insofern konne ich gerne vor dem Gericht klagen. da wird nichts fuer mich rauskommen.
Hat da jemand Erfahrung von Euch ?
Gibt es hierzu Gerichtsurteile ?
Wie schatzt Ihr das ein ?
bin hier dankbar auf Ruckmeldungen von Euch.
Viele Gruesse aus der Klappse
nowayout
( die Tuere der Gummizelle oeffnet sich naechste Woche )
bevor ich mein aktuelles Problem/Frage stelle um Eure Meinungen, Rat und Erfahrungen zu erhalten, moechte ich mich im Vorfeld fuer die vielen Genesungswuensche und Aufmunterungen die mich per PN erreicht haben bedanken.
Stecke noch drin im Sumpf aber kann jetzt sagen das ich Moeglichkeiten sehe um im Sumpf nicht unterzugehen. Rauskommen aus dem Sumpf werde ich wohl nie, dafuer sind die juristischen Knebel zu stark, aber ich kann mittlerweile sagen " ich kann leben " und darum geht es letztlich.
so nun zu meiner Frage :
ich war ja nun 12 Wochen in der vollstationaeren Behandlung in der Psychatrie.
Hatte die Wochenenden zwar immer Ausgang mit einer Ubernachtung zu Hause, aber ich fuhlte mich defintiv nicht dazu in der Lage Umgang wahrzunehmen.
anfangs war das sehr schwer, aber mittlerweile sage ich die Entscheidung von mir den Umgang nicht wahrzunehmen war gut und richtig.
Jetzt ist es ja so das 6 Umgangswochenenden ausgefallen sind.
Hatte der KM eine Email ( telefonieren ist ja aufgrund der mangelnden Kommunikationsbereitschaft der Herrscherin nicht moglich ) geschrieben, das unser Kind die ausgefallene Zeit gerne nachholen mochten.
Die Herrscherin gab per schriftlicher Nachricht bekannt.
Es wird keine Nachholwochenenden geben.
Sie wurde sich an die Wochenendtermine halten. Wenn ich diese nicht wahrnehme oder wahrnehmen kann sei das mein Problem. Sie GESTEHT ( was fuer ein Wort in diesem Zusanmenhang ) mir meine Wochenenden zu. Insofern konne ich gerne vor dem Gericht klagen. da wird nichts fuer mich rauskommen.
Hat da jemand Erfahrung von Euch ?
Gibt es hierzu Gerichtsurteile ?
Wie schatzt Ihr das ein ?
bin hier dankbar auf Ruckmeldungen von Euch.
Viele Gruesse aus der Klappse
nowayout
( die Tuere der Gummizelle oeffnet sich naechste Woche )