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Volljährigenunterhalt. Ist die Mutter in der Pflicht?
#1
Hallo Forum,
ich habe hier super interessante Beiträge gelesen. Nun bin selbst in der Situation das meine Tochter 18 ist bei der KM lebt und noch min. 2 Jahre zur Schule geht. Bislang habe ich brav den Unterhalt an die KM bezahlt. Titel (Statisch) über JA wegen Unterhaltsvorschuss usw. Zwischenzeitlich habe ich mit Wissen der KM den Job gewechselt. Da ich nun meiner Tochter erklären will das ich den Unterhalt künftig an sie zahlen werde, frage ich mich ob ich den Unterhalt nur nach dem festgelegten Titel zahlen muss, hat der Titel noch Bestand bzw. geht er automatisch auf das volljährige Kind über? Sie hat dieses Jahr 7 Monate bei mir gelebt da es erhebliche Probleme mit KM gab. Nicht das ich meiner Tochter das nicht gönne, wir haben eigentlich ein gutes Verhältnis, nur muss ich doch auch mal leben können….nur arbeiten für den Unterhalt???? Muss KM nicht auch mal was fürs K machen? [/font]
Ich bin auch noch etwas irritiert was den Unterhalt an geht. Der richtet sich doch nach dem Nettoeinkommen abzgl. volles KG, private Altersvorsorge und berufsbedingten Aufwendungen oder???? Die KM, die ja auch nun Barunterhaltspflichtig ist, hat übrigens offiziell kein Einkommen, wieder verheiratet mit gemeinsamen Kind und Eigenheim aber seit kurzen noch ein Pflegekind über das JA und bekommt lt. meiner Tochter dafür eine Aufwandsentschädigung von ca. 600 – 800 Euros + ein paar Taler macht sie noch schwarz. Komisch….
Wie viel von meinem Unterhalt kann die Exe meiner Tochter weg nehmen für wohnen usw.? Nochmal.... meine Tochter lebt jetzt wieder bei KM.
Wer hat ähnliche Erfahrung?
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#2
http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#volljaehrig

Ist der Titel unbefristet?
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#3
Wenn ich das wüsste.....hat aber doch nichts mit der Unterhaltspflicht der KM zu tun oder doch???
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#4
Es hat mich in den letzten 10 Jahren nie jemand nach meinen Verdienst gefragt oder meine Unterhaltspflicht in Frage gestellt.
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#5
Was steht denn drin in dem Titel? Steht da irgendwas von Befristung? In der faq, oben direkt verlinkt, stehen die Antworten auf die meisten Fragen. Natürlich ist auch die Mutter unterhaltspflichtig. Gerade in solchen Fällen wird deren gesteigerte Erwerbsobliegenheit aber kaum durchgesetzt.
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#6
Mir geht es darum das KM auch mal in der "Pflicht" ist. Nicht nur der "Vater"
Was soll das heißen " wird deren gesteigerte Erwerbsobliegenheit aber kaum durchgesetzt" ???
Sie brauchen sich um die Kinder u. a. finanziell nicht mehr kümmern? bzw. sind aus allem raus?
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#7
Ja, theoretisch ist sie in der Pflicht. So wie es im Link und auch oben steht: Beide Eltern sind unterhaltspflichtig. Praktisch ist sie es fast nicht. Das Kind müsste die Mutter verklagen, ein Richter müsste sie mit Hinweis auf ihre gesteigerte Erwerbsobliegenheit verurteilen. Das ist die Verpflichtung, zur Erwirtschaftung von Unterhalt alle Anstrengungen zu unternehmen.
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#8
Ich bin ´mal gespannt, was da bei der Mutter meines (minderjährigen) Sohnes laufen wird. Ich habe eine Beistandschaft eingerichtet, weil die Mutter für mich nicht erreichbar ist und ich befürchte, zusätzlich auf meinen Kosten sitzen zu bleiben, wenn ich ´nen Anwalt beauftrage.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#9
Das ist was anderes, minderjähriges Kind, einer statt zwei Barunterhaltspflichtige. Bei Jupp handelt es sich dagegen um eine sehr häufige Standardsituation. Papi zahlt jahrelang, jahrelang, jahrelang, er blecht für Umgangskosten, er blecht für Mehrbedarfe. Bis auf Papi haben sich alle ganz prima an die Existenz dieser Geldpumpe gewöhnt und es in ihr Leben eingebaut. Und wenn Papi mal rumzickt, steht schon das Jugendamt schnell und kostenlos für Mami mit dem Bajonett parat und piekst den Papi dorthin, wo es ihm garantiert wehtut. Schon spudelt die Geldquelle. Kind wird irgendwann volljährig, aber Kind geht auf ein Gymnasium das noch ein oder zwei Jahre läuft, weil Kind nicht gerade von mütterlicher Erziehungskompetenz beflügelt, Ehrenrunden und/oder Schulwechsel.

Alle Welt ausser Papi findet den bisherigen Verlauf der Geldflüsse ganz bequem, gut eingespielt, so könnte es doch einfach weitergehen, oder? Mutti "sorgt" ja weiterhin für das Kind, dort wohnt es, also alles klar. Nix machen, weiter kassieren.

Mit dem 18. Geburtstag sind aber beide Eltern gleichermassen unterhaltsverpflichtet. Ein Sorgerecht gibt es nicht mehr, die Trennungs in Bar- und Betreuungsunterhalt gibt es nicht mehr. Da das Kind sogar ein sogenannter privilegierte Volljähriger im Sinne des §1603 BGB ist, unterliegen beide Eltern sogar Abs. 2, "alle verfügbaren Mittel" zu verwenden, sie sind also ganz besonders verpflichtet, Unterhalt zu bezahlen, ihre Arbeitskraft bestmöglichst zu verwerten um Einkommen zu erwirtschaften. Korrekterweise müsste eine Mutter dann so behandelt werden wie es die Richter mit alleinverpflichteten Vätern minderjähriger Kinder grundsätzlich tun: Gnadenlos unter Druck setzen, unter Anrechnung von fiktivem Einkommen zu Unterhalt verurteilen, anschliessend zum Abschuss d.h. Pfändung freigeben. Ein Vater, der für kleines Geld mit einem Pflegekind rummacht und sich ansonsten von seiner Frau aushalten lässt, deshalb nichts zahlen will, den würde ein Richter geradezu aus dem Saal blasen.

Tja, und bei Müttern volljähriger Privilegierter hat es sich leider ganz anders eingebürgert. Ob sie tatsächlich Barunterhalt an das Kind bezahlen oder den mit dem Kind gegen Kost und Logis verrechnen, wäre ja deren Sache und würde auch nicht stören. Was aber stört, ist dass die mütterliche Erwerbsweigerung allein zu Lasten des Vater geht. Würde die Mutter richtig arbeiten, würde ein entsprechender Teil der Unterhaltspflicht ihr zufallen. Der rechnerische Bedarf des Kindes müsste nur noch zum Teil vom Vater gedeckt werden, der väterliche Unterhalt würde also sinken. Und so gibt es Milde vom Kind, das die Mutter nicht verklagt und Milde vom Richter, wenn es das doch tun würde. Sind ja nur noch ein, zwei Jahre, hey, Papi hat doch eh schon 15 Jahre bezahlt, er soll sich mal nicht so haben. Dem gehts doch eh nur um billige Rache und gar nicht darum, dass Mutti auch mal bezahlt.

In so einer Situation sollte man sich als Vater zunächst mal seinen Unterhaltstitel ansehen, was Jupp trotz klarem Hinweis rätselhafterweise immer noch nicht getan hat. Da steht drin, ob der vielleicht befristet auf den 18. Geburtstag ist (wozu in der faq bei Titelunterzeichnung dringend geraten wird). Ist er es, so ist der Unterhalt sofort einzustellen. Die Gegenseite muss sich dann bemühen, zu einer neuen Vereinbarung zu kommen und bei dieser Gelegenheit kann man zumindest die bisher so bequeme Abkassiererei mal in Frage stellen, an gegenseitige Verpflichtungen erinnern und die Karten neu mischen. Runter auf den Boden der Tatsachen, weg von der vollautomatischen Unterhaltspumpe. Auf jeden Fall sollte man aber unanbhängig vom Titel tun, was ebenfalls in der faq geraten wird, das Kindergeld auf sich umleiten, wozu man als Alleinzahler nun das Recht hat. Es muss wirklich nicht sein, dass man der Mutter auch noch das Kindergeld obendrauf zum Geschenk macht. Und natürlich geht der Unterhalt nicht mehr an Mutti, sondern nur noch direkt an das volljährige Kind.
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#10
@p

Ist alles richtig, was Du schreibst.

Aber bis vor ´nem halben jahr habe ich ja auch das Geld in die andere Richtung gepumpt. Und nie hat´s jemanden interessiert, wie ich z. B. den Umgang (400 von der Mutter geschaffene Entfernungs-km) finanziell hinkriege. Ich erinnere mich noch sehr genau an die sofortige Gehaltspfändung als einzige Antwort, als ich der gegnerischen RA vorschlug, teilweise gegen mütterliche Verbindlichkeiten in 200facher Höhe aufzurechnen.

Nur -ohne dass ein Cent Unterhalt geflossen war- wurde mir im letzten Verfahren dargelegt, wieviel Kooperation auf meine Kosten erwartet werden könnte, damit die Mutter den Umgang wahrnehmen kann. Vielleicht ist es ja nur Einbildung - aber ich habe eben bisher den Eindruck, dass unterhaltsmäßig da grundsätzlich etwas anders läuft - deshalb bin ich ja auf den weiteren Fortgang gespannt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#11
@ wackelpudding, es interessiert niemanden wie man den Kontakt zu den Kids hält bzw. welche Kosten anfallen, das ist Sache des KV ob und wie. Ich habe über Jahre gekämpft das ich meine Kids sehen kann wie es meine Arbeit und auch Umzug zu lässt, die Kosten....Ferienabsprache gleich null und trotzdem habe ich beim JA einen Erfolg zum Umgang erziehlt, das hat die KM nicht gestöhrt und mir noch Knüppel zwischen die Beine geworfen. Sie hat die Kids den ganzen Tag und kann entsprechend vorgehen ;-) Das Problem sind nicht immer wir sondern extrem Problemorientierte KM, der Gesetzgeber tut sein übriges dazu.....Die Möglichkeiten da gegen etwas zu tun sind für den KV extrem begrenzt warum auch immer.
@ p den Titel werd ich mal suchen :-) nur in der Zeit der Trennung kommt man (ich) nicht auf die Idee mal nach zu schauen wozu in der faq bei Titelunterzeichnung dringend geraten wird. Darüber hinaus bin ich trotzdem Unterhaltspflichtig wenn mein Kind noch zur Schule geht......Ich meine das ich ein gutes Verhältnis zu meiner Tochter habe und unterstütze sie nur glaube ich nicht das KM das auch hat denn hat sie Tochter über die neuen Verhältnisse der volljährigkeit nicht aufgeklärt. Umleiten KG ist ein weiteres Problem, so ohne weiteres ist es nicht möglich auch wenn ich Unterhalt zahle......geb mir nen Tipp wie :-)
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#12
Du solltest wirklich einmal das oben direkt verlinkte faq-Kapitel lesen, dazu wurde dir jetzt viermal geraten. Du wirst nie etwas erreichen, wenn du Tips komplett ignorierst. Da steht auch das Vorgehen bezüglich Kindergeld drin. Ich kopiere es dir heraus: "Als Vater sollte man dann die Kindergeldkasse anschreiben, Meldebescheinigung des Kindes und Kopie der eigenen Unterhaltszahlungen beifügen und das Kindergeld für sich beantragen. Das kann sogar zu einer Nachzahlung des Kindergeldes an den Vater führen." Die Kindergeldkasse ist normalerweise bei der Arbeitsagentur, Google sagt dir alles.
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#13
Wie ich inzwischen herausgefunden habe ist der Titel nur auf den Unterhaltsvorschusss vom JA und der endet mit dem 12. Lebensjahr???? Das JA konnte mir bislang keine genaue Auskunft darüber geben...
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#14
Dann nochmal die Frage von http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid120213 , "was steht denn drin im Titel?". Schreibe doch mal, was du da unterschrieben hast, natürlich ohne Namen.
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#15
Ich bin noch dabei heraus zu finden was ich unterschrieben habe, es war zumindest keine Unterhaltsklage meiner exe, da war was beim JA bzgl. Unterhaltsvorschuss, habe die Akten angefordert da ich diesbezüglich keine Unterlagen mehr habe???Wenn ich die MA vom JA richtig verstanden habe gibt es keinen Eintrag was den Unterhalt angeht was lt. Aussage MA v. JA nur bedeuten kann das dies ein 'normaler Vorgang' beim Unterhaltsvorschuss gewesen sein muss und dieser 'Titel' nur bis zum 12. Lebensjahr des/der Kinder vollstreckbar ist wenn der Unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltpflicht nicht nachkommt oder so ähnlich. Alles andere wäre über Anwälte bzw. einer Unterhaltsklage gelaufen. Eine Antwort bekomme ich noch in dieser Woche.
Ich habe mit meiner Tochter darüber gesprochen wer und wie nach dem 18. Geb. für ihren Unterhalt zu sorgen hat u. a. das KM ihr nicht alles nehmen kann bzw. auch zahlen muss...... hab an sie überwiesen und nichts mehr gehört....???
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