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Unterhalt Kinder
#1
Hallo erstmal braute da mal hilfe

Unterhalt Kids

habe 3 Kids
2 leben bei ex sind 12 Jahre alt (Jung und Mädel) 3Kind lebt bei mir und ist 20 Jahre alt (Mädel)

habe vorher 400 Euro unterhalt bezahlt für die 12 jährigen wegen mangelfall

Große Tochter (20) bekam nie unterhalt weil ex nicht so viel verdient sagt sie

Am Donnerstag neue klage Gericht gehabt und verloren aus 400 wurden 700 Euro

verdiene 1900 Euro netto da ich aber in Privatinso bin geht alles was über 1800 Euro weg zum Treuhändler

Miete zahle ich 527euro warm, plus Strom 86 Euro, Tele und i net 77 Euro plus vers.und sprit im Monat 150 Euro weil ich jeden Monat 800km fahren muss wegen Kids

Der Jung 8129 kommt jedes Wochenende

Richter sagt die Kids die minderjährig sind gehen vor und was mit großer Tochter ist geht ihn nichts an Sad

Tochter noch in Ausbildung und hat 320 Euro netto

da stimmt doch was nicht oder

Da bleibt nicht mehr viel über oder, was kann ich da machen

Danke schon mal
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#2
Zunächst mal stimmt die Pfändung nicht. Laut Pfändungstabelle sind bei 1900 € netto und drei Unterhaltsberechtigten Kindern noch ca. 7 € pfändbar. Wäre schonmal ein Hunderter mehr, der dir bleibt.

Aus den anderen Angaben heraus lässt sich kein Rat geben, dafür fehlen zu viele Infos.
Warum zahlt die Ex keinen UH? Allein die Behauptung, sie verdiene zu wenig, recht für eine Verweigerung nicht aus.
Dass die erwachsene Tochter nicht zählen sollte scheint mir auch fragwürdig, die müsste eigentlich schon auch noch privilegiert sein und damit den Minderjährigen gleichgestellt.
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#3
Aufstockendes Hartz4 beantragen.
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#4
(24-11-2013, 21:33)Jessy schrieb: Zunächst mal stimmt die Pfändung nicht. Laut Pfändungstabelle sind bei 1900 € netto und drei Unterhaltsberechtigten Kindern noch ca. 7 € pfändbar. Wäre schonmal ein Hunderter mehr, der dir bleibt.

Aus den anderen Angaben heraus lässt sich kein Rat geben, dafür fehlen zu viele Infos.
Warum zahlt die Ex keinen UH? Allein die Behauptung, sie verdiene zu wenig, recht für eine Verweigerung nicht aus.
Dass die erwachsene Tochter nicht zählen sollte scheint mir auch fragwürdig, die müsste eigentlich schon auch noch privilegiert sein und damit den Minderjährigen gleichgestellt.

hatte letztes Jahr eine klage gegen sie wegen Unterhalt gemacht Richter da ist nix zu holen
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#5
Typisch. Ist ja auch eine Mutter. Da ist man beim Eintreiben von Unterhalt sehr viel genügsamer. Diese Art Richter ist wohlbekannt.
Handlungsspielraum ist aber begrenzt.

Die älteste Tochter könnte bei Bedürftigkeit selbst auf Unterhalt klagen. Dann müsstet Ihr Beide zur Berechnung ran. Naja, bei dir sähe es dann Mau aus. Ob die älteste Tochter gegen die Mutter geht, ist die andere Frage.

Pfändungsfreigrenzentabelle kannst Du googlen.

Einen Titel gegen die Ex hast Du scheinbar nicht. Das ist sehr schade.

Von diesem zu zahlendem KU runter zu kommen dürften die Chancen gegen Null gehen.

Ich würde also dem Vorschlag von beppo folgen und berechnen lassen, ob aufstockendes ALGII geht.
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#6
Bei 320,- Netto plus 184,- KG bleibt nicht so viel Bedürftigkeit übrig, dass sich dafür ein Streit lohnt.

Und Jobveränderungen sind wohl mit der Inso etwas problematisch.
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#7
(24-11-2013, 21:33)beppo schrieb: Aufstockendes Hartz4 beantragen.

ok werde es mal versuchen .Hatte ich den Chancen daraufConfused
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#8
so heute Post vom ex Ra Bekommen
habe ja per Gericht ein neuen Vergleich wegen Unterhalt Kids auf gebrummt bekommen der ab 01. 04. 13 wirksam ist

Habe vorher 400 Euro wegen Mangelfall bezahlt 2 Kids (12)

da steht Für die Zeit vom 01.04.13 bis zum 30.11.13 habe ich Kinderunterhalt von MONATLICH 712 Euro zu Zahlen .
Für die zeit vom 01.04.13 hat er lediglich Unterhalt von 2735,oo Euro bezahlt
Tatsächlich hätte er aber 5696,00 Euro zahlen müssen .

Mithin ist ein Rückstand von 2961,00 Euro eingetreten .

Wir fordern ihren Mandanten auf den Rückstand bis zum 02.12.13 auf das Konto der Kindesmutter zu Überweisen .

Ratenzahlung ist er bereit sagt er .

und das alles von 1800 Euro - 712 Euro was ich ja zahlen soll .
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#9
Einen Vergleich kriegt man nicht aufgebrummt, den geht man freiwillig ein. Insolvenz ist bei laufenden Unterhaltspflichten immer problematisch. Das kleinste Problem lässt neue Rückstände auflaufen, die dann nicht mehr von der Insolvenz erfasst werden.

Hast du es als Aufstocker probiert? Das wird dich retten. Ansonsten musst du zahlen oder du wirst gepfändet, die Pfändungtabelle gilt nicht. Such mal im Forum nach §850d ZPO.
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#10
warte ja noch auf das teil vom Gericht dann werde ich es versuchen
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#11
Den Antrag zur Aufstockung hättest du eigentlich schon im April stellen sollen - dann könnte jetzt der "Rückstand" über die Einkommenanrechnung per Überprüfungsantrag rückabgewickelt werden.....(Daher immer mögliche Aufstockung sofort bei Eingang einer KU-Klage prüfen!!)

Allerdings sind vor Aufstockungsantrag auch zu prüfen,
- wie es mit Vermögen (über evtl Schonvermögen) aussieht.
- falls es weitere, verdienende erwachsene Person im Haushalt gibt?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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