07-12-2013, 08:25
Der DNA-Test hatte nachgewiesen, dass der vorgebliche Vater nicht der Vater sein konnte. Deshalb sass die Mutter vor Gericht, die nach wie vor steif und fest behauptete, sie sei nicht fremd gegangen.
http://www.augsburger-allgemeine.de/neub...05477.html
Nun wird zunächst einmal das aktuelle Gutachten mit dem Gutachten verglichen, dass der Vater schon einmal für seine ältere Tochter abgab.
Sollten sich die Unterschiede aufzegen, dann ist der Vater dran.
Komischerweise werden in diesem Fall alle Möglichkeiten ausgeschlossen, bevor die Kindesmutter verurteilt wird. Das halte ich auch für richtig. Aber warum geht das bei Vätern nicht genauso. Urteil nur, wenn das Vergehen absolut zweifelsfrei fest steht.
lg
Robert
http://www.augsburger-allgemeine.de/neub...05477.html
Nun wird zunächst einmal das aktuelle Gutachten mit dem Gutachten verglichen, dass der Vater schon einmal für seine ältere Tochter abgab.
Sollten sich die Unterschiede aufzegen, dann ist der Vater dran.
Komischerweise werden in diesem Fall alle Möglichkeiten ausgeschlossen, bevor die Kindesmutter verurteilt wird. Das halte ich auch für richtig. Aber warum geht das bei Vätern nicht genauso. Urteil nur, wenn das Vergehen absolut zweifelsfrei fest steht.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.