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Hallo Miteinander,
nach dem letzten Kinderwochenende hat die KM die 3 Kinder nicht mehr in ihre Wohnung gelassen - seitdem wohnen die 3 Kinder bei mir. Das zuständige JA ist bereits informiert, da die KM die mobile Erziehungsberatung in Anspruch genommen hatte.
Was ist in so einem Fall alles zu tun und beachten?
Vielen Dank für die zahlreichen Tipps und Hinweise bereits an dieser Stelle.
VG Neustart
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Viel formales. Kindergeld beantragen, Einwohnermeldeamt, Schulen, Adressen. Gibt es irgendetwas Schriftliches von der Mutter betreffend den Aufenthalt der Kinder? Schriftliche Aussagen, nach denen sie zustimmt, dass die Kinder bei dir leben? Wie siehts mit dem Unterhalt aus, den du bisher bezahlt hast, ist der tituliert? Betreuung der Kinder?
Normalerweise ist in so einer Situation die grösste Gefahr, dass es sich die Mutter doch noch anders überlegt und die Kinder wieder zurückzerrt. Was auch oft genug gelingt, wenn es schnell passiert.
Was hat denn zu der jetzigen Situation geführt?
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Ersteinmal herzlichen Dank für die sehr schnelle Rückantwort: ich habe eine E-Mail erhalten, dass Sie krank sei ......
ausschlaggebend ist hierfür meine gesundheitliche Befindlichkeit. Ich bin am Ende meiner Kräfte angelangt und kann somit meine elterliche Sorgepflicht im erforderlichen Umfang nicht mehr wahrnehmen. Ich falle aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend aus, damit trägst du zuerst einmal die "elterliche Sorge". Über diesen meinen Schritt habe ich das JA in Kenntnis gesetzt.
Es war Tenor aller Gesprächsbeteiligten bei JA, dass das Kindswohl durch die Unterbringung in das Landschulheim X die bestmöglichste Lösung darstellt. Die Unterbringung in einem Landschulheim habe ich mittlerweile verworfen, da die Kinder verhaltensauffällig sind.
Die Scheidung ist rechtskräftig - Unterhaltszahlung und Umgang sind in der Scheidungsfolgenvereinbarung dokumentiert worden. Die (Nachmittags-)Betreuung der Kinder ist mit Hilfe des JA sichergestellt worden.
VG Neustart
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das mit der verhaltensauffälligkeit legt sich wieder, wenn die kinder wieder eine normale nicht krankheitsdurchflutete umgebung um sich haben. du mußt halt etwas strenger sein, dann norden die sich schon wieder.
nimm aber alle hilfe vom JA in anspruch und lasse prüfen, ob das ABR dir übertragen werden kann!
bb
netlover
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Wie alt sind die Kinder?
Das Wort "vorübergehend" klingt so, wie wenn sie die Kinder eine Zeitlang woanders parken will und dann zurückholen, wenn ihr wieder danach ist. Was hat sie, etwas Psychisches?
Da die Unterhaltszahlungen durch einen Titel fixiert sind, muss das früher oder später abgeändert werden. Auch wenn die Kinder bei dir sind und du nichts zahlst, laufen Schulden auf. Solche Zahlungsverpflichtungen gelten weiter, auch wenn die Gründe dafür weggefallen sind. Mach das trotzdem nicht sofort und verlange sofern machbar auch nicht sofort Unterhalt. Die Mutter wird sonst schnell feststellen, dass der Unterschied zwischen kassieren und zahlen müssen gigantisch ist (pro Kind 700-900 EUR, statt Kindergeld und Unterhalt kassieren plötzlich Unterhalt zahlen und kein Kindergeld mehr) und ungeachtet ihrer gesundheitlichen Situation schnell wieder auf der "kassieren" Seite sitzen wollen.
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Weshalb war die Unterbringung im Landschulheim überhaupt eine Option?
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(08-03-2014, 11:37)wackelpudding schrieb: Weshalb war die Unterbringung im Landschulheim überhaupt eine Option?
bin beruflich stark gebunden und die Betreuung von 3 Kindern zu organisieren - braucht einen zeitlichen Vorlauf
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(10-03-2014, 13:37)Neustart schrieb: bin beruflich stark gebunden ...
Wie siehst Du jetzt die Situation: Sollen die Kinder auf Dauer bei Dir bleiben?
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(10-03-2014, 14:46)wackelpudding schrieb: (10-03-2014, 13:37)Neustart schrieb: bin beruflich stark gebunden ...
Wie siehst Du jetzt die Situation: Sollen die Kinder auf Dauer bei Dir bleiben?
ja - die sind 9 / 11 / 15
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Und wo wollen die Kinder sein?
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11-03-2014, 00:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-03-2014, 00:23 von neustart.)
(10-03-2014, 23:56)wackelpudding schrieb: Und wo wollen die Kinder sein?
Diese Frage habe ich auch schon gestellt - der "Große" will beim Papa bleiben und "die Kleinen" wissen es nicht.
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Welchen Zeitraum meint denn die Mutter, wenn sie von "vorübergehend" spricht?
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