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Umgangsaussetzung
#1
Wer noch immer der Meinung ist, ein Kind brauche seinen Vater, wird HIER eines Besseren belehrt.

Von wegen "Kinder brauchen beide Eltern"!
Ein Kind braucht eine dem Vater wohlgesonnene Mutter.

Gut, dass MIR eine solche Rechtsprechung nie begegnet ist.....
Mir fallen kindeswohlorientiertere Lösungen ein, wie einem Kind in solchen Fällen "der Druck genommen werden könnte".
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#2
Seit diesem unseeligen Spruch vom "ethischen Recht der deutschen Mutter auf ihr Kind" ist es halt gerichtliche Praxis in Deutschland, Kinder im Zweifel ihren Müttern zu opfern.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#3
ich habe ja in meinem aktuellen Umgangs-/Ordnungsgeldverfahren neben der Möglichkeit, meine Tochter mehr in die Umgangsangelegenheiten einzubeziehen um zu verhindern, dass mütterlicher Boykott ursächlich ist für künftige Ausfälle, auch die Möglichkeit zu einer Generalabrechnung. ...
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#4
Das Urteil ist ein Skandal! Der Vater haette wahrscheinlich das Sorgerecht beantragen muessen um das zu verhindern. Dann haette man es ihm zusprechen koennen und der Mutter das Umgangsrecht einraeumen koennen. Man kennt jetzt die ganze Akte nicht, wenn er natuerlich das Sorgerecht nicht beantragt hat, kann man es ihm auch nicht zusprechen...
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#5
Soviel zum "Rechtsanspruch" auf Umgang....
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#6
Mir ist ein Fall bekannt, in welchem

1. die Mutter extra zuvor auf Anraten eines korrupten Umgangspflegers in den Dunstkreis jenes femifaschistisch agierenden OLG zog, und

2. das Kind danach, im Wissen der skandalösen Entscheidung(en) dieses OLG von demselben korrupten Umgangspfleger (seines Zeichens "Rechtsanwalt" für Strafrecht) in dessen Dunstkreis verschleppt wurde, um den "Wohnsitz" des Kindes dort zu begründen und exakt wie von Gerald zitiert entscheiden zu können.

In dem mir bekannten Fall geschah dies sogar, ohne dass es eine mündliche Anhörung gab.

Es war allerdings nicht der 9., sondern ein anderer "Senat", was die Sache nicht eben besser macht.
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#7
(15-03-2014, 16:20)Gerald Emmermann schrieb: ich habe ja in meinem aktuellen Umgangs-/Ordnungsgeldverfahren neben der Möglichkeit, meine Tochter mehr in die Umgangsangelegenheiten einzubeziehen

Du lässt Deine Tochter aktiv teilhaben am Umgangsprozess? Ist das nicht etwas viel für ein Kind?! Huh
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#8
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Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#9
(16-03-2014, 03:09)Clint Eastwood schrieb:
(15-03-2014, 16:20)Gerald Emmermann schrieb: ich habe ja in meinem aktuellen Umgangs-/Ordnungsgeldverfahren neben der Möglichkeit, meine Tochter mehr in die Umgangsangelegenheiten einzubeziehen

Du lässt Deine Tochter aktiv teilhaben am Umgangsprozess? Ist das nicht etwas viel für ein Kind?! Huh

Sie ist dreizehn Jahre alt.
Die Mutter will noch immer bestimmen (und macht das ja auch).
Aber bei einem Teenager treten schon mal Probleme auf, wenn das, was Mama will nicht kongruent ist mit dem, was Teenie will Angel

Und das Problem muss gelöst werden.
Meine Tochter muss mehr Rechte erhalten. Besser noch ich. Denn ich hätte dann die Möglichkeit, mehr auf die Wünsche meiner Tochter eingehen zu können, als es die Mutter derzeit tut.

Das bedeutet nicht zwangsweise mehr Umgang. Aber mit "Dreizehn" sind Väter nicht mehr so wichtig für ihre Kinder. Da haben andere Interessen manchmal vorrang. Das müssen wir akzeptieren - auch wenn's manchmal weh tut.
Kinder müssen sich auch entwickeln können. Elterlicher Streit darf das nicht behindern.
Töchterlein muss wissen, dass ihr Vater mit "Gewehr bei Fuße" steht! Immer!
Dann entscheidet SIE wenn's drauf an kommt - und nicht ihre Mutter.

Und dann wird das Kindeswohl, von dem die Mutter nur weiß, dass sie selbst das nicht beachten muss, auch angemessen berücksichtigt.

Ich muss nur darauf achten, dass sie (die Mutter) für Alles ihre gerechte Strafe erhält.

Ich vergesse nicht.
Und ich verzeihe nicht!
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#10
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Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#11
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