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Vorlaufzeit Zwangsvollstreckung
#1
Der Eine oder Andere hat ja Erfahrung damit -

wie lange dauert es ungefähr, bis die Zwangsmassnahmen wie Kontenpfändung, Besuch vom Gerichtsvollzieher u.ä. losgehen? Nehmen wir mal an, der Pflichtige stellt im Juni 2014 die Unterhaltszahlungen ein (kein Kindesunterhalt!), weil er mit baldiger Ausreise rechnet. Hat er dann noch zwei Monate, bis es los geht? (den ersparten Unterhalt will er für seine Reisekasse verwenden).

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#2
Das hängt vom Gläubiger ab wie schnell er ist. Die Gerichte in Austria sind in solchen Sachen schnell. Die Pfändung ist schneller als der Brief vom Gericht
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#3
Vielen Dank.

Und in Deutschland?

Erster Versuch wird eine Kontenpfändung sein, die ergebnislos bleiben wird. Zweiter Versuche beim bisherigen Arbeitgeber (Drittschuldner), das Arbeitsverhältnis endet jedoch zum 30.06.2014. Danach wird dann der Gerichtsvollzieher in Marsch gesetzt, der ab 01.07. den Pflichtigen nicht mehr unter seiner alten Adresse vorfindet.

So lange sollte es noch halten.....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
Bei mir war die Androhung zur Zahlung von xxxx,-€ oder Zwangsvollstreckung. In 10 Tagen. Nach 11 Tagen war das Konto gesperrt und als ich heimkam war der Brief vom GV im Briefkasten. 2 Tage später stand der an der Haustür.

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#5
Vielen Dank, damit lässt sich jetzt planen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#6
Dir bleibt aber im "Notfall" auch noch die möglichkeit die Ratenzahlung des geforderten Gesamtbetrages auf 12 Monate zu strecken.

Sollte das in Deutschland sein.
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#7
(19-05-2014, 12:55)Arminius schrieb: Dir bleibt aber im "Notfall" auch noch die möglichkeit die Ratenzahlung des geforderten Gesamtbetrages auf 12 Monate zu strecken.

Sollte das in Deutschland sein.

Es endet die Unterhaltspflicht Trennungsunterhalt diesen Monat.

Es wird neu festgesetzt ein nachehelicher Unterhalt. Den beabsichtigt unser Pflichtiger nicht mehr zu zahlen. Umsiedlung ins Ausland ist organisiert auf den 01.07.2014.
Unser Pflichtiger stellt sich die Frage, ob er für Juni Unterhalt zahlen soll oder von dem Geld sein Flugticket.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#8
Ist die Forderung tituliert? Wenn nein, dann müsste ja erst die Mahnung, Aufforderung und das gesamte Brimborium los gehen.

Angenommen, du überweist "aus Versehen" :-) auf die falsche Kontonummer, dann kommt das Geld höchst wahrscheinlich zurück und gleichzeitig hast Du auf dem Kontoauszug die Belastung. Da geht es erst mal Tage ohne große Aktivitäten weiter und alle drehen sich im Kreis :-)

Dass die Kohle im nächsten Kontoauszug wieder drauf kommt, sieht ja keiner ...

@raid, das überweisen von Unterhalt habe ich gestern auch so gemacht. Ist total cool, denn da bekommt Sohnemann erst mal die Dimensionen mit und er darf selbst eintippen.

Demnächst überweisen wir den Unterhalt tranchiert(ist mir erst heute Morgen gekommen);
50 EUR Unterhalt (1) Juni verwendengsvorschlag neue Turnschuhe
15 EUR Unterhalt (2) Juni verwendengsvorschlag neue Stifte und Federmäppchen, Schulsachen
30Eur Unterhalt (3) Juni verwendengsvorschlag Dauerkarte Freibad
... Fußball...
... Rest !
(... Ich stelle mir da gerade dein Jugendamt dabei vor ... )

Bin gespannt, wie lang der Sohnemann sich von der alten mit "dafür haben wir kein Geld" abspeisen lässt.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#9
Der Zeitplan Deines Kumpels dürfte kein Problem sein. Das kommt hin. Bis der GV da ist und alles erfragt ist usw usw bla bla bla, ist dein Kumpel raus aus dem Land ;-)
Glückwunsch.

@Raid / CheGuevara: Ich überweise auch immer in "Ratren" ;-) . Der Amstrichter hatte mich zwar mal aufgefordert das zu unterlassen, weil es so viel Arbeit machen würde, aber es war ja nur eine Aufforderung ;-)

Und in den Betreff kommt dann bei der Lehrerin: z.B. "Sponsoring für Kindesentzug" oder "Unterhalt für umgangsboykottierende Mama". Und das eben in mind. 3 Raten ;-)
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#10
(19-05-2014, 12:55)Arminius schrieb: Dir bleibt aber im "Notfall" auch noch die möglichkeit die Ratenzahlung des geforderten Gesamtbetrages auf 12 Monate zu strecken.

Sollte das in Deutschland sein.

Das geht aber nur, wenn der Gläubiger das mitmacht. Wenn er nicht
will, dann nicht.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#11
Es lässt sich überhaupt nix planen; die Überwachung des Regimes ist total; mein Urteilsspruch war Mittwoch gegen 10:30 h;
das Urteil musste also noch geschrieben werden; es lag am Donnerstag morgen beim Anwalt.
Die haben geschnallt dass ich alles gegen die Wand fahren lasse und ganz schnell reagiert.
Und da ich somit weiß (auch durch andere Hinweise) dass bei mir alles überwacht wird, wurde ich schlauer.
Ach ja; ich kenne da einen Oberspitzel der wirklich alles brühwarm der "getrennten Gewalten (!)" mitteilt; er bekommt
von mir öfter mal was zugesteckt damit gewisse Leute etwas mehr Arbeit haben.

Es soll hier niemand denken dass er eine Vorlaufzeit in irgendeiner Weise einschätzen kann; die reagieren wie sie holen können;
und erst wenn ihr ruiniert oder bei euch ein gewisser M-Hintergrund vorhanden ist fallen die Maßnahmen gering aus; es gibt
nichts verlogeneres und boshafteres als ganz gewisse Mitmenschen
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