02-07-2014, 20:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-07-2014, 20:06 von Camper1955.)
Auch gegen das Jugendamt kann ein Ordnungsgeld verhängt werden, wenn es nicht alles tut, den Umgang mit den Eltern zu fördern.
Die Aussage alleine: Kind will nicht, genügt nicht.
http://blog.beck.de/2014/07/02/ordnungsg...estsetzbar
lg
Robert
Die Aussage alleine: Kind will nicht, genügt nicht.
http://blog.beck.de/2014/07/02/ordnungsg...estsetzbar
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.