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Rückstände nicht titulierter Unterhalt
#1
Mich würde mal interessieren, wie lange zurück Unterhalts"rückstände" geltend gemacht werden können. Knackpunkt dabei, der Unterhalt ist nicht tituliert, jedoch mit Inverzugsetzung in einer bestimmten Höhe gefordert.

Gibt es da Fristen,Stichwort Schuldnerschutz?

Kennt jemand die Berechnung für die Haftungsquoten beim Mehrbedarf?
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#2
Wenn sich nach der Inverzugsetzung nichts mehr getan hat, würde ich von 12 Monaten ausgehen.
Wenn doch, entsprechend später.
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