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Moin zusammen,
habe mal eine Frage an die Spezialisten hier:
Seit nunmehr über 2 Jahren liegt meine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Zunächst bekam ich Mitteilung aus dem "Allgemeinen Register" mit entsprechendem AZ, dann die Nachrcht, dass die Verfassungsbeschwerde der zuständigen Richterkammer zur Entscheidung über die Annahme vorgelegt wurde, versehen mit einem neuen AZ aus dem Verfahrensregister.
Spricht die Tatsache, dass es inzwischen 2 Jahre dauert, in irgendeiner Weise für sich....?
Dank im Voraus für eure Antworten!
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Nicht zwingend. Das BVerfG wurde schon 2011 vom
EMGR wegen überlanger Verfahrensdauer gerügt (6 Jahre).
Die Schlagzahl ist deswegen nicht unbedingt deutlich nach
oben getaktet worden.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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@Sixteen Tons: Ja, das habe ich gelesen. War allerdings auch kein "Familienrechts-Verfahren" - da gilt wohl auch am BVerfG der Beschleunigungsgrundsatz, hoffe ich jedenfalls :-)
Man(n) darf aber wohl, nicht ganz unberechtigt, davon ausgehen, dass eine Beschwerde, die zwei Jahre dort liegt, aus gutem Grund noch dort ist.....!?!?
Nein, davon darfst Du nicht ausgehen. Ob die das zur Entscheidung annehmen, kommt einem 6-er im Lotto gleich.
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Die Wartezeit spielt keine Rolle. Da aber ohnehin eher im Promille- wie im Prozentebereich der Beschwerden positiv entschieden wird, sollte die Wartezeit das geringere Problem sein. Fast immer werden sie gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Da kann man noch froh sein, wenn man nicht eine Missbrauchgebühr obendrauf kriegt.
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21-07-2014, 16:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-07-2014, 16:58 von sorglos.)
Die Verweisung aus dem "allg. Register" an zuständige Richterkammer ist eher ein positives Zeichen. Sagt allerdings natürlich nichts darüber, ob sie den angenommen wird. Beschleunigungsgebot gilt beim BVerfG nicht.
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@King
Um was ging es denn? Wenn es nicht um irgendeine krasse Ungerechtigkeit ging, bei der jemand direkt durch Verfassungsorgane an Leib- und Leben beschädigt wurde oder die Sache nicht grundsätzlicher Natur im öffentlichen Interesse ist, würde ich meine Zeit nicht aufs Warten vergeuden.
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Konkret um Artikel 6 und 3 in einem Sorgerechts-Verfahren.....
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(21-07-2014, 19:55)King-Julien schrieb: Konkret um Artikel 6 und 3 in einem Sorgerechts-Verfahren.....
Das meinte ich - vergiss es und versuch die Sache anders anzugehen. Wenn Du wider Erwarten Erfolg hast, spendier ich Dir für eine Kopie von Antrag und Beschluss eine Flasche Whisky im Wert bis 70€
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@Petrus: Bei soviel Pessimismus steige ich in die Wette doch mal ein. :-)
Allerdings würde ich dann ggf. ein anderes, "geistvolles" Getränk gleichen Wertes nehmen.....
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Ok - das Getränk ist Deine Wahl. Eine Wette ist es ja nicht, weil ich n8chts bekomme, wenn ich gewinne.
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