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Schwerer Schock in der Schweiz: Dass Mütter in Einzelfällen die Kinder nicht mehr wie einen persönlichen Schminkkoffer ungefragt einpacken und deportieren können, ist ein harter Schlag:
http://www.zeit.de/2014/52/sorgerecht-sc...gelartikel
"Dass es für einen Umzug das Einverständnis des Expartners bedürfe, gebe den Vätern jetzt ein "Macht- und Erpressungsinstrument in die Hand", das schlicht "skandalös" sei."
Wie konnte es nur so weit kommen? Der Umzug der Mutter mit den Kindern ist natürlich nie ein Macht- und Erpressungsinstrument. Und Gleichberechtigung bedeutet, dass alle Frauen das gleiche Recht auf "ihre" Kinder haben und Väter dasselbe Recht wie alle Väter, nämlich keins. Unterhalt zahlen reicht vollauf. Wie kommen die Lumpen darauf, irgend etwas mitentscheiden zu wollen? Höchste Zeit, das wieder zurechtzurücken.
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25-12-2014, 10:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-12-2014, 12:30 von Skipper.)
Moin.
Für neue oder weniger informierte User könnte Dein Beitrag, p, mißverständlich sein.
Ich denke, es ist gut, Satire besser zu kennzeichnen.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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Dabei gibt es für dieses Problem doch eine ganz einfache Lösung:
Sie lässt die Kinder einfach beim Vater wohnen und genießt dann selbst die komfortablen Umgänge zwischen Bern und Zürich.
Kann nur sagen, was hier in der ach so schönen Schweiz in puncto Väterdiskriminierung abgeht, ist unglaublich.
In Fragen die Kinder betreffend sprechen die Blockparteien SVP; CVP; FDP; SP die Macht grundsätzlich den Frauen zu. Zuletzt hat der Ständerat (mehrheitlich von Männern besetzt) OHNE Gegenstimme das neue Unterhaltsrecht noch einmal weiter verschärft!!!! Neu darf man jetzt den Vätern auch die Altervorsorge abschöpfen, wenn Ansprüche der Ex-Frau zu befriedigen sind.
Weiterhin darf vollkommen selbstverständlich die Kohle der neuen Partnerin abgezwackt werden, wenn die Ansprüche der Erstfrau nicht befriedigt sind. Alles ein totaler Wahnsinn hier.
Die Männer hier, vor allem wenn sie in Amt und Würden sind, also Parteisprecher..., Richter, Behördenmitglieder..... , schlagen vor den Frauen die Hacken zusammen und würden sich, falls ihnen mal was freundliches über Männer über die Lippen käme, allesamt vor lauter Angst als politisch inkorrekt angesehen zu werden, in die Hose pissen.
Pro Mann oder pro Vater zu sprechen hat der Mainstream als politisch inkorrekt gebrandmarkt. In der Werbung dürfen Männer als Flaschen hingestellt werden, als Flaschen die im Altglascontainer entsorgt werden. Da sagt niemand was dagegen. .... Ist wie im Mittelalter, vor allem bei den Gerichten.
Habe alles selbst so erlebt, es am eigenen Leib erfahren und höre es immer wieder von anderen Vätern!!!!
Das Wohl der armen Alleinerziehenden, der Frauen und ihrer Ansprüche auf ..... ist hier Staatsdoktrin!!!
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(25-12-2014, 12:50)zeitgenosse schrieb: Zuletzt hat der Ständerat (mehrheitlich von Männern besetzt) OHNE Gegenstimme das neue Unterhaltsrecht noch einmal weiter verschärft!!!! Neu darf man jetzt den Vätern auch die Altervorsorge abschöpfen, wenn Ansprüche der Ex-Frau zu befriedigen sind.
Das ist ein anderes Thema und gehört in diesen Thread: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=9105
Nach obigem Artikel über das gemeinsame Sorgerecht würde mich vielmehr interessieren, wie die Praxis jetzt bezüglich Aufenthaltsbestimmung nach Trennung tatsächlich aussieht. War das ein Einzelfall, was im Artikel beschrieben wird? Gibt es Medienbeiträge, in denen Väter zu Wort kommen, die trotzdem die Kinder schnell gegen ihren Willen losgeworden sind?
at p
Die jetzt aufgegleiste Verschärfung ist mit der letztjährigen Einführung der gS verkoppelt worden - und so gesehen ist es mehr eine Fortführung des im Titel erwähnten Themas :-)
Von der Praxis bezüglich der Handhabung des ABR habe ich hier noch nichts mitbekommen. In den Medien geht es - wie gesagt- eher um die neuerliche Verschärfung des Unterhaltsrechts.
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Die Neue Züricher Zeitung bringt einen Artikel, in der die "Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde" ein positives Resümee für Zürich ziehen darf: http://www.nzz.ch/zuerich/zuerich-sorgerecht-1.18496777
"Neu kann die KESB auch auf einen einseitigen Antrag einer Mutter oder eines Vaters hin die gemeinsame elterliche Sorge anordnen. Im zweiten Halbjahr 2014 wurden 62 derartige Anträge gestellt und 14 Verfahren abgeschlossen.
In fünf Fällen wurde die gemeinsame elterliche Sorge von der KSEB angeordnet. In den übrigen Fällen einigten sich die Eltern während des Verfahrens auf eine gemeinsame Sorge. In keinem einzigen Fall wurde ein einseitiger Antrag von der Schutzbehörde abgewiesen.
Allgäuer führt dies darauf zurück, dass der Gesetzgeber die Schwelle für die Verweigerung der gemeinsamen elterlichen Sorge sehr hoch angesetzt hat "
Drunter noch einVerweis auf einen ein Jahr alten Artikel mit Titel "Anwälte rechnen mit Prozessflut zum Sorgerecht". War wohl nix mit der Prozessflut. Debattiert wird in der Tat mehr über das Unterhaltsrecht, auch dazu ein aktueller NZZ-Artikel: http://www.nzz.ch/schweiz/differenzen-be...1.18495323
Natürlich gehts vor allem darum, wie noch effizienter Unterhalt kassiert werden kann. Und wie in Deutschland fällt so langsam auf, dass auch ein Wechselmodell, alternierende Obhut gibt: " Kontrovers wurde darüber diskutiert, ob die alternierende Obhut, bei der Mutter und Vater Betreuungsanteile übernehmen, ins Gesetz geschrieben werden soll." Offensichtlich kommt das Wechselmodell mehr oder weniger als eine der Betreuungsmöglichkeiten ins Gesetz.
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Nicht das gemeinsame Sorgerecht ist das Problem. Das Problem sind die Behörden und die Schweiz selbst. Wäre es ein Rechtsstaat, dann würden sie nicht eine so hohe Verurteilungsquote beim EUGMR haben (5mal so hoch, wie DE pro Kopf).
Die KESB Zürich kann sich nach dem Zwischenfall mit zwei toten Kindern ( http://tinyurl.com/mvjlpyv) keine Negativpresse mehr erlauben und die Gesetzeslage bzgl. Sorgerecht ist klar - auf dem Papier sehr deutlich gemeinsame Sorge ist auszusprechen.
Warten wir ab, was die Pudel anstellen, wenn sich die Lage wieder beruhigt hat. Irgendwie glaube ich nicht, dass sich in deren Gehirnen irgendetwas geändert hat, außer dass sie einen riesen Haufen Probleme mit dem EUGMR und Vertragsstaaten der Haagener Übereinkommen haben.
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(09-03-2015, 15:53)Petrus schrieb: Nicht das gemeinsame Sorgerecht ist das Problem.
Aber Threadthema. Die Artikel der NZZ werfen die Frage auf, wieso in Zürich kein Antrag baden gegangen ist. Die Regelung im ZGB:
Art. 298b
II. Entscheid der Kindesschutzbehörde
1. Weigert sich ein Elternteil, die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge abzugeben, so kann der andere Elternteil die Kindesschutzbehörde am Wohnsitz des Kindes anrufen.
2. Die Kindesschutzbehörde verfügt die gemeinsame elterliche Sorge, sofern nicht zur Wahrung des Kindeswohls an der alleinigen elterlichen Sorge der Mutter festzuhalten oder die alleinige elterliche Sorge dem Vater zu übertragen ist.
3. Zusammen mit dem Entscheid über die elterliche Sorge regelt die Kindesschutzbehörde die übrigen strittigen Punkte. Vorbehalten bleibt die Klage auf Leistung des Unterhalts.
4. Ist die Mutter minderjährig oder steht sie unter umfassender Beistandschaft, so weist die Kindesschutzbehörde die elterliche Sorge dem Vater zu oder bestellt dem Kind einen Vormund, je nachdem, was zur Wahrung des Kindeswohls besser geeignet ist.
Es ist also kein gradueller Unterschied zum jetzigen deutschen §1626a BGB, sondern eventuelle Unterschiede sind Anwendungsunterschiede in der Praxis und dass die KSEB entscheidet, nicht ein Gericht.
Statistiken, wieviel Anträge auf gemeinsame Sorge durch unverheiratete Väter in Deutschland in alleiniger Sorge endeten, habe ich nicht gefunden. Aber eine Wirkungskontrolle der hingerotzten Gesetze ist in der deutschen Rechtwesen bekanntlich unbekannt, das überlässt man manipulierbaren Studien, ebenso wie sonst irgendeine Qualitätssicherung. Haben die hohen Damen und Herren nicht nötig, verordnen sie lieber allen anderen.
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