08-01-2015, 12:42
Hallo zusammen,
allen noch ein ruhiges und erfolgreiches Jahr!
Ich wende mich wieder an Euch mit folgender Frage:
Meine Exfrau hatte bisher auf 20 Stunden in einer Pflegeeinrichtung als Nachtschicht gearbeitet.
Seit dem 1.1.2015 hat sie auf 25 Stunden erhöht.
Ich zahle seit dem 01.01.2013 einen Kindsunterhalt von 345€ und einen Trennungsunterhalt (bis 31.12.2015) von 450€.
Zum einen stellt sich mir weiterhin die Frage der nächtlichen Betreuung meiner 10 jährigen Tochter. Bisher hatte sie entweder meine Nachbarin (73 Jahre) bei sich oder sie schlief bei Eltern einer Schulkameradin.
Beide Konstellation nerven mich gewaltig. Ich bin der Vater und habe mehrmals die Übernachtungsmöglichkeiten bei mir angeboten!
Da ich aber in der Hölle schmoren soll- so der O- Ton meiner Ex Gattin, sehe ich hier keine Möglichkeiten mein Recht einzufordern.
Die andere Frage ist: Soll ich wegen den 20 Mehrstunden im Monat ein Fass aufmachen, wohlweislich, dass ich auch seit der Gerichtsverhandlung und dem daraus resultierenden Beschluss vom 20 September 2013 zweimal in Folge eine Gehaltserhöhung erhalten habe, was im Ergebnis 600 € brutto ausmacht.
Ich gehe davon aus, dass Madame nach den verstrichenen zwei Jahren sowieso einen Gehaltsnachweis verlangen wird und dann die Karten neu gemischt werden. Ab Januar 2016 fällt der Trennungsunterhalt dann weg.
Gruß und Dank
Knecht
allen noch ein ruhiges und erfolgreiches Jahr!
Ich wende mich wieder an Euch mit folgender Frage:
Meine Exfrau hatte bisher auf 20 Stunden in einer Pflegeeinrichtung als Nachtschicht gearbeitet.
Seit dem 1.1.2015 hat sie auf 25 Stunden erhöht.
Ich zahle seit dem 01.01.2013 einen Kindsunterhalt von 345€ und einen Trennungsunterhalt (bis 31.12.2015) von 450€.
Zum einen stellt sich mir weiterhin die Frage der nächtlichen Betreuung meiner 10 jährigen Tochter. Bisher hatte sie entweder meine Nachbarin (73 Jahre) bei sich oder sie schlief bei Eltern einer Schulkameradin.
Beide Konstellation nerven mich gewaltig. Ich bin der Vater und habe mehrmals die Übernachtungsmöglichkeiten bei mir angeboten!
Da ich aber in der Hölle schmoren soll- so der O- Ton meiner Ex Gattin, sehe ich hier keine Möglichkeiten mein Recht einzufordern.
Die andere Frage ist: Soll ich wegen den 20 Mehrstunden im Monat ein Fass aufmachen, wohlweislich, dass ich auch seit der Gerichtsverhandlung und dem daraus resultierenden Beschluss vom 20 September 2013 zweimal in Folge eine Gehaltserhöhung erhalten habe, was im Ergebnis 600 € brutto ausmacht.
Ich gehe davon aus, dass Madame nach den verstrichenen zwei Jahren sowieso einen Gehaltsnachweis verlangen wird und dann die Karten neu gemischt werden. Ab Januar 2016 fällt der Trennungsunterhalt dann weg.
Gruß und Dank
Knecht