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Sieben Jahre Haft wegen Abtreibung
#1
Wenns die Mutter nicht will, bekommt sie Mitleid, Beratung und einen Termin.
Wenns der Vater nicht will, bekommt er sieben Jahre Gefängnis.
https://de.nachrichten.yahoo.com/norwege...24962.html

"Ein Norweger soll nach dem Willen der Anklage für sieben Jahre hinter Gitter, weil er seiner Ex-Freundin heimlich Abtreibungspillen in ihr Getränk gemischt und damit gegen ihren Willen das Ungeborene getötet hat."

Nicht, dass ich das billigen würde, schon gar nicht die Methode. Aber: Väter, die ungewollte Kinder (Kondome können reissen) loswerden wollen, geht gar nicht. Der soll sich mal am Riemen reissen, selber schuld, hattest deinen Spass und jetzt zahl: Vorrücken zur Unterhaltskasse. Mütter, die sie loswerden wollen, auch gegen den Willen des Vaters? Sehr einfach.
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#2
Zumindest in Deutshcland hat eine Frau vier legale Wege, der Mutterschaft zu entgehen:

die Abtreibung, die anonyme Geburt, die Babyklappe und die Freigabe zur Adoption.

Welche legalen Möglichkeiten hat ein Mann in Deutschland, der ungewollten Vaterschaft zu entgehen?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Im Grunde bin ich gegen jede Form von Gewalt.

Aber ich kann seine Tat nachvollziehen. Min. 18 Jahre Unterhaltsknast ggü 7 Jahre und bei guter Führung 2/3 Strafe.
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#4
Hallo! 7 Jahre lautete der Strafantrag.
Was wirklich dabei herauskommt, wäre abzuwarten.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#5
Schön wie wir alle sagen, dass wir gegen Gewalt sind. Muss das wirklich extra erwähnt werden? Sicher nicht. Der Mann wird bestimmt 5 Jahre Knast bekommen. Da wird ein Exempel statuiert, dass es keine Nachahmer findet. Die Idee an sich könnte fast genial sein. Das ist Deutschland auch vorstellbar, weil die Pille danach in Kürze frei im Handel zu kaufen gibt.

Ich bin vasektomiert ...
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#6
(11-03-2015, 20:36)Leutnant Dino schrieb: Da wird ein Exempel statuiert, dass es keine Nachahmer findet.

Ich wollte den Ursprungsbeitrag nicht unnötig aufblasen, aber die "Pille danach" wird bald rezeptfrei. Die können auch Männer legal und anonym kaufen und es liegt für Einige sicher nahe, sie nach gewissen Unfällen der Bettpartnerin an den Tagen "danach" unterzujubeln. Sind bloss Hormone, schmecken neutral und lassen sich gut in jedem Lebensmittel verstecken. Wird ein interessantes juristisches Problem, wenn eine Frau mal rausfindet, dass sie eine verabreicht bekam. Eine Schwangerschaft ist dann nämlich noch nicht offiziell festgestellt, somit kommt auch ihr Abbruch in Beweisnöte. Solche Nebenffekte haben die Frauenrechtlerinnen, die jahrelang für die Rezeptfreiheit der "Pille danach" Lobbyarbeit betrieben haben sicher nicht bedacht :-)

Aber nochmal: Ich plädiere statt unethischem Verhalten für sichere Verhütung (Vasektomie) oder Verhalten, das nicht zu einer Schwangerschaft führt.
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#7
(11-03-2015, 21:20)p__ schrieb: Wird ein interessantes juristisches Problem, wenn eine Frau mal rausfindet, dass sie eine verabreicht bekam. Eine Schwangerschaft ist dann nämlich noch nicht offiziell festgestellt, somit kommt auch ihr Abbruch in Beweisnöte. Solche Nebenffekte haben die Frauenrechtlerinnen, die jahrelang für die Rezeptfreiheit der "Pille danach" Lobbyarbeit betrieben haben sicher nicht bedacht :-)
Ich vermute, dass einige diese neue "Option" ähnlich nutzen werden. Inwiefern ist die Schwangerschaft nicht offiziell festgestellt? Sobald eine Frau beim Arzt war, ist dies doch der Fall?


Zitat:Die Verteidigung plädierte auf mildernde Umstände. Dazu gehörten das Geständnis seines Mandanten sowie die Tatsache, dass der 25-Jährige bereits ein Kind aus einer anderen Beziehung habe, sagte Anwalt Tore Angen "Adresseavisen".

Sehr interessant! Er war wohl schon vorher mit dem Unterhaltsrecht in Kontakt geraten und ihm war deswegen wohl bewusst, dass es ein finanzielles Fiasko geben wird, sollte seine Ex ihm auch noch ein zweites Kind bescheren. Inwiefern sich das erste Kind "strafmildernd" auswirkt ist mir nicht so ganz klar. Sah man durch ein strenges Urteil die Unterhaltszahlungen gefährdet?
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#8
Was würde das in Deutschland für ein Straftat bestand sein?

Tötung? Wer weiß denn, dass es zur Zeugung kam?
Vorsätzliche Körperverletzung ? Ist doch Arznei ...?

Wäre das dann justiziabel?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#9
Ich vermute mal vorsätzlicher Schwangerschaftsabbruch. Tötung nicht, meines Wissens wird ungeborenes Leben erst ab einer bestimmten Schwangerschaftswoche als "Mensch" gezählt, vorher ist somit auch kein Mord o.ä. möglich juristisch
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#10
(11-03-2015, 21:20)p__ schrieb: Ich wollte den Ursprungsbeitrag nicht unnötig aufblasen,...
Es werden auf jeden Fall eine Menge dicker juristischer Blasen werden.

(11-03-2015, 21:20)p__ schrieb: Wird ein interessantes juristisches Problem, wenn eine Frau mal rausfindet, dass sie eine verabreicht bekam.
Von daher befürworte ich die Pille danach! Nicht umsonst haben sich die Gutmenschen der deutschen
PolitikerInnen bis zum Schluss mit Händen und Füssen dagegen gewehrt!

(11-03-2015, 21:20)p__ schrieb: Aber nochmal: Ich plädiere statt unethischem Verhalten für sichere Verhütung (Vasektomie) oder Verhalten, das nicht zu einer Schwangerschaft führt.
Schon klar. Aber endlich kann Mann ein klitzekleines Bisschen an Gleichberechtigung erreichen. Angel

Es geht in die Richtung eines "Witzes", der mir spontan einfällt.

Frau Richterin. Grundsätzlich steht mit Kindergeld zu, weil ich ja Kinder machen kann!

Oder nicht? Oder doch? Big Grin
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#11
Ist eigentlich klar, dass auch ein Mann die "Pille danach" wird kaufen können/dürfen?
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#12
(11-03-2015, 22:38)CheGuevara schrieb: Was würde das in Deutschland für ein Straftat bestand sein?

Zitat:§ 218 Schwangerschaftsabbruch

(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter



1.gegen den Willen der Schwangeren handelt oder 

2.leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht. 


(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

(4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#13
Alles bekannt. Aber der Punkt ist ein anderer. Ich schildere es mal mit einem Beispiel.

Szene: Verhütungspanne mit der Affäre in der gefährlichen Zeit passiert. Schatzi meint, wäre ja nicht so schlimm, Männern müsse man ihr Väterglück eben aktiv nahebringen und sie wäre gerne Hausfrau, Mann verdiene ja genug. Mann hört gut zu, kauft "Pille danach" am "Tag danach" rezeptfrei, bröselt sie Schatzi ins Dessert.

Eine Schwangerschaft stand zu dem Zeitpunkt, einen Tag nach dem Unfall, noch gar nicht fest. Der funktioniert erst zwei, allerfrühestens eine Woche nach dem Unfall. Ein Abbruch ist also nicht beweisbar. Die vom Mann erwünschte Wirkung kann die Sache trotzdem haben - Unterhalt, Hausfrau und Mutter lösen sich in Rauch auf. Die Beweisführung wäre auch schwierig, selbst wenn Schatzi einen Wunder-Schwangerschaftstest machen würde, der sofort anschlägt. Dann würde Aussage gegen Aussage stehen, denn diese Tests konservieren das Ergebnis nicht.
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#14
Sie macht ein Foto vom Schwangerschaftstest...
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#15
Ihrem? Oder doch von einer schwangeren Bekannten?
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#16
Ob eine Frau schwanger war, lässt sich zum Beispiel anhand der Blutwerte und anderer Dinge feststellen. Da ist nichts mit Aussage gegen Aussage. Den hormonellen Nuklearsprengkopf in Form einer Abbruchspille kann man auch noch eine Zeit lang nachweisen. Letzeres wird übrigens auch im verlinkten Text angedeutet

Man sollte nicht so einen Unfug in die Welt setzen und damit etwa noch andere Leute zu Unfug verleiten.
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#17
sie wird ja nicht gleich am nächsten Morgen zu Arzt rennen sondern erst dann falls ihre Regel ausbleibt.

Und die bleibt ja nicht aus, denn das Teil wird ihr gleich am nachsten Morgen zärtlich ins Dessert gemischt, pronto.
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#18
Die Pille danach wirkt wie bald nach Geschlechtsverkehr? Der sollte nicht länger her sein als...?
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#19
Sicher wäre es kontraproduktiv, gegen die Schwangerschaft an zu wettern. Nutzt gar nichts und begründet Motive.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#20
(12-03-2015, 14:03)Gualterius schrieb: Die Pille danach wirkt wie bald nach Geschlechtsverkehr?

http://de.wikipedia.org/wiki/Pille_danach . Sie wirkt sofort und dann...
Mittel 1: "...bis spätestens 72 Stunden (drei Tage) nach dem Geschlechtsverkehr". Längst rezeptfrei in fast allen EU-Ländern, USA und anderen.
Mittel 2: "...innerhalb von 120 Stunden (fünf Tage) nach dem Geschlechtsverkehr".  Europäische Arzneimittel-Agentur empfiehlt Aufhebung der Rezeptpflicht.

Für Männer bisher in D alle nicht zu bekommen.
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#21
Also Vasektomie finde ich da weitaus besser als die "Pille danach" unterzujubeln.

Mann will kein Kind untergejubelt bekommen und sollte eigenverantwortlich auch gegenüber Frau so handeln.

Ist viel entspannter :-)
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#22
Pille danach ist in so einem Fall sowieso eher eine Seltenheit.
Wenn frau nicht schwanger werden will, holt sie sich das. Wenn nicht gilt rein gespritzt ist reingespritzt.

Bis man dann eine Pille danach besorgt hat und die der Freundin ins Essen/Trinken mischen kann vergehen Tage, dann ist es meist zu spät.

Also muss man sich die echten Hormonbomben besorgen und bei denen muss man fast mit Aufdeckung rechnen, das Einzigste was da noch helfen könnte ist, dass es keinen schlüssigen Beweis geben könnte, wer es untergemischt hat.

Da ist vasektomie in jedem Fall eintspannter und vor allem nicht sichtbar...
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