Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Berechnung Ehegatten"unterhalt" (obwohl Kinder beim Vater)
#1
Hallo,

bitte um Rat in folgendem Fall. Bundesland NRW. Es handelt sich um einen wirklichen Fall und ich habe den Eindruck, dass
das Jobcenter hier dem Kindesvater übel mitspielen will.

Bitte euch Experten um Ratschläge, Tipps und Berechnungen.

Ehepaar mit 2 Kindern, Kinder (5 und 7). Die Eltern leben getrennt, die Scheidung ist noch nicht beantragt. Der Vater ist knapp 30 Jahre
und arbeitet Vollzeit.

Gehalt : Netto: ca. 1552 Euro + Kindergeld

Der Vater hat das alleinige Sorgerecht (die Frau hat das abgegeben). Die Frau ist krank (u. a. magersüchtig, depressiv); ob Sie über ausreichende
Nachweise verfügt, dass Sie wirklich nicht mehr arbeiten kann ist nicht bekannt...
(Kann man auch über diese Schiene Druck machen ?)

Der Vater erhielt nun folgendem Brief vom Jobcenter:



"Unterhalt für Ihre getrennt lebende Ehefrau …(Die Frau ist 30 Jahre)



Ihre getrennte lebende Ehefrau (..) erhält erhält nach wie vor Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2.


Über die fortwährende Hilfegewährung wurden Sie mit dem schreiben vom 09.02.15
unterrichtet.


Gem. Par. 1613 BGB besteht die Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt.


Anhand der mir vorliegenden Unterlagen habe ich eine Unterhaltsberechnung vorgenommen,
die Sie als Anlage erhalten.


Danach sind Sie in der Lage Ehegattenunterhalt von monatlich 218 Euro zu zahlen.



Da Ihre Kinder bei Ihnen leben, übernehmen Sie den Betreuungsunterhalt und sind zunächst zum Barunterhalt nicht verpflichtet.


Dadurch dass Ihre getrennt lebende Ehefrau nicht in der Lage ist, Kindesunterhalt zu zahlen,
müssen Sie die Ausfallleistungen übernehmen.


Vorrangig ist jedoch die In Anspruchsname von Unterhaltsvorschussleistungen die das Jugendamt..
gewährt...
(Anmerkungen: wurden diesen Monat beantragt),sodass Sie nur noch für den ungedeckten Betrag von 92 € pro Kind aufkommen müssen.)


Ich empfehle Ihnen daher unverzüglich einen Antrag auf Leistungen bei der Unterhaltsvorschusskasse zu stellen (sofern dieses noch nicht geschehen ist)...


Ich fordere Sie auf, ab Mai 2015 monatlich 218 Euro Unterhalt an Ihre getrennt lebende Ehefrau zu überweisen."

Danke für eure Hilfe.

P. S.:: Wo liegt eigentlich in dem Fall die Grenze für Prozesskostenhilfe ?
Das Los der Frauen - Bügeln und gebügelt werden  :P
Zitieren
#2
Lass doch die vielen sinnlosen Leerzeilen raus, das macht das Lesen mühsam.

- Forderung JC: Ja, die fordern immer, egal ob tatsächlich etwas zu zahlen ist, sobald jemand Geld von denen will der was mit dir zu tun hat. Erstmal Forderungen stellen ist deren Motto. Das sagt nichts über die Rechtmässigkeit der gemachten Forderungen aus!
- ob die 218 EUR realistisch sind, kann man ohne Kenntnis der Berechnung nicht sagen. Da du aber keinen Kindesunterhalt erhälst, ist dir ein Betreuungsbonus zuzurechnen. Hat den das JC eingerechnet?
- Verfahrenkostenkostenhilfe: Siehe http://www.pkh-rechner.de
Zitieren
#3
Zitat:Sehr geehrtes Jobcenter,


nach meinen Erkenntnissen ist Frau X aufgrund mehrerer Erkrankungen nicht erwerbsfähig. Es wird daher bestritten, dass sie Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hat.

Sollte sie dennoch erwerbsfähig sein, so wird festgestellt, dass sie gegenüber den Kindern x und y barunterhaltspflichtig ist und einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegt. Diesen gesetzlichen Pflichten kommt sie derzeit nicht nach. Daher ist ein Unterhaltsbegehren ihrerseits gemäß 1579 BGB grob unbillig und daher abzuweisen.

Bezüglich der Erfüllung Ihrer sozialrechtlichen Pflichten Frau x in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln, sodass sie in der Lage ist ihrer Unterhaltspflicht den Kindern x und y gegenüber nachzukommen, habe ich mir den 01.05.2015 vorgemerkt.

Beste Grüße


Dem Hinweis Unterhaltsvorschuss zu beantragen sollte er natürlich folgen, auch wenn er vom Jobcenter kommt.
Zitieren
#4
Hallo p,

sorry bin neu hier. Sollte übersichtlich sein.
Es betrifft mich nicht, sondern einen Bekannten.
Ich bin leider kein Experte, kenne die Zahlen aktuell nur auf Zuruf,
Den Bescheid (im original habe ich noch nicht gesehen), werden den erst am WE ansehen können.
Habe die Zahlen nochmals aktualisert
Nochmals: Die Kinder leben beim Vater, der Vollzeit arbeiten geht.
Die Berechnung sieht lt. Jobcenter wie folgt aus:
1663,68 € Nettolohn
  • 61,60 € berufsbedingte Ausgaben
    + 184 € Kindergeld Kind 1
    + 180 € Unterhaltsvorschuss (der erst beantragt wurde)
    + 184 € Kindergeld Kind 2
    + 133 € Unterhaltsvorschuss (der erst beantragt wurde)
    - 2x92 € Auskehrung des Kindergeldes
    Die Frau : 880 € (Selbstbehalt)
Verteilungsergebnis:
1100 € Ehemann
353 € Ehefrau
317 € Kind 1
317 € Kind 2
Könnt Ihr damit etwas anfangen ?

nach meinen Erkenntnissen ist Frau X aufgrund mehrerer Erkrankungen nicht erwerbsfähig. Es wird daher bestritten, dass sie Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hat.Sollte sie dennoch erwerbsfähig sein, so wird festgestellt, dass sie gegenüber den Kindern x und y barunterhaltspflichtig ist und einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegt. Diesen gesetzlichen Pflichten kommt sie derzeit nicht nach. Daher ist ein Unterhaltsbegehren ihrerseits gemäß 1579 BGB grob unbillig und daher abzuweisen.Bezüglich der Erfüllung Ihrer sozialrechtlichen Pflichten Frau x in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln, sodass sie in der Lage ist ihrer Unterhaltspflicht den Kindern x und y gegenüber nachzukommen, habe ich mir den 01.05.2015 vorgemerkt.

Verstehe ich deine Strategie richtig ? Da Sie nicht erwerbsfähig ist, hat Sie beim Jobcenter nichts zu suchen, müsste eigentlich eine Rente beantragen...
Wird diese wiederrum nicht genehmigt, kann Sie ja nicht komplett erwerbsunfähig sein...? Smile
Nochmals der Fall ist nicht konstruiert. mein Bekannter ist fix und fertig...Job, dazu noch die Kinder, die auch unter der Situation leiden.
Das Los der Frauen - Bügeln und gebügelt werden  :P
Zitieren
#5
Außerdem hat der Mann ja möglicherweise noch Werbungskosten, zahlt noch etwas für eigene Altersversorgung und hat möglicherweise Mietaufwendungen oberhalb des eigentlich im Selbstbehalt budgetierten Betrages.

Wenn dann immer noch eine Unterhaltspflicht raus kommt, wird er wegen der Kinderbetreuung die Arbeitszeit um x Stunden reduzieren.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
#6
Sozialrechtlich gesehen gibt es drei Möglichkeiten. Sie ist erwerbsfähig. In dem Fall ist sie auch für Kindesunterhalt leistungsfähig und hat den vorrangig zu blechen, bevor sie etwas fordert siehe BGB und Rechtsprechung.
Oder sie ist erwerbsgemindert oder erwerbsunfähig. In diesen Fällen ist sie vielleicht nicht leistungsfähig und muss Rente beantragen und hat beim Jobcenter nichts zu suchen. In den Fällen müsste man sehen, inwiefern das Sozialamt für sie etwas eintreiben kann und darf. Das Jobcenter ist dann mit seinen Forderungen jedenfalls raus.

Grundsätzlich hat Kindesunterhalt immer Vorrang.
Zitieren
#7
Warum soll er da Kindergeld auskehren? Das kann es doch nicht sein?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
#8
Big Grin 
Leider scheidet die Option Stunden reduzieren aus...es könnte natürlich sein, dass der Chef aufgrund der Minderleistung
den Stundenlohn kürzt.Ich finde aber bei 2 Kindern hat er schon ein knappes Budget.Ich lebe alleine und habe im Prinzip mehr als er mit Kindern..(und fühle mich unterbezahlt Big Grin )
Was ist wenn der Vermieter (sein Schwager) wegen der letzten Renovierung die Miete deutlich anheben muss ?
Umziehen würde ja auch Geld kosten, oder ?
Habt Ihr sonst noch Tipps ?
Die beiden Kinder sind übrigens sehr lieb, aber der ältere .. na ja man merkt, dass er mit der Situation Probleme hat und
manchmal sogar noch in die Hose macht

Danke übrigens für eure Unterstützung
Das Los der Frauen - Bügeln und gebügelt werden  :P
Zitieren
#9
Handlungsbedarf besteht erst, wenn das Jobcenter bzw. eine der zuständigen Stellen eine Pfändung androht. Bis dahin einfach alles zurückweisen.
Zitieren
#10
So einfach ist das leider nicht..Sein Arbeitgeber bekommt ja auch Post und (da kann ich jetzt nur für Meinen Arbeitgeber sprechen)
sowas bearbeiten die Personalabteilungen sehr ungern und Du gerätst in ein schlechtes Licht..
Ist zumindest hier in der Provinz so...Also wen ich jetzt mal so überschlage..da wäre er ja fast besser dran, wenn er Hartz IV bezieht und
100 € nebenbei verdient...Jetzt verstehe ich, warum man Unterhaltspreller wird Sad
Mal noch eine Frage: Die Kinder sind zum (nachmittags, wenn er arbeitet) zum Teil bei seiner Schwester. Was ist, wenn die plötzlich Geld für die
Aufsicht haben möchte (450 Euro Job ?)
Das Los der Frauen - Bügeln und gebügelt werden  :P
Zitieren
#11
Nicht anfangen aus Hilflosigkeit irgendwelche Dinger zu drehen. Das geht meistens nach hinten los. Einfach straight abwehren.

Was die Briefe in die Firma betrifft...

Zitat:Sollten Sie noch weitere Auskunftsersuchen an meinen Arbeitgeber richten, werden Sie auch mich bald als Hilfebedürftigen in Ihren Räumen begrüßen dürfen.
Zitieren
#12
Schick ihn doch selbst in Forum.

Ihm muss klar sein, dass das Jobcenter nicht mehr fordern kann, wie die Ex fordern könnte. Es gibt da keine Sonderregeln, sondern den üblichen zivilrechtlichen Anspruch, den auch die Ex selbst geltend machen könnte.

Nach diesem Anspruch könnte zwar möglicherweise Trennungsunterhalt fällig sein. Aber die Rechnung des Jobcenters ist der übliche Murks. Kindergeld als Einkommen des Vaters, kein Betreuungsbonus... fast schon witzig, was die da zusammenlügen.

Rechtmässig und vollstreckbar werden Forderungen erst, wenn sie so von einem Gericht beschlossen worden sind. Dem kann er gelassen entgegensehen. 
Zitieren
#13
(14-04-2015, 22:47)p__ schrieb: Rechtmässig und vollstreckbar werden Forderungen erst, wenn sie so von einem Gericht beschlossen worden sind.

Das ist nicht richtig. Die können vollstrecken, was sie wollen.
Zitieren
#14
Ihm muss klar sein, dass das Jobcenter nicht mehr fordern kann, wie die Ex fordern könnte. Es gibt da keine Sonderregeln, sondern den üblichen zivilrechtlichen Anspruch, den auch die Ex selbst geltend machen könnte.
Nach diesem Anspruch könnte zwar möglicherweise Trennungsunterhalt fällig sein. Aber die Rechnung des Jobcenters ist der übliche Murks. Kindergeld als Einkommen des Vaters, kein Betreuungsbonus... fast schon witzig, was die da zusammenlügen.
Rechtmässig und vollstreckbar werden Forderungen erst, wenn sie so von einem Gericht beschlossen worden sind. Dem kann er gelassen entgegensehen. 
[/quote]

Okay, wie berechnet sich denn jetzt der Betreuungsbonus konkret ? Und: kann er wirklich alles abblocken, bis er Post vom Gericht bekommt (und dann erst einen Anwalt einschalten ?) Die Mutter ist magersüchtig etc..(ich denke mal im Prinzip läuft es auch teilweise auf BL hinaus ; Klinikaufenthalte bzw. Therapien bricht Sie aber immer wieder ab. Hat die denn keine "Mitwirkungspflicht" um gesund zu werden ? Ist zwar auch für die Frau eine sch..Situation, aber Sie lässt alles an sich abprallen; der Mann geht daran kaputt (und die beiden Jungs übrigens auch). Welche Strategie schlagt Ihr vor
Ablehnungsschreiben an das Jobcenter, da JC nicht zuständig wenn Frau nicht erwerbsfähig - und dann ?
Das Los der Frauen - Bügeln und gebügelt werden  :P
Zitieren
#15
Den Barunterhalt muss er selbst tragen, also soll er die Differenz zwischen Unterhaltsvorschuss und Mindestunterhalt abziehen. Das Geld ist schliesslich für die Kinder zu verwenden, die auf Rangstufe 1 stehen. Seine Betreuung ist so viel wert wie der Unterhalt, deshalb soll er sein Einkommen auch um den (nicht gezahlten) Mindestunterhalt bereinigen. Ein Gericht könnte das freilich modifizieren, aber eine Klage läuft noch gar nicht.

Die Krankheiten der Ex und ihr Verhalten spielen jetzt keine Rolle für sein Handeln. Das kann er nicht beeinflussen. Er hat es mit dem Jobcebnter zu tun. Und er sollte froh sein, die alleinige Sorge zu haben. Er befindet sich damit in einer weit besseren Situation wie 99% der übrigen Väter mit einer Borderline-Ex und Kindern.
Zitieren
#16
Ja und was die BL Geschichte betrifft, da kann ich Dir nur vollkommen Recht geben.
Trotzdem zwei Kinder, teilweise krank (ich denke mal traumatisiert), Stress im Job, kaum Kohle...
(ich habe selber keine Kinder, weiß aber dass Kinder teuer sind...)
jetzt die Forderung des Jobcenters...eure Hilfe ist nett, aber mir ist keine klare Strategie bewußt
Wie stellen "wir" das Jobcenter erst mal ruhig ?

Ich sollte dabei etwas in eigener Sache sagen. meine Frau ist vor 2 Jahren gestorben, ebenfalls Borderliner(in) mit Magersucht, mit
permanentem Drang zur Selbstverletzung - absolut therapieunwillig.
Ich bin in der Beziehung kaputt gegangen und danach noch mehr...Und ich habe keine Kinder; bin realistisch gesehen in meinem Job auch mit
50 % gut.... ich weiß wie kaputt das macht, und ich habe weder großen  Geldsorgen, auch keine zwei Kids...Er gibt sich stark, aber so stark kann man(n) nicht sein.Das geht an die Gesundheit.
Das Los der Frauen - Bügeln und gebügelt werden  :P
Zitieren
#17
Er soll weniger arbeiten, z.B. 75%, Aufstocker werden, selber Leistungen beantragen, sich um die belasteten Kinder kümmern. Er liegt jetzt schon an der Grenze dazu.

Ein Weg, den solche Väter aber selten bereit sind zu gehen. Da herrscht ein seltsamens Rollenverständnis. Lieber spielt man den Starken und bricht dann zwangsläufig zusammen. Rate ihm es mal, vielleicht ist er ja eine Ausnahme und handelt, bevor es so weit ist.
Zitieren
#18
Hallo p,

keine Chance...er macht auf stark, leider - liegt so in seiner Familie. Irgendwann kommt dann das böse Erwachen.
Deine Idee ist gut, und ich denke, wenn ich zwei Kids hätte würde ich das umsetzen. Im Forum ist mir übrigens aufgefallen, das es viele
Geschichten mit BL Frauen gibt...oder meine ich das nur ?
Das Los der Frauen - Bügeln und gebügelt werden  :P
Zitieren
#19
Ja, Borderline ist ein grosses Thema, weil Trennungen mit psychisch auffälligen Partnerinnen oft Riesenkatastrophen auslösen. Da potenzieren sich Probleme, das Familienrecht sorgt dafür.

Zitat:er macht auf stark

Dann rate ich dir, dich nicht mehr mit ihm zu beschäftigen. Solange er nicht selber merkt, welche grandiosen Fehler er macht, bringt es auch nichts, Mühen in Aufklärung und Hilfe zu stecken. Irgendwo endet sinnvolle Hilfe, spätestens wenn der Hilfebedürftige selber das abblockt, was hilft.

Chancen auf Erkenntniszuwachs wird er wohl erst haben, wenn er auf die Schnauze fällt. Und da ist er auf dem allerbesten Weg dazu.
Zitieren
#20
Die Kindsmutter hat sich um ihre Unterhaltsangelegenheiten zu kümmern. Ergo auch um die Regelung ihrer Pflicht zur Zahlung von Kindsunterhalt an den Kindsvater für die beiden gemeinsamen Kinder, die sogar mit auf ihren Wunsch hin beim Vater leben und zu denen sie freiwillig ihren Sorgeanteil abgegeben hat. Basta!

Gleiche Rechte und Pflichten für beide Elternteile. 

Der Kindsvater soll mal in die Puschen kommen. Den starken Mann kann er später bei der richtigen Frau machen. Die ihm hoffentlich nicht nur in einer Nacht im Bett begegnet.  
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
Zitieren
#21
- Der Selbstbehalt der Frau gegenüber beträgt 1200,00 € bei 450,00 € Mietkosten Ist seine Miete für 3 Personen nicht höher?
- Ihr gegenüber kann er ehebedingte Belastungen geltend machen. Gibt es Kredite, für die er die Raten trägt?
- Fahrkosten zur Arbeit
- Kinderbetreuungskosten
- Sonderbedarf für die Hobbys der Kinder und Extrakosten in der Schule

Ich kann mir nicht vorstellen, dass er nur 60 € vom Einkommen absetzen kann.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
Zitieren
#22
Hallo Karlma,
Fahrtkosten ist nicht viel. Aber selbst wenn er Kosten geltend macht, wird das Jobcenter die doch nicht anerkennen.
Anyway, hast Du vielleicht noch Tipps ? Wie gesagt, in der Situation noch Unterhalt zahlen zu müssen, finde ich eine Sauerei.
Wie ist das mit seiner Schwester, wenn die auf die Kinder aufpasst und wirklich Geld dafür haben möchte ?
Ein Kind ist wirklich stark mitgenommen und ich denke mal, der wird in jeder normalen Einrichtung Probleme bekommen
(braucht also eine bekannte Bezugsperson).
Das Los der Frauen - Bügeln und gebügelt werden  :P
Zitieren
#23
(16-04-2015, 21:50)isch1000 schrieb:  wird das Jobcenter die doch nicht anerkennen.

Alles (!) geltend machen, was auch nur annähernd in Frage kommt. Auch Versicherungen, wie Haftpflicht und Hausrat. Da darf auch gern was zum Streichen dabei sein, dann freuen die sich.  Über Unterhaltsverpflichtungen entscheidet letztlich nicht das JC sondern  der Familienrichter. JC tut gern so, als ob und nimmt gern die Sozialhilfebeträge als Massstab. Wenn sie merken, dass da nicht Geld sondern Widerstand kommt, sieht das gleich anders aus. 
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhalt berechnung Lynx 4 1.540 27-12-2023, 13:49
Letzter Beitrag: p__
  Vermögensverwertung beim Unterhalt Matthias 8 1.858 24-10-2023, 18:26
Letzter Beitrag: Nappo
  Unterhalt beim Studium Bumpi 2 948 01-09-2023, 09:35
Letzter Beitrag: Newton
  Empfehlung Anwalt/ neu Berechnung Unterhalt Ein Vater 4 2.731 20-01-2021, 23:36
Letzter Beitrag: IPAD3000

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste