the notorious iglu
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Da hätte ich drauf gewettet, dass es jemand besser wissen will.
(19-05-2015, 14:14)neuleben schrieb: Natürlich besteht die Notwendigkeit.
Würde sie mit ihrem Freund offiziell zusammen wohnen, würden sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden.
Nein, nicht notwendiger Weise. Das Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft ist an Bedingungen geknüpft, die nicht allein durch bloßes Zusammleben erfüllt werden.
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Nach dem SGB II lese ich das aber anders.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html
Mir ist natürlich klar, daß das auch Auslegungssache sein kann.
Mit "nicht beim Freund leben", fährt man jedenfalls auf Nummer sicher und muß auch keine unangenehmen Fragen beantworten.
Deshalb ist unser Treppenhaus so selten frequentiert.
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
the notorious iglu
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Das Gesetz ist schon richtig. Wenn man es richtig liest und auch die höchstrichterliche Rechtsprechung dazu beachtet, kommt man schon darum herum. Heiraten darf man allerdings nicht. Dann ist es vorbei. Aber das ist wie im wahren Leben auch.
Ich kenne das Problem aus meiner Tätigkeit heraus von der anderen Seite. Wenn man gerne unnütz Wohnungen anmietet und teilweise unnütz Fixkosten zahlt und sich u.U. noch strafbar macht, dann soll man das tun. Es sind ja erwachsene Menschen.
Wer weiß, wie viele Frauen nicht heiraten, damit sie Unterhaltsvorschuss weiter beziehen können. Ohne UVG würden sie vielleicht neu heiraten. Aber das sind so Fragen, die die Statistiken nicht berücksichtigen.
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(19-05-2015, 16:04)the notorious iglu schrieb: Wer weiß, wie viele Frauen nicht heiraten, damit sie Unterhaltsvorschuss weiter beziehen können. Ohne UVG würden sie vielleicht neu heiraten. Aber das sind so Fragen, die die Statistiken nicht berücksichtigen.
Die Thematik an sich wurde übrigens in einem anderen Zusammenhang schon einmal aufgegriffen:
Zitat:In der Not der unmittelbaren Nachkriegszeit, in der viele Väter nicht aus dem Krieg zurückkehrten und manche Witwen eine "Onkelehe" eingingen, um ihren Anspruch auf eine Kriegswitwenrente nicht zu verlieren, und manche Frau Kinder wünschte, ohne in der dezimierten Männergeneration einen Mann zu finden. In dieser Zeit, in der der knappe Wohnraum zwangsbewirtschaftet wurde, wurde viel Neues aus der Not geboren. Die damaligen neuen Lebensformen wurden als Not- und Übergangslösungen toleriert, mit dem wirtschaftlichen Aufschwung wurde aber erwartet, dass sich das alte bürgerliche Familienideal noch einmal etablieren ließe.
Aus dem Gender Datenreport des Bundesministeriums für alles außer Männer:
http://www.bmfsfj.de/doku/Publikationen/...itung.html
Übrigens im Allgemeinen sehr lesenswert, weil sich der Report auch mit gegenwärtigen "Lebensformen" sowie auch mit dem Thema Trennung und Scheidung aber auch Wiederheirat befasst. Die Studie von Proksch vom Anfang des Jahrtausends ist hierbei mit eingeflossen. Zugegebenermassen lässt sich daraus NICHT ableiten, ob der Verzicht auf Unterhaltsvorschußleistungen eine entscheidende Rolle bei einer Wiederheirat spielte.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater