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(18-05-2015, 14:41)Leutnant Dino schrieb: Die Botschaft in Bangkok macht es eben. Das ist die Realität. Selbst Beschwerden beim AA bringen nichts. Ich habe das Ganze komplett durchgezogen.
Nathan und Neuleben sehen das goldrichtig
Danke erst mal für eure Tipps und Ratschläge. Ich werde Dinos und den anderen Ihren Ratschlag befolgen und nach Deutschland fliegen. Es stellt sich nur noch die Frage ob mir ein vorläufiger Reisepass ausgestellt wird oder eben nur dieses komische Reisedokument wonach man nur nach Deutschland reisen kann.
Kann mir eventuell eine gute Flugplattform empfehlen bei der man günstige Flüge nach Deutschland bzw. EU bekommt (je nachdem welchen pass die mir ausstellen).
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18-05-2015, 17:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-05-2015, 17:41 von MitGlied.)
Zitat:Das klingt alles bis hierhin ganz gut aber du schreibst ich soll in ein nachbarland einreisen. Soweit ich weiss kann man ja mit dem Rückreiseausweis lediglich NUR nach Deutschland einreisen? Also werde ich ja dann so oder so mit dem deutschen Beamten konfrontiert oder hat sich da mittlerweile etwas geändert und man kann mit dem Rückreiseausweis auch in die EU Staaten einreisen?
Wenn du einen Personalausweis hast, dann kannst du überall in der EU ankommen. Wenn du keinen hast, dann reise trotzdem nach Amsterdam. Wenn du aus dem internationalen teil des Flughafens raus willst musst du durch die grenzkontrolle und spätestens da kannst du durch den Notfallpass nachweisen, dass du EU-Bürger bist, also muss man dich, ggf nach Abgleich mit der Schengen-Datenbank weiter reisen lassen.
Andere Möglichkeiten: Ticket über z.B. Amsterdam, Zürich zu einem deutschen Flughafen buchen. Flug dort abbrechen, Gepäck holen und durch die Grenzkontrolle gehen.
Oder: Nach Deutschland reisen, und dem BGS eben Rede und Antwort stehen. Da macht es sich gut, wenn du bereits deine zukünftige Adresse weisst. Viel kann da nicht passieren, das Repressionssystem in Deutschland basiert auf Geld und eine Aufenthaltsermittlung ist kein Grund dich länger fest zu halten.
Momentan sind die Flüge über Moskau nach Frankfurt recht günstig...
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Das steht bei der Botschaft Bangkok :
Hinweis:
Die Botschaft stellt Ihnen grundsätzlich einen "Reiseausweis als Passersatz" aus, der nur zur Rückkehr nach Deutschland berechtigt. Falls Sie für Reisen in andere Länder einen neuen Reisepass benötigen, muss die Botschaft zuvor die Ermächtigung der für Sie zuständigen Passbehörde an Ihrem Wohnort einholen.
Die Bearbeitungsdauer kann von 1 Tag bis zu 10 Tagen betragen. Die Gebühr für den Reiseausweis beträgt 21,00 Euro (zahlbar in Thai Baht).
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Ist doch eine eindeutige Aussage. Spätestens jetzt solltest du wissen, woran du bist und wie du vorgehen musst.
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Die Rueckkehr nach Deutschland muss nicht per Direktflug erfolgen und wenn die Zwischenlandung in einem Schengenstaat ist, dann ist dort die Passkontrolle zur Einreise in den Schengenraum. Der Weiterflug nach Deutschland ist innereuropaeisch ohne weitere Passkontrolle bei der Ankunft.
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18-05-2015, 18:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-05-2015, 18:25 von Leutnant Dino.)
Wenn man sich in Deutschland anmeldet und man hat einen Strafbefehl am Laufen, dann dauert es nur wenige Stunden bis die Polizei auf der Matte steht. Wer also etwas mehr als nur Unterhaltsprellerei auf der Liste hat, sollte gleich zur Polizei gehen. Wer nach D direkt fliegt, kann die Sache dann gleich im Flughafen klären
Hasserfuellter
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Und wenn schon ein paar Tausender Unterhaltsschulden aufgelaufen sind; ist das so
einfach; zurück nach Kummerland und neuen Pass beantragen ?
Immerhin hat man ja keine feste Arbeit und die neue Meldeadresse ist noch recht frisch.
Also ich habe so meine Erfahrungswerte mit dem Rechtsstaat BRD und glaube nicht dass es
so einfach ist.
Heinz; hast Du es mal bei einem Konsulat probiert; Leute wie der Hofer in Patty sind
ganz vernünftige Menschen ?
Und wie sieht es vor Ort aus wenn man einen Anwalt beauftragt ?
LG
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18-05-2015, 21:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-05-2015, 21:08 von Bruno.)
(17-05-2015, 21:55)Bruno schrieb: ...
Das Recht auch aus der EU raus reisen zu dürfen lässt sich vermutlich aus den allgemeinen Menschenrechten oder so etwas in der Art ab leiten. Da habe ich allerdings nichts auf die Schnelle zu gefunden.
Ok. Nun schauen wir mal was wir so für Rechtsquellen finden die dem Bundesbürger das Recht zu sprechen die EU verlassen zu können:
Da gibt es die allegmeine Erklärung der Menschenrechte:
Art. 13:
(1) Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
(2) Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
Quelle:
http://www.menschenrechtserklaerung.de/f...rung-3620/
Und dann haben wir noch den durch D unterzeichneten und ratifizierten UN Zivilpakt:
(Die Bundesrepublik Deutschland hat den Vertrag am 17. Dezember 1973 ratifiziert.)
Artikel 12
(1) Jedermann, der sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Staates aufhält, hat das Recht, sich dort frei zu bewegen und seinen Wohnsitz frei zu wählen.
(2) Jedermann steht es frei, jedes Land einschließlich seines eigenen zu verlassen.
(3) Die oben erwähnten Rechte dürfen nur eingeschränkt werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen und zum Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit, der öffentlichen Sittlichkeit oder der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist und die Einschränkungen mit den übrigen in diesem Pakt anerkannten Rechten vereinbar sind.
(4) Niemand darf willkürlich das Recht entzogen werden, in sein eigenes Land einzureisen.
Quelle:
http://www.zivilpakt.de/internationaler-...echte-355/
Eventuell helfen dir die obigen Quellen bei eigener Argumentation (oder per Anwalt) bei der Botschaft um dort einen vollwerigen Pass zu erhalten (man kann auch zwei beantragen wenn man an gibt sowohl in die arabische Welt als auch in die USA der Israel reisen zu wollen).
Viel Erfolg
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-05-2015, 00:50 von heinz1966.)
Natürlich stehen die Kosten in keinem Verhältnis. Ich müsste mir in Deutschland wohl ein Auto mieten. Alternativ öffentliche Verkehrsmittel. Hotelkosten sind ja auch nicht vergleichbar mit Thailand. Dann kommt auch noch der Flug. Das ganze wird auf jeden Fall ein teurer Spass im Vergleich zu Thailand um einen neuen Reisepass zu bekommen.
Im Endeffekt ist es der gleiche Prozess nur dass die Variante nach Deutschland fliegen wohl teurer ist als wenn der Pass gleich hier beantragt und ausgehändigt werden können.
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Wo bucht man den Flüge die einen zwischenstopp machen also wie genau soll man das denn machen? Ich habe hier mal gelesen dass viele diesen Ersatzausweis wenn man erst mal nicht direkt nach Deutschland fliegt garnicht erst annehmen am checkin
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-05-2015, 08:03 von Bruno.)
(19-05-2015, 04:57)heinz1966 schrieb: Wo bucht man den Flüge die einen zwischenstopp machen also wie genau soll man das denn machen?
Das buchst du bei deinem Reisebüro um die Ecke oder auf der Internetseite deiner Wahl:
http://www.momondo.de/fl%C3%BCge/th/thai...tAodJjgAWw
http://www.swoodoo.com/de/flug/Deutschla...ailand-TH0
http://www.expedia.de/vc/billigfluege/nach-thailand/
http://lmgtfy.com/?q=Fl%C3%BCge+Deutschland+Thailand#
Alternativ kannst du auch die D Staatsbürgerschaft ab legen und eine andere an nehmen. In diesem Fall kannst du dir auch die von dir selbst eingezahlten Rentenbeiträge (leider ohne Arbeitgeberanteil) aus zahlen lassen.
https://www.deutsche-rentenversicherung....attung.pdf
Wenn du dann eines Tages doch wieder nach D zurück kehrst hast du keine Rentenpunkte mehr und musst dann leider H4 beantragen...
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(19-05-2015, 00:43)heinz1966 schrieb: Im Endeffekt ist es der gleiche Prozess nur dass die Variante nach Deutschland fliegen wohl teurer ist als wenn der Pass gleich hier beantragt und ausgehändigt werden können.
Wie kommst du darauf? In Deutschland können die Handschellen klicken. Das kann der Botschafter in Thailand nicht.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-05-2015, 11:45 von Bruno.)
Bisher war ich der Meinung, dass so ein Botschaftsgelände exterritorial Gebiet ist und dort das Recht des Landes gilt dessen Landesname an der Botschaft steht (es also auf dem Botschaftsgelände nach D Recht "klick" machen kann).
Dieses scheint jedoch nicht wie von mir bisher gedacht zu sein, sondern vermutlich so wie es P dar gestellt hat:
Zitat:
"Das Gelände, auf welchem sich eine Botschaft befindet, steht unter besonderem völkerrechtlichen Schutz (Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, Artikel 22), so dass das Gastgeberland das Botschaftsgelände nicht ohne Einwilligung des Missionschefs betreten, durchsuchen bzw. Beschlagnahmungen oder Festnahmen durchführen darf. Das Gelände der Botschaft ist zwar nicht exterritorial, doch die Botschaft und ihre Diplomaten genießen diplomatischen Schutz und diplomatische Vorrechte.
Näheres zum rechtlichen Status des Missionsgebäudes siehe → Hauptartikel Diplomatenstatus."
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Botschaft_...lomatie%29
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(19-05-2015, 09:51)p__ schrieb: (19-05-2015, 00:43)heinz1966 schrieb: Im Endeffekt ist es der gleiche Prozess nur dass die Variante nach Deutschland fliegen wohl teurer ist als wenn der Pass gleich hier beantragt und ausgehändigt werden können.
Wie kommst du darauf? In Deutschland können die Handschellen klicken. Das kann der Botschafter in Thailand nicht.
Dazu müsste ja ein Haftbefehl vorliegen. Davon war bisher keine Rede sondern lediglich dass es eine Aufenthaltsermittlung gibt.
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(19-05-2015, 07:53)Bruno schrieb: Alternativ kannst du auch die D Staatsbürgerschaft ab legen und eine andere an nehmen. ...
Wenn du dann eines Tages doch wieder nach D zurück kehrst hast du keine Rentenpunkte mehr und musst dann leider H4 beantragen...
Ohne Deutsche Staatsbürgeschaft kann er auch nicht einfach zurückkommen. Diesen Schritt sollte man niemals machen, weil man ihn eben nicht einfach zurücknehmen kann. Wer die Staatsbürgerschaft ablegt ist kein Deutscher mehr.
Es gab mal eine Deutsche, die sich mit einem Tunesier zusammengetan hat. Die hat für die gemeinsame Zukunft das Haus in Tunesien auf einem kleinen Hügel mit Meerblick finanziert und als es fertig war ihre Deutsche Staatsbürgerschaft abgelegt, um dorthin um zu ziehen. Dort angekommen stellte sie fest, dass das Haus, wie geplant fertig war, aber der Tunesier bereits mit seiner einheimischen Frau dort eingezogen ist. Sie konnte eine kleine Kammer ohne Fenster im Hinterhaus beziehen und wurde zur Putzarbeit abkommandiert. Irgendwie hat sie es geschafft, die Deutsche Botschaft zu kontaktieren. Leider konnten die auch nicht viel für sie tun, weil sie ja nun keine Deutsche mehr war. ...
https://t.me/GenderFukc
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-05-2015, 17:03 von heinz1966.)
Hier mal eine Übersicht über die Staaten die den Reiseausweis als Passersatz anerkennen sprich damit kommt nicht überall rein aber es gibt ein paar aussereuropäische Länder
http://www.bundespolizei.de/DE/01Buerger...g-rap.html
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Trotzdem verstehe ich nicht ganz warum die Botschaft schreibt dass man damit nur nach Deutschland fliegen kann wenn bei der Bundespolizei Seite steht dass man damit in jedes europäische Land reisen kann.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-05-2015, 19:18 von Mahatu.)
(19-05-2015, 17:23)heinz1966 schrieb: Trotzdem verstehe ich nicht ganz warum die Botschaft schreibt dass man damit nur nach Deutschland fliegen kann wenn bei der Bundespolizei Seite steht dass man damit in jedes europäische Land reisen kann.
Glaub doch nicht alles, was die Botschaft schreibt. Ich wuerde ueber Bruessel in den Schengen Raum einreisen. Nach eigener Erfahrung wird dort der Ausweis in den seltensten Faellen gescannt. Prag ist da ganz unguenstig, die scannen jeden.
Du brauchst auch keinen teuren Mietwagen, Hotel usw. Ich wuerde mich grenznah z.B. in Aachen bei einer Wohnungsloseneinrichtung (Caritas) eine Meldeanschrift holen (die helfen auch bei H4 Beantragung) , mich damit bei der Stadt anmelden und einen neuen Pass beantragen.
Du wirst erstaunt sein, was es fuer "Penner" alles an Hilfen gibt, angefangen von kostenloser Kleidung, 50cent Fruehstueck bis hin zum kostenlosen Mittagessen im Kloster. Gestrandete Globetrotter sind da uebrigens keine Seltenheit.
Hoffe mal, dass Du in Thailand nie auf der Strasse leben musst.
Ansonsten kann ich Dinos Erfahrung bestaetigen: Bei mir hat die Botschaft auch einen Pass verweigert (bzw. erst nach Intervention der afrikanischen Behoerde und Haftandrohung einen vorlaeufigen 1 Jahres Pass ausgestellt) - in Deutschland bekam ich dann den 10 jaehrigen problemlos, trotz Zentralregistereintrag Ausschreibung Aufenthaltsermittlung. Wie Dino schreibt, am besten neuen Perso, Fuehrerschein, H4, ALG1 Restanspruch usw. gleich mitnehmen ... und natuerlich ein Dank an Dino.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-05-2015, 22:45 von wunder.)
Ich würde nach Basel fliegen ist EU und auch nicht
Dort gibt es einen grossen Duchgang ohne Kontrollen aber dein Ausweis wird in ch zu 90 %durchleuchtet dann sagst du du kommst aus Thiland und gut ist es.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-05-2015, 08:24 von Austriake.)
(19-05-2015, 17:00)heinz1966 schrieb: Hier mal eine Übersicht über die Staaten die den Reiseausweis als Passersatz anerkennen sprich damit kommt nicht überall rein aber es gibt ein paar aussereuropäische Länder
http://www.bundespolizei.de/DE/01Buerger...g-rap.html
Kroatien ist dabei.
Flieg nach Zagreb (Kroatien ist EU-Mitglied) und komm auf dem Landweg über Österreich nach Deutschland.
(19-05-2015, 19:14)Mahatu schrieb: Nach eigener Erfahrung wird dort der Ausweis in den seltensten Faellen gescannt. Prag ist da ganz unguenstig, die scannen jeden.
London-Heathrow auch.
Wien-Schwechat nicht.
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Beim check in wird unter Umständen kontrolliert, ob du die Voraussetzungen erfüllst, in das Zielland deines flugs einzureisen. Wenn nicht, muss dich die Fluggesellschaft zunächst auf ihre Kosten zurückbringen und das soll vermieden werden. Kommst du in Thai an den Checkin mit einem Ticket nach Deutschland und hast einen Ersatzausweis zur Einreise nach Deutschland, dann wird das vielleicht zu Rückfragen führen, aber du gehst an Board.
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