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Düsseldorfer Tabelle 2016 ist da, neue Mindestunterhaltsverordnung ebenfalls
#26
Super !
Muss ich gleich meinen Jungs mailen.
Immer mehr Gründe kein Opa in diesem Sch...land zu werden !

Wir schaffen das !
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#27
"Arbeit muss sich wieder lohnen", oder wie waren da nochmal die Versprechungen, wo außer im öffentlichen Dienst/Beamter oder wo man sonst auf Staatskosten arbeitet, bekommt man denn regelmässig Lohnerhöhungen um das ganze auszugleichen.

Und die Anwälte sind auch Weltfremd, die kommen dann mit irgendwelchen fiktiven Lohnspiegeln, und können nicht mal rechnen, der Anwalt meint auch, dass 2100 € brutto der gesetzliche Mindestlohn wären Big Grin, gut bei ca. 60 Wochenstunden kommts dann doch hin.  Confused
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#28
(23-12-2015, 13:11)McHammer schrieb: ... bei ca. 60 Wochenstunden kommts dann doch hin.  Confused
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist in D nach oben hin auf 48 h gesetzlich beschränkt.
Eine Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit ist nur vorübergehend auf 60h zulässig.
Quelle: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/...cationFile
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#29
(23-12-2015, 19:14)Bruno schrieb:
(23-12-2015, 13:11)McHammer schrieb: ... bei ca. 60 Wochenstunden kommts dann doch hin.  Confused
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist in D nach oben hin auf 48 h gesetzlich beschränkt.

Gut ich habe hier wohl nicht "markiert" das dies Ironisch klingen sollte. Und selbst 48 sind wenn man es streng genommen nimmt noch 6 Arbeitstage a 8h, was ja manchen Anwälten auch am liebsten wäre wenn man dies durchegehnd macht und dann am besten noch noch nen schönenn Urlaub mit den Kids und jedes 2te Wochenende holen, Hauptsache die Kohle stimmt.

Ob das am Ende jemand körperlich durchhält danach fragt eh keiner.
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#30
Die Medien haben wie üblich einseitig weiter berichtet, nachdem die Tabelle wirklich in Kraft ist. Meistens lief es unter "was sich 2016 ändert" und "mehr Geld für Trennungskinder". Ein einziger Artikel in einem Blatt aus Sachsen verwendete diese Überschrift auch, aber brachte dann etwas Ausgewogeneres zustande: http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/SA...397391.php

Da schaffte es der ISUV, mal mehr wie Schnarchen in die Presse zu bringen: "Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht kritisiert das. "Seit dem Inkrafttreten der sogenannten Düsseldorfer Tabelle stiegen die Sätze für den Kindesunterhalt um 78 Prozent, die Selbstbehalte jedoch nur um 28Prozent", sagt Vorstand Josef Linsler. "Ein Selbstbehalt in Höhe des Mindestlohnes, also rund 1250 Euro im Monat, wäre die Untergrenze. Stattdessen müssen viele Väter mit 880 Euro auskommen." Geschenke oder Unternehmungen mit den Kindern seien da kaum drin." Und auch: "Kinder von Alleinerziehenden haben ein doppelt so hohes Risiko für psychische Krankheiten wie Kinder aus stabilen Familien", sagt Professor Veit Rößner, Direktor der Uniklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Dresden.". Im folgenden Frage- und Antwortspiel wird auch das Wechselmodell genannt.

Ausserdem: "Unterstützung vom Staat benötigen immer weniger Trennungskinder. Den Unterhaltsvorschuss zahlt der Staat Kindern, deren Eltern nicht leistungsfähig sind. Er beträgt 145 Euro im Monat bis zum sechsten Lebensjahr und 194 Euro bis zum zwölften. In Chemnitz sank die Anzahl der Empfänger von knapp 2800 im Jahr 2010 auf 2450 letztes Jahr. Sigrun Harder vom Jugendamt Dresden: "Das hat mit der guten Wirtschaftslage in Sachsen zu tun."

In Thüringen hingegen: "Kreis zahlt immer mehr für ausbleibenden Kindesunterhalt". Zu den Gründen sagt der CDU-Fraktionschef: "...gibt es hier keine ausreichende Verantwortung gegenüber den Kindern und in der Summe ausbleibender Zahlungen auch einen Verfall an gesellschaftlichen Werten. Vor allem bleiben die Zahlungen von Vätern aus."

Olles klor. Sinkt der Unterhaltsvorschuss, dann nicht wegen Väter, die sich bemühen mehr zu zahlen, sondern wegen der Wirtschaftslage. Steigt er, dann nicht wegen der Wirtschaftslage, sondern weil Väter keine Verantwortung und keine gesellschaftlichen Werte haben.
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#31
(17-01-2016, 14:52)p__ schrieb: Olles klor. Sinkt der Unterhaltsvorschuss, dann nicht wegen Väter, die sich bemühen mehr zu zahlen, sondern wegen der Wirtschaftslage. Steigt er, dann nicht wegen der Wirtschaftslage, sondern weil Väter keine Verantwortung und keine gesellschaftlichen Werte haben.

Den wahren Grund kennt Herr Jacob aber auch:

Zitat: Zugleich deuteten die unterbliebenen Zahlungen auch darauf hin, dass offensichtlich häufig Niedriglohn verdient werde, der nur für wenig mehr als den Selbstbehalt reiche.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#32
Die "Thüringer Allgemeine" ist seit Jahren sozusagen die Haustrompete des vam(v). Immer wenn Schwab&Konsorten ein Furz quer sitzt, kann man den bald in der TA lesen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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