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Die unterhaltspflichtige will Unterhalt nicht zahlen, weil Krankheitskosten angefallen sind.
z.B. Therapie, Bahnfahrten, Medizin, Krankenhauszuzahlung.
Die verdient 1.100 Euro netto monatlich.
Wegen Krankheitskosten und Wohnungskosten kann sie kein Unterhalt zahlen.
Sie will niemals Unterhalt zahlen.
Wie würde ein Gericht das sehen ?
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@hans2000
Um welche Art von Unterhalt geht es? Grundsätzlich würde ihr ein Gericht nicht zustimmen, wenn sie sagt "Sie will niemals Unterhalt zahlen."
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sie muss Kindesunterhalt zahlen
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@hans
dann wird sie es müssen - und wenn es nur ein paar Euros pro Monat sind. Der Rest läuft als Schulden auf.
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Der korrekte Weg wäre ein Abänderungsantrag, den die KM bei Gericht stellen muss. So lange das Gericht nicht über den Abänderungsantrag entschieden hat und evt. einen anderen Unterhaltsbetrag festlegt, ist der bisherige Unterhalt weiter zu zahlen.
Unterhaltspflicht ist vollstreckbar - wenn die KM nicht zahlen will, Pfändungsbeschluss erwirken!
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Ist doch ein gute Konstellation fürs Aufstockerdasein.