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Müssen Trennungskinder künftig in zwei Wohnungen leben?
#1
Ein Gunnar Schupelius von der BZ schrieb eine kinderfeindliche und feministische Kolumne:

Zitat:Müssen Trennungskinder künftig in zwei Wohnungen leben?
Es ist eine gefährliche Anmaßung, die Doppelresidenz per Gesetz zu verordnen, meint Gunnar Schupelius.


http://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/m...ngen-leben

Über E-Mails freut der sich bestimmt:
Hat Gunnar Schupelius recht? Schreiben Sie ihm eine E-Mail an: gunnar.schupelius@bz-berlin.de
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#2
(16-11-2015, 18:36)Pistachio 00 schrieb: Ein Gunnar Schupelius von der BZ schrieb eine kinderfeindliche und feministische Kolumne:

Die Reaktionen des Femiclans lassen hoffen, daß die Kinder zukünftig auch in D hälftig ihr Eltern sehen und durch diese betreut werden.

Je mehr der Femiclan sich über diese Idee aufregt, des so mehr Leute erfahren von dieser und setzen sich mit dieser auseinander.

Das ist eine Art kostenloser Werbung für das Recht der Kinder auf beide Eltern (hälftig).
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#3
Die Ergüsse von Schupelius hatten wir schon oft im Forum, z.B. hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...pid=133361 oder hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=9754

Wers braucht, den zu lesen...
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#4
Pendeln müssen die Kinder auch während der Schulzeiten, auch wenn sie müde sind, zwischen Klassenräumen wandernd, ständig ein anderer Lehrer. Gependelt wird auch an Kindergartentagen, erst zu Hause, dann Kindergarten, dann Grossmutter, dann noch zu einer Freundin der Mutter und wieder nach Hause. Jeden Tag pendeln, mit total viele Leute, keinen kümmerts.

Das pendeln zwischen Vater und Mutter ist für Schupelius aber ein Problem. Wieso aber eigentlich?

Immerhin offenbart er sich zum Schluss.
Es ist eine gefährliche Anmaßung, die Doppelresidenz per Gesetz zu verordnen, ein Übergriff des Staates. ... Im Übrigen ist die Forderung des Europarates geeignet, dem Missbrauch Vorschub zu leisten: Wenn zum Beispiel der Kindesvater die Doppelresidenz gegen den Willen der Mutter erzwingt, spart er sich die Hälfte des Unterhalts und bezieht die Hälfte des Kindergeldes. Eine nicht zu unterschätzende Versuchung!

Aha !
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#5
(17-11-2015, 13:44)Martini schrieb: [i]Es ist eine gefährliche Anmaßung, die Doppelresidenz per Gesetz zu verordnen, ein Übergriff des Staates. ...
Schulpflicht wird auch staatlich angeordnet. Über eine solche Anordnung regt sich keiner auf. Da pendeln die Kinder an 5 von 7 Tagen zwischen Schule und Wohnung.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#6
Was für ein......pffffffff neiiin ich will nicht mehr. Wer den Fehler findet ist ein\e gute\r papa\mami. Unglaublich dummes Geschwätz.
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