17-12-2015, 13:28
Zitat:Ausgleichszahlungen für eine betriebliche Altersvorsorge an die Ex können als Werbungskosten gelten.https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?i...2535a31454
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !