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Diese Woche war ABR-Verhandlung. Die Richterin hatte sich viel Mühe gegeben, eine Einigung zwischen den Eltern zu erzielt, aber ohne Erfolg. Die Mutter beanspruchte das ABR, weil sie das Wechselmodell nicht gut fürs 9jährige Kind findet und lehnt eine außergerichtliche Einigung in dieser Frage ab.
Das Gutachten ist auch schon gelaufen und die Gutachterin sieht das ABR bei der Mutter. Griffige Gründe, die gegen ein Wechselmodell sprechen, hatte weder die Gutachterin noch die Mutter. Der Vater möchte das Wechselmodell weiterhin praktizieren.
Die Richterin will die Wechselmodellfrage über das ABR lösen und sieht nur die Möglichkeit, dem Vater das ABR zu entziehen und der Mutter die Gewährleistung einer erweiterten Betreuungszeit ans Herz zu legen.
Da der Vater nach zwei Stunden Verhandlung, nachdem die Mutter nicht einlenkte, eine Entscheidung wünschte, war die Richterin sichtlich genervt und sagte: "Also, wenn sie immer so mit der Mutter kommunizier(t)en, kann dies nichts werden, dann ist es doch ganz klar." In den nächsten vierzehn Tagen soll es eine Entscheidung, einen Beschluss, geben.
- Könnte der Verdacht der Befangenheit bestehen, wenn die Richterin so etwas sagt?
- Hätte ich den Befangenheitsantrag in der Verhandlung stellen müssen, wenn ich den Verdacht auf Befangenheit gehabt hätte?
- Kann ich den Beschluss verzögern, wenn ich einen Antrag auf Befangenheit noch vor Beschlussbekanntgabe stelle?
- Oder, soll ich später den Beschluss anzweifeln, weil der Verdacht der Befangenheit besteht?
Vielen Dank für jede Anregung.
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Den Befangenheitsantrag musst du nicht bereits während der Verhandlung stellen. Ob man den besser vor oder nach Beschlussbekanntgabe macht, weiß ich aber nicht.
In jedem Fall würde ich mal alles Negative, was dir aus der Verhandlung einfällt möglichst in exakten Zitaten auflisten. Je mehr Munition umso besser. Einen Richter wegen Befangenheit loszuwerden ist machbar, aber meines Wissens sehr, sehr schwierig.
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Weshalb willst Du den Befangenheitsantrag stellen - deswegen: "Also, wenn sie immer so mit der Mutter kommunizier(t)en, kann dies nichts werden, dann ist es doch ganz klar." ?? Das kannst Du nicht nachweisen und außerdem ist es kein Grund die Richterin für Befangen zu erklären. Wenn beide Partien nicht wollen, ist das offensichtlich klar. Wenn Dir die Entscheidung der Richterin danach nicht gefällt, kannst Du prüfen, ob Du sie zum OLG weiter ziehst. IdR, urteilen OLGe etwas sachlicher. Stell Dich aber drauf ein, dass Dir bei einem künstlich herbeigeführten Konflikt der Mutter die Entscheidung trotzdem gegen Dich gefällt wird.
Zum Wechselmodell (das mit der gemeinsamen Sorge eigentlich Standard sein sollte):
http://familienrechtsblog.de/das-wechselmodell/
Zitat:Im Ergebnis wird man allerdings davon ausgehen müssen, dass nach der derzeitigen Rechtslage bei Konflikten zwischen den Eltern zwar die Anordnung sehr großzügigen und erweiterten Umgangs, nicht allerdings die Anordnung eines Wechselmodells in Betracht kommt.
https://t.me/GenderFukc
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Befangenheitsantrag kann ein taktischer Schritt sein, der einen Richterwechsel oder eine Verzögerung erbringen soll.
Aus dem zitierten Satz lässt sich kein erfolgreicher Befangenheitsantrag machen. Das ist im deutschen Familienrecht leider eine Standardaussage. Keine Kommunikation -> Alleinrechte.
Die zweite Hürde ist, einen befangenheitsbeweisenden Satz hinterher nachzuweisen. Im Protokoll taucht sowas nämlich nie auf. Da ist ausnahmsweise mal ein Anwalt hilfreich, der mithört. Wenn das mehrere Leute, andere Juristen bestätigen, dann zieht es eher.
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Befangenheitsanträge werden nichts bringen.
Solange in der Literatur über "Scheidungstricks" drin steht, dass die Kindesbesitzerin den Konflikt hoch halten soll und die Robenständer das nicht als Strategie der Kundesbesitzerin erkennen (werden sie nie, dazu sind sie zu bescheuert!), solange wird es so ausgehen.
Du kannst derartige Mechanismen nur ins Wanken bringen, indem du wöchentlich, später monatlich, der Kindesmutter dokumentierte Gesprächsangebote übermittelst, auf die sie nicht eingeht.
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Vergiss es, nur wegen so einem Spruch wird kein Richter fuer befangen erklaert.Denk garnicht erst drueber nach.
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Ich hatte das gleiche problem . Habe mir aber während der verhandlung gesagt , augen zu und durch. Wer weiss welche rotznase mir ansonsten vor die nase gesetzt wird. Besser wird es wohl kaum. Die chance besteht nach meiner meinung , kein vergleich einzugehen und Revision , auf ein besseres urteil auf der nächsten stufe hoffen. Mfg
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Das ist keine Befangenheit der Richterin gewesen, sondern der Normalzustand.
Richterlein sucht immer, den Streit durch Vergleich zu schlichten. Wer den Vergleich und die gütliche Einigung dadurch sabotiert, dass er ein Urteil verlangt - der kriegt eine verpasst. Wegen seiner Verstocktheit und seinem Unwillen, der Kindsmama die XXXX zu lecken und sich alles gefallen zu lassen und hinzunehmen.
Du bist somit in allerbester Gesellschaft!
Mach dir nichts draus, du hast einen toten Gaul geritten - es hat dir nur keiner gesagt, dass der Gaul schon tot ist. In Deutschland gewinnt KEIN Vater das ABR gegen die Mutter, wenn die nicht will.
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einspruch - alpenländler....ich habs bekommen!
von einer richtering am FG und richterinnen am OLG MÜ bestätigt bekommen!
warscheinlich bin ich nur die regel in der ausnahme...
bb
netlover
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@netlover
Hat sich die KM bei dir blöd angestellt oder hatte sie psych. Probleme / Alkohol / Drogen?
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(23-01-2017, 17:54)netlover schrieb: einspruch - alpenländler....ich habs bekommen!
von einer richtering am FG und richterinnen am OLG MÜ bestätigt bekommen!
warscheinlich bin ich nur die regel in der ausnahme...
bb
netlover
Oder deine Ex war nicht gut genug vernetzt und wusste einfach nicht, wie man das ABR via "Kommunikationsverweigerung" bekommt. Hatte sie keine Freundinnen?
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nee...sie ist unerlaubt von einem vor gericht von uns beiden akzeptierten ort, kurz nach beginn des schuljahres
ohne genehmigung durch KV, weggezogen. dann hab ich ABR beantragt, fehler von ihr: sie wußte nicht einmal,
welche schule sie geht in münchen, welche betreuungsart etc, und es wurde vom JA und VPin bindungsintollerant
genannt. JA und VPin haben sich für KV als ABRinhaber ausgesprochen. vorm OLG tränchen gedrückt, wollte
unbedingt ABR, OLG-richterin haben FG bestätigt.
vernetzung: nur mit brasi-frauen, von denen viele das ABR (warum auch immer) haben, aber keine konnte
tips geben.
bb
netlover
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Konntest du mit dem ABR erreichen, dass das Kind nun zu dir kommt?
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Offtopic... Ontopic wären Befangenheitsanträge im Verfahren.
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on-pfanne: sie lebt schon seit 2012 bei uns...
bb
netlover
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Bei uns hat der Befangenheitsantrag der KMM (wenn auch VÖLLIG ungerechtfertigt und letztlich abgelehnt vom Fam.Gericht) das ganze Verfahren lahmgelegt für 2 Monate.
Wenn Du DAS möchtest, dann macht es Sinn.
Unsere BL/KM ist sogar in Beschwerde gegangen an das OLG gegen die Ablehnung ihre Befangenheitsantrags ;-)
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Stelle keinen Befangenheitsantrag, mache es aktenkundig, indem Du einen Antrag auf Protokollberichtigung stellst.
"Das Gericht hat ausgeführt, dass es den Vater für ... ".
Mehr wirst Du erst einmal nicht schaffen können!
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