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Es ist ja nicht so, dass schon alles zu spät wäre; du wirst weiterhin Kontakt zu deinen Kindern haben und wenn es halbwegs normal läuft, wird dein Sohn früher oder später zu dir tendieren.
Aufstehen! Krone aufsetzen! Weiterlaufen!
Die eigentlichen Chancen kommen noch (junge ist dann 15) . Das Gutachten hat jetzt erst mal die Einschränkung organisiert. Damit ist die Alte etwas im Vorteil- klar.
Nimm nicht alles so ernst und versuche locker zu bleiben. Suche dir Themen, wo du die Alte jagen kannst. Ich mach's mit lern/Nachhilfezeiten. Ich hol den Kerle einfach ab und erkläre ihm nochmal den Stoff. Alte schäumt, und kann nicht mithalten.
Verlagere deine Energie weg vom Gutachten, der Drops ist gelutscht. Das Gutachten können mal deine Kids zerlegen, wenn sie Jura studieren, ansonsten brauchst du das nicht mehr.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
the notorious iglu
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@bluegene
du versuchst seit über einem Jahr ein totes Pferd zu reiten. Ich habe mir deine Threads noch einmal zu Gemüte geführt. Wir haben dir seit über einem Jahr wieder und wieder vorausgesagt, dass die Sache gelutscht ist und wohin die Reise geht, nämlich in Richtung Betreuungsübergewicht der Mutter und Kindesunterhalt. Das hättest du einzig und alleine mit einem Umzug effektiv bekämpfen können.
Das ist seit über einem Jahr die Ausgangssituation. Mit der Fragestellung des Gutachtens "Wo sollen die Kinder ihren Aufenthalt auf Dauer nehmen?" hattest du schriftlich, dass das paritätische Wechselmodell vom Tisch ist. Spätestens an der Stelle wäre es klug gewesen, die Weichen so zu stellen, dass du das meiste für dich und deine Kinder herausholst.
Leider tust du nichts anderes als dieses tote Pferd Wechselmodell zu reiten. Ich habe den Eindruck, dass du keinen realistischen Blick auf die Dinge hast und völlig beratungsresistent bist.
Ich versuche es trotzdem noch einmal:
Man hat dir im Vergleich zum Standardumgang gute Angebote gemacht, die man dir jetzt, wo das Gutachten auf dem Tisch liegt, wahrscheinlich nicht mehr machen wird. Produzier jetzt noch einmal ein bisschen Wind, aber nicht um das tote Pferd noch weiter zu Tode zu reiten sondern um deine Verhandlungsposition noch so weit zu stärken, wie es geht, um mehr als den Standardumgang herauszuholen.
Ich glaube zwar, dass es dazu zu spät ist, aber das ist meines Erachtens die letzte Möglichkeit, den Schaden etwas zu begrenzen. Du bist schon in jede Falle gelatscht, die man dir gestellt hat. Du solltest jetzt wirklich anfangen umzudenken und deine Ziele realistisch zu justieren.
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@ the notorious iglu
Im Moment geht es um die Frage, ob es für die nächste Instanz sinnvoll sein könnte, das Gutachten zu beurteilen.
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(27-09-2014, 10:25)bluegene schrieb: ob es für die nächste Instanz sinnvoll sein könnte, das Gutachten zu beurteilen.
Wenn du auf die nächste Instanz hin planst, ist das ist nicht nur sinnvoll, sondern absolut notwendig. Du kannst in der nächsten Instanz nichts mehr nachschieben, da geht es im Grunde nur noch um Gewichtung oder Nichtbeachtung von Tatsachen, die schon in der ersten Instanz gesagt worden sind.
Verfahren, in denen der Instanzenweg droht sollte man möglichst breitwürfig betreiben, das ist der Schlüssel um sich überhaupt die Chance zu erhalten dass es tatsächlich zu einer positiven Revision kommen kann. Wie gross die Chancen tatsächlich sind, ist eine andere Frage. Die Gutachterin nutzt die Standardtricks, aber der Gegenseite läuft die Zeit davon. Wenn der Grosse 14 wird, wird auch die unbewiesene Behauptung eines verzögerten Entwicklungsstandes nicht mehr viel helfen, den Kindeswillen wegzulügen.
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@ the notorious iglu
Wie viele Kinder/Väter/Mütter könntest Du glücklich machen, wenn Du sie "tote Pferde" reiten lassen würdest?
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Das ist auch bemerkenswert: Beim 7jährigen bschreibt die Gutachterin eine eher vorauseilende Entwicklung, für den 13jährigen eine verzögerte, unter sonst gleichen Bedingungen. Da wäre doch interessant, welche Tests sie denn durchgeführt hat...
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27-09-2014, 11:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-09-2014, 11:38 von Skipper.)
Was willst Du denn beim OLG, bluegene?
Die werden, wenn überhaupt, das Gutachten ein bisl kritisieren, ansonsten keine Gründe erkennen, die eine Abänderung der Entscheidung der Vorinstanz rechtfertigen, uU sogar nachtreten.
Das Ding ist tot, längst.
Par. Wechselmodell ist gegen einen ET nicht durchsetztbar. Never!
Ich denke, selbst wenn der Gesetzgeber es in die Norm schriebe, die FamJustiz wird sich sperren und auf dem Kindeswohl rumreiten - ähnlich zum Sorgerecht.
-
Ich finde es nicht gut, wenn die erfahrenen User hier dem TO irgendwelche Hoffnungen machen.
Etwas anders sähe es aus, wenn wirklich alle Faktoren FÜR ein WM sprächen und sich nur die Mutter sperrt.
Davon ist der TO aber weit entfernt.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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(27-09-2014, 11:00)wackelpudding schrieb: Da wäre doch interessant, welche Tests sie denn durchgeführt hat...
Im Gutachten wird ja so gut wie gar nichts begründet. Je drastischer die Aussagen sind, desto weniger Begründung. Die Qualität ist etwa so wie in den mittlerweile vielen kritischen Presse- und Filmdokumentationen zu schlechten Familienrechtsgutachten.
Um meinen Gedanken von vorhin weiter auszuführen, kam vielleicht nicht so klar raus: Man kann auch das Spiel auf Zeit spielen, muss dann aber gesteigerten Wert auf gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht legen. Das wäre das Szenario, für einige Monate dem im Gutachten ins Spiel gebrachte 9/5 "Wechselmodell" (Frechheit der Gutachterin, dieses Etikett dafür zu verwenden) zuzustimmen, Hauptsache das gemeinsame ABR bleibt bestehen. Nur das gemeinsame ABR bietet später wieder einen Weg zurück ins tatsächliche Wechselmodell. Ein Gutachten, das einem 14jährigen die Meinung abspricht ist nicht mehr so leicht herbeizulügen und die Schwelle, seinen Willen zu ignorieren ist höher. Sie ist eigentlich jetzt schon so hoch, dass ich das für einen der angreifbarsten Punkte beim Gutachten und beim einer gleichlautenden Richterentscheidung ist. Schon die Meinung jüngerer Kinder muss laut BVerfG deutliches Gewicht haben.
Eine Entwicklungsverzögerung wurde gar nicht geprüft, nur behauptet. Und selbst wenn sie bestehen würde, würde sich überhaupt auf die Meinung des Kindes zum Aufenthalt auswirken? Sie ist nicht einmal spezifiziert, eine Verbindung wird nicht hergestellt. Der Richter muss sich also selbst ein Bild davon machen. Tut er das? Nicht? Wenn er nicht begründet, wieso er den Willen eines 13jährigen Kindes übergeht, bekommt er in der nächsten Instanz tatsächlich Probleme.
Greife das also auf jeden Fall präventiv an, wenn du den Weg Richtung nächste Instanz wählst.
Die Gutachterin will das mit dem faulen Trick eines 9/5 "Wechselmodells" ausbremsen und ihrerseits die Schwelle höher machen, das Verbiegen der Meinung der Kinder asnzugreifen. Das ist wie gesagt die Standardmethode dieser Familienrechtstäterinnen. Sie ist zwar dumm und faul, kennt aber die Knüppel die ihr zur Verfügung stehen, wahrscheinlich weil sie schon früher Erfahrungen gemacht hat und gesehen hat, was zieht und was nicht.
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@blueg:
skipper hat ein bisschen recht. führe das gutachten ins leere...:
1. beantrage umgang 2 x die woche von Di auf MI/Do auf Fr und 2 x im monat von fr-so-abend.
2. beantrage daß das abr und sorgerecht bei beiden bleibt
3. akzeptiere lebensmittelpunkt bei mutter
4. somit gewinnst du im punkt bindungstoleranz
5. ziehe evtl. in die stadt/dort, wo eure kinder wohnen, daß bringt die alte zum kochen!
6. kontakt zu kindern intensivieren.
mußt halt in den apfel KU beißen...
bb
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@ the notorious iglu
Das Fass "Wechselmodell" brauchen wir tatsächlich nicht zu öffnen. Die wissenschaftlichen Daten sprechen eine eindeutige Sprache. Das Anstreben einer paritätischen Doppelresidenz ist eine anstrebenswerte, mögliche Konsequenz, wenn die Grundvoraussetzungen dafür sprechen. Ob es Sinn macht, dieses Modell auch gegen den Willen eines Elternteil zu fahren, ist eine andere Kiste und vom Gesetzgeber in D (noch) nicht vorgesehen. Dies wird sicher Gründe haben.
Schade ist es doch für die Kinder, wenn Elternteile so einfach demontiert werden können.
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(27-09-2014, 12:48)p schrieb: Ein Gutachten, das einem 14jährigen die Meinung abspricht ist nicht mehr so leicht herbeizulügen und die Schwelle, seinen Willen zu ignorieren ist höher. Sie ist eigentlich jetzt schon so hoch, dass ich das für einen der angreifbarsten Punkte beim Gutachten und beim einer gleichlautenden Richterentscheidung ist. Schon die Meinung jüngerer Kinder muss laut BVerfG deutliches Gewicht haben.
Ich denke, jedem, der bis 14 zählen kann, ist klar, dass spätestens im nächstem Rechtszug das Gutachten den Wert von Altpapier annimmt... MMn ist es nicht verkehrt, der Richterin ausreichend Argumente zu liefern, die es ihr ermöglichen, der Empfehlung des Gutachtens nicht zu folgen...
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the notorious iglu
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Dein riesiges Manko ist, dass das Grundproblem einfach nicht in deinen Schädel will und das seit über einem Jahr:
Du mutest deinen Kindern Dinge zu, nämlich die Distanz zu überbrücken, die du dir selbst (durch einen Umzug) nicht zumuten willst. Das ist eine unglaublich ungeschickte Position, mit der du da vor Richtern, Psychologen und Verfahrensbeiständen hausieren gehst, und die never ever vor einem Familiengericht reüssieren wird. Die Kinder sollen täglich pendeln und du sitzt warm und gemütlich dort, wo du immer sitzt und erwartest, dass sich für dich nichts ändern wird.
Ob du das nun so aussprichst oder nicht, die Beteiligten sind ja nicht blöd. Wenn man schon so eine Position vertritt, was ich an sich schon bedenklich finde, sollte man sie sehr gut verstecken. Die Kinder zum Spielball der eigenen Interessen zu machen, können sich Mütter erlauben, Väter können das nicht. Vielleicht hat dir das in der Deutlichkeit noch niemand gesagt, dann wird es höchste Zeit.
Und bereits an der Stelle ist es völlig egal, ob der Richter dir wohlgesonnen ist oder nicht, ob der Gutachter neutral ist und ein gutes Gutachten erstellt und alles andere, mit dem du dich so gerne aufhälst auch. An der Stelle sind die Karten ausgeteilt und du bist, wie man beim Pokern sagt, drawing dead.
Und anstatt das zu akzeptieren und daraus kluge Konsequenzen zu ziehen tust du den Figuren noch den Gefallen auf jeden ihrer Knöpfe zu drücken, die sie gedrückt haben möchten, um dich leicht und ohne schlechtes Gewissen abservieren zu können.
Die Mutter ist geschickt vorgegangen, was sie will ist ziemlich klar. Die will sich mit ihrer Teilzeitarbeit und deiner Kohle ein nettes Leben mache. Darüber hinaus ist es ihr mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit völlig egal, ob der Umgang so oder so geregelt ist. Auch das ist eine Erkenntnis, mit der man arbeiten könnte.
Im Wesentlichen bleiben dir drei Möglichkeiten.
1. Du ziehst um und versuchst das Wechselmodell zu erhalten.
2. Du ziehst nicht um, verabschiedest dich vom paritätischen Wechselmodell und rettest, was zu retten ist. In diesem Fall dein Sorgerecht und erweiterten Umgang.
3. Du knüpfst weiter an dem Strick, an dem du in naher Zukunft umgangs- und sorgerechtstechnisch baumeln wirst.
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@bluegene...
Das Ding mit dem WM ist Geschichte.
Wie denkst Du, dass es jetzt weitergeht?
Soll es überhaupt weitergehen?
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12-11-2014, 23:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-04-2015, 13:18 von bluegene.)
Es wird nicht langweilig... Da sind sie wieder... die nächsten Fragen.
1. Ist der Gutachter befangen bzw. könnte der Verdacht der Befangenheit bestehen, wenn er
- (als Psychologe) bekennender "Glaubensanhänger" ist oder
- sich bei der Mütter-/Väterlobby engagiert oder
- der "beste" Freund vom Verfahrensbeistand ist?
2. Gegen welches Gesetz wird verstoßen, sollte der Gutachter keine Verschwiegenheitsentbindung haben, wenn er z.B. den Klassenlehrer des Kindes interviewt?
3. Gegen welches Gesetze wird verstoßen, wenn der Klassenlehrer ohne Entbindung von der Verschwiegenheit dem Gutachter Auskunft gibt?
4. Macht sich der Gutachter strafbar, wenn er nachweisbar Falschaussagen in das Gutachten einbaut?
Vielen Dank!
Weil hier noch niemand was geschrieben hat, beantworte ich mal die Fragen so wie ich denke:
zu 1: Befangenheit könnte man eventuell wegen "bester" Freund vom Beistand geltend machen.
zu 2: Ich kann mir nicht vorstellen, dass da gegen ein Gesetz verstossen wurde, wenn er den Klassenlehrer befragt hat.
zu 3: -
zu 4: Was meinst du mit Falschaussage?
Das Problem ist, dass du dich beim Gericht extrem ins Abseits manövrierst, wenn du auf diese Art versuchst vorzugehen. Selbst wenn du in dem ein oder anderen Punkt Recht haben solltest, macht sich das Gericht ein Bild von der Geschichte. Ob da gegen irgendeine Verschwiegenheitsentbindung verstossen wurde ist denen dann egal. Hauptsache es gibt eine Aussage.
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(12-11-2014, 23:02)bluegene schrieb: 1. Ist der Gutachter befangen bzw. könnte der Verdacht der Befangenheit bestehen, wenn er
- (als Psychologe) bekennender Astrologe ist oder
- sich bei der Mütterlobby engagiert oder
- der "beste" Freund vom Verfahrensbeistand ist? Nein, dadurch ist er ja nicht daran gehindert, seine fachliche Qualifikation in ein objektives Gutachten einzubringen.
(12-11-2014, 23:02)bluegene schrieb: 2. Gegen welches Gesetz wird verstoßen, sollte der Gutachter keine Verschwiegenheitsentbindung haben, wenn er z.B. den Klassenlehrer des Kindes interviewt? Das durch das BVerfG herausgebildete Recht auf informelle Selbstbestimmung hat Verfassungsrang und es kann niemand zur Mitwirkung an einem Gutachten gezwungen werden. Ohne Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern darf die Information nicht beschafft werden.
(12-11-2014, 23:02)bluegene schrieb: 3. Gegen welches Gesetze wird verstoßen, wenn der Klassenlehrer ohne Entbindung von der Verschwiegenheit dem Gutachter Auskunft gibt? Ein verbeamteter Lehrer ist nach §37 Absatz 2 BeamtenStG zur Verschwiegenheit verpflichtet und darf eine entsprechende Information nur mit Zustinmung der sorgeberechtigen Eltern an den Gutachter herausgeben.
(12-11-2014, 23:02)bluegene schrieb: 4. Macht sich der Gutachter strafbar, wenn er nachweisbar Falschaussagen in das Gutachten einbaut? Die Frage ist ja, ob er das hat wissen müssen. Auf jeden Fall macht so etwas ein Guachten anfechtbar.
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19-08-2016, 15:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-08-2016, 15:50 von Onyx.)
Falscher Thread
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Wow, was ne Thead exhumierung
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