07-10-2016, 13:41
Ich bin zwar auch einer dieser "Trennungsväter mit Vergangenheit" möchte aber (außer bei meinen Angelegenheiten) fair bleiben.
Ich stimme Kay zu, dass es für das Kind am besten ist, wenn die Eltern sich auf normalem Wege einigen können. Zu Deiner ursprünglichen Frage:
... von meinem Kindsvater aktuell auch Mehrbedarfszahlungen --> wie schon öfters erwähnt, eine nette Geste.
... Nun wird unser Sohn bald 3 Jahre und ich werde wieder arbeiten gehen: lobenswert !!!
... Stehen mir die Mehrbedarfszahlungen weiterhin zu oder sind sie ab dann freiwillig? Eurem Kind steht so lange nichts zu, solange der Bedarf nicht geklärt ist. D.h es muss unterschieden werden, ob es sich hierbei um einen MEHRbedarf oder einen SONDERbedarf handelt:
"Als Mehrbedarf ist derjenige Teil des Lebensbedarf des Kindes anzusehen, der regelmäßig während eines längeren Zeitraums anfällt und das Übliche derart übersteigt, dass er als Bedarfsposition im -> Grundbedarf (= Regelbedarf) nach Düsseldorfer Tabelle nicht enthalten ist (Klein, in: Kleffmann/Klein, Unterhaltsrecht, 2011, § 1610 BGB Rn 17 mwN). [Quelle: http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/m...mehrbedarf ]
Hier gehen die Meinungen weit auseinander. Wenn Du die Möglichkeit dazu hast, dann rede mit deinem Ex und erkläre die Situation für was die mehr aufwende generell benötigt werden.
Also zu Deiner etwas zu pauschalen Frage, ob es freiwillig ist und ob er die dann einstellen kann/darf: Wenn Ihr nichts vereinbart habt und ein Mehrbedarf generell NICHT besteht, dann ist diese Zahlung freiwillig und diese kann dann auch jederzeit eingestellt werden.
Ich stimme Kay zu, dass es für das Kind am besten ist, wenn die Eltern sich auf normalem Wege einigen können. Zu Deiner ursprünglichen Frage:
... von meinem Kindsvater aktuell auch Mehrbedarfszahlungen --> wie schon öfters erwähnt, eine nette Geste.
... Nun wird unser Sohn bald 3 Jahre und ich werde wieder arbeiten gehen: lobenswert !!!
... Stehen mir die Mehrbedarfszahlungen weiterhin zu oder sind sie ab dann freiwillig? Eurem Kind steht so lange nichts zu, solange der Bedarf nicht geklärt ist. D.h es muss unterschieden werden, ob es sich hierbei um einen MEHRbedarf oder einen SONDERbedarf handelt:
"Als Mehrbedarf ist derjenige Teil des Lebensbedarf des Kindes anzusehen, der regelmäßig während eines längeren Zeitraums anfällt und das Übliche derart übersteigt, dass er als Bedarfsposition im -> Grundbedarf (= Regelbedarf) nach Düsseldorfer Tabelle nicht enthalten ist (Klein, in: Kleffmann/Klein, Unterhaltsrecht, 2011, § 1610 BGB Rn 17 mwN). [Quelle: http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/m...mehrbedarf ]
Hier gehen die Meinungen weit auseinander. Wenn Du die Möglichkeit dazu hast, dann rede mit deinem Ex und erkläre die Situation für was die mehr aufwende generell benötigt werden.
Also zu Deiner etwas zu pauschalen Frage, ob es freiwillig ist und ob er die dann einstellen kann/darf: Wenn Ihr nichts vereinbart habt und ein Mehrbedarf generell NICHT besteht, dann ist diese Zahlung freiwillig und diese kann dann auch jederzeit eingestellt werden.