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Hallo, nach zwei Jahren Wechselmodell in der Nachtrennungssituation ist die Mutter der Kinder umgezogen und hat einen neuen Sozialraum für die Kids geschaffen. Die Kinder sind 7 und 9 Jahre alt. Die Mutter hat nun das ABR beantragt, da sie möchte, dass die Kinder zukünftig an ihrem Wohnort zur Schule gehen. Das Gericht setzte eine Verfahrensbeiständin ein, die eine Stellungnahme schreiben soll und die auch mit den Kindern einzeln Gespräche führte. Bei diesem Termin lies die Verfahrensbeiständin die Kinder Figuren aufbauen, die die Mitglieder der Familien symbolisierten und fragte, welche Person den Kindern wichtig wäre und welche Figur wer ist. Da dieses Gespräch mit der Verfahrensbeiständin in der Mutterwoche stattfand, frage ich mich, wie sich der Einfluss der Betreuungsperson auf das Ergebnis auswirkt. Ist es bei normalen Verhältnissen günstiger für den Vater, wenn der Test in seiner Woche stattfindet? Ist der Test überhaupt aussagekräftigt. Unabhängig davon habe ich Bedenken, was die Einstellung der Verfahrensbeiständin angeht. Sie sei Pädagogin und halte nichts vom Wechselmodell. Außerdem ist sie der Meinung: "Was der Mutter gut tut, tut auch den Kindern gut." Dürfen Verfahrensbeistände parteiisch sein? Vielen Dank.
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Was hast du beantragt? Beibehaltung des Wechselmodells oder Kinder zu dir, da die Mutter ja bereits weg ist?
Zitat:Ist der Test überhaupt aussagekräftig
Bei der Haltung der Verfahrensbeiständin kannst du davon ausgehen, dass der Test als sehr aussagekräftig bewertet wird, wenn er dich hinter der Mutter zeigt und als irrelevant, wenn er dich vor der Mutter zeigt.
Verfahrensbeistände sind per Definition immer parteiisch, nämlich pro Kind. Leider kann damit familienrechtstypisch Jeder seine unqualifizierte Privatmeinung dort hineindrücken und als "pro Kind" deklarieren. So wie sich das Kindeswohl auf magische Weise immer deckungsgleich mit dem Willen des Dritten deckt, der gerade am meisten davon hat.
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Der Test an sich ist schon kindeswohlgefährdend. Es wird ein gezielter Loyalitätskonflikt herauf beschwört. Gar nicht gut.
Mutti scheint bereits Fakten geschaffen zu haben. Das Gericht wird der Mutter nun nachträglich die Absolution dafür erteilen.
Den Test würde ich als kindeswohlgefährdend ablehnen.
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Was erwartest du von den Schwarzkitteln?
Die versuchen das gewünschte Ergebnis möglichst wissenschaftlich darzustellen.
Am Fall haben die Null Interesse!
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30-09-2016, 01:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-09-2016, 01:19 von Nappo.)
Ich liebe es, wenn Pädagogen ihre Laiendiagnostik mit zusätzlichen Psycho-Tests für Versicherungsvertreter und Abklatschtests aus der Familienaufstellung zu untermauern versuchen um Kompetenz vorzugaukeln, die sie nicht haben. Weder in Form einer Ausbildung im Fach Psychologie/Psychiatrie noch sonstwo, außer im Singen und Klatschen.
Hier hast Du schon verloren, ohne je eine Chance gehabt zu haben. Schuld brauchst Du Dir keine zu geben. Die Minimalchance besteht nur noch mit Hilfe eines bissigen Anwalts und dem kompletten Gegenangriff in Bezug auf die Beantragung des ABR hin in Deine Richtung, gepaart mit der Argumentation des bekannten sozialen Umfeldes usw. bla bla.
Mit viel Glück, gibt es dann einen Kompromiss. Irgendwo in der Mitte. Aber das wirst Du hinterher wissen. Mit dieser Verfahrensbeiständin jetzt noch rum zu tanzen, in der Hoffnung, ein wenig Restsympathie bei ihr zu erwirken, ist vergebene Liebesmüh.
Du musst jetzt die gleichen Kaliber auffahren wie die Mutter und die Verfahrensbeiständin komplett unglaubwürdig machen. Bescherde beim OLG mit inbegriffen. Auf dem Amtsgericht gibt das sowieso nichts.
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du mußt dir folgende fragen stellen:
1. kann ich - wenn das ABR bei mir ist, den kindern mittags essen machen, bei
schulischer bildung helfen....oder bin ich total auf fremdbetreuung angewiesen?
2. habe ich wohnraum für 2 kinder?
3. ist eine gute umgangsregelung durchsetzbar?
ist deine ex mit oder ohne deiner zustimmung weggezogen?
da würde ich einen guten familienanwalt konsultieren. ich erinnere an meinen fall, den
ich hier vorgetragen habe. als mami ohne meine erlaubnis mitten im schuljahr wegzog,
habe ich ABR beantragt und bekommen. auf der ladung vom FG an mami stand drauf:
wer ohne erlaubnis des anderen elternteils wegzieht, handelt unrechtmäßig!
wenn du 1 - 2 mit ja beantworten kannst, 3 - wenn ABR mit mami...mit NEIN, dann
würde ich das ABR beantragen. ansonsten wenn du im großraum münchen bist, such
in freising nach AFS-anwälte....sehr guter familienanwalt, das A! hat mir prima geholfen!
ein guter anwalt prüft dein vorbringen und wird dir sagen ob aussicht auf erfolg oder nciht!
bb
netlover
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Vielen Dank. Das große Kind hatte der Verfahrensbeiständin mitgeteilt, dass es möchte, dass alles so bleibt, wie es ist, also Wechselmodell, und hatte die Figuren korrekt, stammbaummäßig aufgebaut. Das jüngere Kind hat mitgeteilt, dass es mehr bei der Mutter sein möchte, im 9/5-Modell (Woher dieser Wunsch wohl kommt?), hat aber mich bei der Aufstellung in seine Nähe gerückt, wobei hier der Aufbau der Figuren insgesamt etwas chaotischer war. Nun bin ich gespannt, wie dies die Verfahrensbeiständin interpretiert.
In der Zwischenzeit habe ich es kapiert, der Test hat Null Aussage und es bringt nichts, sich darüber Gedanken zu machen. Beantragt hatte auch ich das ABR, weil ich denke, dass das Wechselmodell gut für die Entwicklung der Kinder ist und weil ich möchte, dass für die Kinder weiterhin ihr bekanntes, soziales Umfeld erhalten bleibt. Wobei mir nicht klar ist, wie dies begründet werden soll. Prinzipiell spielt es natürlich keine Rolle, wo die Kids zur Schule gehen, wenn das paritätische Wechselmodell erhalten bleibt, aber ich ahne nichts Gutes. Das Wechselmodell als Anfang zum Ausstieg, weil durch einen Schulortwechsel auch ein neuer Lebensmittelpunkt aufgebaut wird.
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Die Stellungnahme des Verfahrensbeistandes beinhaltet zwei Sätze zur aktuellen Situation, keine Aussage zum Szeno-Test und ansonsten drei Seiten einer aufgeblasenen Kopie einer ersten Stellungnahme ergänzt durch Themen, die von einer intensiven Kommunikation mit der Mutter stammen. Abgerundet wird dies durch die Empfehlung des VB, dass der Aufenthalt der Kinder auf die Mutter übertragen werden soll.
Bin ich im falschen Film? Da ist ein Vater, der sich mehr als viele Väter für seine Kinder engagieren möchte und darum soll ihm das ABR entzogen werden? Klar, der bestehende Elternkonflikt wäre nicht kindeswohldienlich und die Kinder hätten Anzeichen von Verunsicherung. Diese Anzeichen hätte ich bestimmt auch, wenn ich drei Mal zum Psychologen geladen werde und mir niemand erklärt, was es bringen soll, noch dazu, wenn in meiner Welt alles in Ordnung ist.
Ich frage mich, was das Umgangsmodell mit dem Elternkonflikt zu tun hat. Wann spricht man von einem Elternkonflikt? Die Meinungsverschiedenheit besteht darin, dass die Mutter das paritätische Wechselmodell, eine Mediation und eine außergerichtliche Klärung ablehnt und möchte, dass sie das alleinige ABR für die Kinder erhält. Ein "strenges" Wechselmodell, was bei uns die Lösung aller Umgangsprobleme war, wird aber auch abgelehnt, da dies zeige, wie verhärtet die Situation wäre und dies widerspreche einer funktionierenden Kommunikation.
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p hat das ja oben schon richtig erahnt gehabt: "Bei der Haltung der Verfahrensbeiständin kannst du davon ausgehen, dass der Test als sehr aussagekräftig bewertet wird, wenn er dich hinter der Mutter zeigt und als irrelevant, wenn er dich vor der Mutter zeigt."
Dein Chancen stehen nicht gut, dass das Wechselmodell beibehalten wird. Hast Du einen faehigen und erfahrenen Anwalt?
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Es werden nach wie vor die bekannten Plattitüden benutzt. Ich würde hier an deiner Stelle ein Stellungnahme zu dem Bericht der VB machen und mit zu den Akten legen. Niemand kann aus dem Zusammenhang über ein einmaliges Kennenlerngespräch sich ein Bild über eine über die Jahre gewachsene Familienkonstellation machen. Es ist schlichtweg einfach unmöglich.
Du kannst genauso jemanden auf der Straße ansprechen und um seine Meinung bitten. Würde in etwa das Gleiche rauskommen.
Fähigen Anwalt suchen, sofern du es dir für die erste Instanz leisten kannst und dann Einspruch und zum OLG und dann spätestens hier mit einen Anwalt. Scheib denen vom Gericht auch Emails oder gib Stellungnahmen ab, die dich als engagierten und kindeswohlfördernden Vater darstellen. Ich habe denen vom OLG auch 2-3 Mails geschrieben. Direkt geantwortet haben sie nie, jedoch über meinen Anwalt. Es kam bei denen gut an und hat geholfen. Das urteil auf Amtsgerichtebene wurde fast wieder revidiert, bis auf einen Tag. Aber dies war es mir wert.
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