27-02-2017, 11:31
Tut mir leid, dass ich die vielleicht so einfache Frage hier stelle. Weder die Internetrechner, noch Google haben mich wirklich konkret weitergebracht.
Es ist folgendes: Ich verdiene gut 2.300€ netto und habe noch ein leibliches Kind welches bei mir lebt. Für dieses bekomme ich 300€ Unterhalt von der Mutter plus Kindergeld. Also rund 500€.
Wie läuft es jetzt mit der Rechnung bei einer Trennung? Es ist ein neues leibliches U3 Baby in der (Patchwork-)Familie. Mir ist klar, dass ich 3 Jahre Betreuungsunterhalt an die Mutter zahlen muss plus regulären Kindsunterhalt. Es bestand/besteht keine Ehe. Die Mutter hat ein eigenes Kind mit in die Beziehung gebracht. Zum Zeitpunkt des Kennenlernens bekam sie 60% Betreuungsgeld vom Arbeitgeber, da ihr Kind auch U3 war. Wie viel es war weiß ich nicht. Zum Zeitpunkt wo wir Zusammengezogen sind und Zeugungsdatum von Baby, bekam sie Hartz4.
Ich wäre ja nun wieder mit dem großen Kind Alleinerziehend und was den Selbstbehalt angeht muss ich dann ja auch nen Zimmer für das Kind haben. Wäre mir sonst wurscht und ich würde ne kleine Wohung nehmen.
Was mich jetzt beschäftigt:
-Wie viel hätte ich nun effektiv mit Kind nach der Trennung zum Leben übrig?
-Mir wurde mal gesagt ich könne den Betrag den ich von der Mutter für das große Kind an Unterhalt bekomme, nochmal von meinem Einkommen abziehen. Weil ich jetzt Naturalunterhalt an mein ältestes Kind leiste. Würde sich dann mein unterhaltsrelevantes Einkommen um 300€ schmälern? Den Punkt verstehe ich nicht.
Vielen Dank.
Es ist folgendes: Ich verdiene gut 2.300€ netto und habe noch ein leibliches Kind welches bei mir lebt. Für dieses bekomme ich 300€ Unterhalt von der Mutter plus Kindergeld. Also rund 500€.
Wie läuft es jetzt mit der Rechnung bei einer Trennung? Es ist ein neues leibliches U3 Baby in der (Patchwork-)Familie. Mir ist klar, dass ich 3 Jahre Betreuungsunterhalt an die Mutter zahlen muss plus regulären Kindsunterhalt. Es bestand/besteht keine Ehe. Die Mutter hat ein eigenes Kind mit in die Beziehung gebracht. Zum Zeitpunkt des Kennenlernens bekam sie 60% Betreuungsgeld vom Arbeitgeber, da ihr Kind auch U3 war. Wie viel es war weiß ich nicht. Zum Zeitpunkt wo wir Zusammengezogen sind und Zeugungsdatum von Baby, bekam sie Hartz4.
Ich wäre ja nun wieder mit dem großen Kind Alleinerziehend und was den Selbstbehalt angeht muss ich dann ja auch nen Zimmer für das Kind haben. Wäre mir sonst wurscht und ich würde ne kleine Wohung nehmen.
Was mich jetzt beschäftigt:
-Wie viel hätte ich nun effektiv mit Kind nach der Trennung zum Leben übrig?
-Mir wurde mal gesagt ich könne den Betrag den ich von der Mutter für das große Kind an Unterhalt bekomme, nochmal von meinem Einkommen abziehen. Weil ich jetzt Naturalunterhalt an mein ältestes Kind leiste. Würde sich dann mein unterhaltsrelevantes Einkommen um 300€ schmälern? Den Punkt verstehe ich nicht.
Vielen Dank.